…2006 wird vom Alleingesellschafter A folgendes festgehalten: Laut Punkt 3. wird der Gewinnausschüttungsbeschluss von € 324.866,40 auf der Grundlage des zum 31.5.2005 erstellten Zwischenabschlusses ersatzlos aufgehoben. Laut Punkt 4. beschließt der Gesellschafter A aus dem Bilanzgewinn 2005 von € 376.237…
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…
12.3 Ausschüttungen 12.3.1 Offene Ausschüttungen Rz 549: Eine offene Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens auf Grund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende…
…wenn von der Kapitalgesellschaft die Gewinnausschüttung beschlossen ist. Zu einer Aktivierungspflicht der Forderung bereits vor dem Zustandekommen des Gewinnausschüttungsbeschlusses kann es nur dann kommen, wenn zum Bilanzstichtag die Ausschüttung eines bestimmten Gewinnanteiles durch die Kapitalgesellschaft bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bereits festgestanden ist (VwGH 18.01…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
Schüttet die österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne unmittelbar an eine operative deutsche Muttergesellschaft aus, dann sind aus diesem Sachverhaltsbild keine Umstände erkennbar, die für die Annahme eines Missbrauchs sprechen könnten. Wenn nun diese deutsche Muttergesellschaft die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar bezieht, weil sie die Beteiligung dauerhaft von…
Hat eine britische Gesellschaft von einer US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor…
16.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften Rz 1183: Zu den Gewinnanteilen aus Aktien und Stammeinlagen einer GmbH gehören nur jene Beträge, die mit einem Stammrecht (sozietäre Beteiligung) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Unternehmensrechtlich ausschüttungsfähig ist nur der Bilanzgewinn (= positiver…
Wird festgestellt, dass die Geschäftsleitung einer österreichischen GmbH, die eine Logistikimmobilie in Österreich betreibt, sich auf deutschem Staatsgebiet befindet, weil die GmbH-Geschäftsführer sich seit mehreren Jahren nicht mehr in Österreich aufgehalten haben und alle für den Geschäftsbetrieb der GmbH erforderlichen Dispositionen und Anordnungen von…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF Centurion WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.6.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF CENTURION WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19.6.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…