…Gefängnisstrafe erhalten hätte. Um diese hintanzuhalten, habe er sich diesen Betrag bei Bekannten ausgeliehen und bezahlt. Er habe niemals die Geschäftsführerfunktion ausgeübt. Somit seien die vom Finanzamt geforderten Beträge von ihm nicht geschuldet, und könne er für die Einbringung nicht haftbar gemacht werden. Er sei…
…abgabenrechtlicher Pflichten befreien zu können, ist daher verfehlt. Die Untätigkeit des Berufungswerbers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer…
…ob die Berufungswerberin ihre Vertretungsfunktion tatsächlich ausübte, sondern dass sie als Geschäftsführerin bestellt war und ihr daher die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Die Nichtausübung der Geschäftsführerfunktion begründet daher ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben, wenn diese bei einem pflichtgemäßen Verhalten aus den Mitteln…
…Aufgrund der vom Bw. bereits vor dem 20.7.2001 faktisch wahrgenommenen Geschäftsführeragenden wusste er im Zeitpunkt der neuerlichen, nun auch formellen Übernahme der Geschäftsführerfunktion am 20.7.2001, dass die dem Finanzamt gemeldeten Lohnabgaben für Juni 2001 noch offen waren. Er hätte daher für…
…auch im gegenständlichen Fall zu, da sich die Bw von vorneherein mit ihrer Geschäftsführerfunktion auf dem Papier einverstanden erklärt hat (auf die Gründe der Übernahme der Gf-Funktion kommt es nicht an) und die faktische Geschäftsführung ihrem Lebensgefährten überlassen hat. Die Bw wird daher auch…
…Haftungssumme auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das zeitliche Ende einer Geschäftsführerfunktion weder der Zeitpunkt der Eintragung der Löschung derselben im Firmenbuch noch der Zeitpunkt des Einlangen des Löschungsersuchens entscheidend sind, sondern der Zeitpunkt der gesellschaftsrechtlich maßgebenden Zurücklegung dieser Tätigkeit (vgl. dazu…
…78 u.a. auch mit Hinweis auf die entsprechende Jud. des UFS). Das Eingehen von Bürgschaften auf Grund der Gesellschafterstellung sowie die Begründung gesetzlicher Organhaftungen durch Ausübung einer Geschäftsführerfunktion sind typische Bestandteile einer Unternehmerwagnis. Belastungen der Gesellschaftsorgane aus der Verwirklichung dieser Risiken, erfüllen nicht den…
…sich gegen ihren Vater durchzusetzen, entbindet sie nicht von ihrer Verantwortlichkeit als Geschäftsführerin. Gerade die Untätigkeit der Bw gegenüber der GmbH trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Aus dem Berufungsvorbringen geht klar hervor, dass die Bw darüber informiert war…
…20.11.1989, 89/14/0141). Ist die Geschäftsführerfunktion mit einer nicht nur geringfügigen Tätigkeit verbunden, so schuldet die Gesellschaft im Zweifel auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung ein angemessenes Gehalt: Es gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen (VwGH 21.10.1999, 97/15/0198…
…Das Finanzamt ersuchte den Berufungswerber (Bw.) als ehemaligen Geschäftsführer der genannten Gesellschaft mit Schreiben vom 26. August 2010 um Bekanntgabe, ob im Zeitraum seiner Geschäftsführerfunktion andere anfallende Zahlungen geleistet worden wären. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bw. mit Schreiben vom 3. September 2010 mit…
…November 2002 im Firmenbuch als Geschäftsführer aufgeschienen sei. Tatsächlich sei der Bw mit Gesellschafterbeschluss vom 28. Oktober 2002 von seiner Geschäftsführerfunktion abberufen worden. Weiters halte der Bw dem Bescheid den Einwand der Verjährung entgegen, die jedenfalls mit 1. Jänner 2003 zu laufen begonnen habe und…
…in seinem Eigentumslokal - ein Einzelunternehmen betreiben würde. Er verfüge dort über eine eigene Büroinfrastruktur, sodass die auf Grund der Geschäftsführerfunktion zu leistenden Arbeiten eben dort erbracht werden würden. Was die Jahre 1998 und 1999 betreffen würde, seien die im Rahmen der Geschäftsführung anfallenden Arbeiten immer…
…im berufungsgegenständlichen Zeitraum einen Maronistand, einen Würstelstand, Verkaufsstände bei Kirtagen sowie ein Veranstaltungsservice in der Rechtsform einer Einzelfirma. Zusätzlich übte der EL im letztgenannten Zeitraum die Geschäftsführerfunktion bei der FJGmbHaus. An dieser war der EL wesentlich - zu 90 % bzw. später zu 100 % - beteiligt. Die FJGmbH…
…unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw.) war Gesellschafter und Geschäftsführer einer zwischenzeitig im Firmenbuch gelöschten Gaststättenbetriebs GmbH. Die Geschäftsführerfunktion hatte der Bw. laut Firmenbuch vom 23.04.2002 bis zum 21.04.2009 inne. Mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 9…
…unbegründet abgewiesen." Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw.) war Gesellschafter und Geschäftsführer einer zwischenzeitig im Firmenbuch gelöschten Gaststättenbetriebs GmbH. Die Geschäftsführerfunktion hatte der Bw. laut Firmenbuch vom 23.04.2002 bis zum 21.04.2009 inne. Mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 9…
…Vermögen der A-GmbH gekommen. Damit seien sämtliche Bemühungen um eine Abtretung der Anteile bzw. eine Beendigung der Geschäftsführerfunktion für den Bw hinfällig gewesen. Seien mehrere potenziell Haftende vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach, wer mit der Besorgung…
…Ende September 2010 handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH und bis Ende Jänner 2010 Geschäftsführer der B-GmbH gewesen, er habe auch nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion tatsächlich die Geschäfte weiter geführt. Er sei die de facto bestimmende Person bei Entscheidungen in allen geschäftlichen Belangen gewesen. Gegen…
…keinerlei Pflichtverletzung schuldig gemacht. Die Behauptung, der Abgabenausfall sei auf ein Verschulden seinerseits zurückzuführen, sei unrichtig und durch kein Beweisergebnis gedeckt. Der Bw habe sich auf die Zeugenschaft seines Vorgängers in der Geschäftsführerfunktion, WJ, berufen, doch sei dieser Zeuge nicht vernommen worden. Das Verfahren sei…
…und eine Zwangs- und Ordnungsstrafe in Höhe von 200,00 €) seien im Hinblick darauf, dass das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde, zweifelsfrei uneinbringlich. Da die genannten Abgaben während aufrechter Geschäftsführerfunktion des Bw. fällig geworden seien, wäre der Bw. für deren Entrichtung verantwortlich gewesen…
…bei der Rückstellung um Ansprüche von seiner Seite an die N**** GmbH für die ausgeübte Tätigkeit als Geschäftsführer. Der frühere Geschäftsführer sei laut Protokoll vom 11.6.2001 von seiner Geschäftsführerfunktion enthoben worden, seit diesem Zeitpunkt nehme diese Agenden zum größten Teil der Bw war…