Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GR, Geschäftsführer, geb. 19XX, whft. in RM, vertreten durch die PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried, Am Burgfried 14, Nebenbeteiligte: PB GmbH…
…wäre aber auch danach noch immer negativ gewesen. Mangels vorhandener stiller Reserven in den Aktiven und in Ermangelung positiver zukünftiger Ertragsaussichten hätten die Gesellschaftsrechte vor und nach den Verzichten auf die Gesellschafterforderungen einen Wert von Null gehabt. Die vorgenommene Abwertung wäre auch von der Betriebsprüfung…
…wäre aber auch danach noch immer negativ gewesen. Mangels vorhandener stiller Reserven in den Aktiven und in Ermangelung positiver zukünftiger Ertragsaussichten hätten die Gesellschaftsrechte vor und nach den Verzichten auf die Gesellschafterforderungen einen Wert von Null gehabt. Die vorgenommene Abwertung wäre auch von der Betriebsprüfung…
Angabe ersucht, zu welchem Zweck die Kredite gewährt wurden, ob sie für den Erwerb der G Salamifabrik GmbH gewährt wurden und wie hoch jeweils die Kreditsumme war. Zur Antwort gab die Bw. im Schreiben vom 9. Mai 2006 an, die Kredite der Volksbank Ö seien…
…und mangels operativer Tätigkeit) die gesamte Gesellschafterforderung als uneinbringlich anzusehen gewesen sei und daher auch abgeschrieben worden sei. Auch der Wert der Gesellschaftsrechte habe sich nicht erhöht, da der Wert sowohl vor der Abschreibung als auch nach der Abschreibung der Gesellschafterforderungen genau Null betragen habe…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG in Frage. Prototypen von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine…
…Grund der Rechnungslegung erfolgt, die Korrektur in der Höhe von 40.000 € werde nicht anerkannt. c) Auswirkungen auf die Gewinnermittlung: Nichtanerkennung der Kaufpreisminderung 2005 (-50.000 €) und 2006 (-150.000 €) Nichtanerkennung der Ausbuchung der Gesellschafterforderung 2007 (200.000 €), Nichtanerkennung der Abschreibung…
…und damit den Ausgabebetrag als Aufgeld gem § 229 Abs 2 Z 1 UGB, indem vom höheren Ausgabebetrag vorweg die unbare Entnahme als Gesellschafterforderung abgezogen wird, sodass das buchmäßige Eigenkapital mit unternehmensrechtlichen Buchwerten mit dem um die unbare Entnahme gem § 16 Abs 5 UmgrStG verminderten Betrag…
…Standpunkt, dass der Wert der Leistung aus Sicht des Gesellschafters und nicht aus Sicht der Gesellschaft zu beurteilen ist und führt zur Unterstützung ihres Begehrens zwei Literaturstellen an, nämlich den Artikel Puchinger/Grau, Erlass einer nicht mehr voll werthaltigen Gesellschafterforderung. VwGH widerspricht BFH, FJ 2006…
…3). Dieser Artikel würde ein von der BP nicht aufgegriffenes Zitat formulieren: "Auch dann, wenn die Gesellschafterforderung seit jeher verdecktes Stammkapital ist, greift die BFH-Judikatur nicht." Vielleicht wäre aus diesem Grund von der Behörde nicht erhoben worden, ob das Darlehen seitens der X Sparkassen…
…24.5.2007 wurde in der Folge die Bestimmung des § 8 Abs. 1 KStG insoweit abgeändert, dass auch ein aus gesellschaftlichen Gründen gegebener Nachlass von Gesellschafterforderungen bei der begünstigten Gesellschaft, bezogen auf den nicht werthaltigen Teil, steuerpflichtig ist. Der Zusatz der Bestimmung lautet wie folgt: …
…nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Schenkungen am 03.02.1999 waren die Geschäftsanteile an der Bw und die Gesellschafterforderung gegen die Bw mangels Tätigkeit und mangels Vermögen der Gesellschaft als nahezu wertlos zu betrachten. Weiters gibt es in all den Unterlagen keinen Hinweis, dass zwischen…
…GmbH, die eine nicht unerhebliche Verantwortung und auch Schadensgutmachungsverpflichtung gegenüber ihren Klienten gehabt habe, durch die Bw. bestehe. Darüber hinaus habe Peter B. eine hohe Gesellschafterforderung an die Bw. gehabt, die ebenfalls zu einer Schadensgutmachung heranzuziehen gewesen wäre. Peter B. habe im Rahmen seiner Tätigkeit…
…gegenüber ihren Klienten hat, durch die Bw. besteht. Darüber hinaus hatte Herr Peter B. eine hohe Gesellschafterforderung an die Bw., welche ebenfalls zu einer Schadensgutmachung heranzuziehen gewesen wäre. Herr Peter B. hat im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Z. D.O.O. daher die Buchhaltung…
…unerhebliche Verantwortung und auch Schadensgutmachungsverpflichtung gegenüber ihren Klienten habe, durch die X GmbH bestehe. Darüber hinaus habe Peter B. eine hohe Gesellschafterforderung an die X GmbH gehabt, die ebenfalls zu einer Schadensgutmachung heranzuziehen gewesen wäre. Peter B. habe im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Z…
…Verantwortung und auch Schadensgutmachungsverpflichtung gegenüber ihren Klienten hat, durch die X. GmbH besteht. Darüber hinaus hatte Herr Peter B. eine hohe Gesellschafterforderung an die X. GmbH, welche ebenfalls zu einer Schadensgutmachung heranzuziehen gewesen wäre. Herr Peter B. hat im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Z…
…GrS 1/94, Punkt 4b). 4. (a) Gesellschaftsrechtlich veranlasste Forderungsverzichte bei nicht mehr voll werthaltigen Forderungen führten nach Ansicht der Lehre (vor 1997) im ersten Schritt zur Einlage der Gesellschafterforderung (s. FJ 1997, 247: Verdeckte Einlage auf die Beteiligung) und im zweiten Schritt zur Prüfung…
…Der Einzelunternehmer kann während des Jahres entnehmen, bei der GmbH ist das komplizierter und kann nur über "Gesellschafterdarlehen" erfolgen. Die Gesellschafterforderungen sind Akontozahlungen auf den Gewinn. Die Gesellschafterdarlehen verhalten sich wie dubiose Forderungen. Die Frage, ob sie als dubiose Forderungen in der Bilanz erfasst sind…
…weit gefassten Steuertatbestand des § 2 Z 4 lit. c KVG ergibt sich jedoch, dass auch bei Gesellschafterforderungen anderen Ursprungs ein Zinsverzicht Gesellschaftsteuerpflicht auslöst. Für den Leistungsbegriff der Gesellschaftsteuer ist es nämlich ohne Bedeutung, unter welchem Rechtstitel die Gesellschafterleistung erbracht wird. Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG in Frage. Prototypen von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine…