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399 Treffer1639 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1539-W/07Verweigerung des Vorsteuerabzuges bei unrichtiger Geschäftsanschrift des Rechnungsausstellers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2012

…00 geltend. Die mit diesen Rechnungen abgerechneten Bauleistungen wurden jedoch nicht von der rechnungsausstellenden Firma A. GmbH erbracht. Außerdem befand sich an der im Streitjahr im Firmenbuch eingetragenen und auf den Rechnungen aufscheinenden Geschäftsanschrift W.,W-Gasse/3, nicht der Firmensitz der Fa. A. GmbH…

UFSW RV/3311-W/08Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer für Handelsgewerbebetrieb nach Wechsel der Geschäftsanschrift von einer Wohnadresse an eine Büroadresse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…Büroadresse" A-Straße 78 den Behörden unverständlicherweise ein Dorn im Auge sei, habe sich Herr A. gezwungen gesehen, ein Büro zu mieten. Die Änderung der Geschäftsanschrift sei bereits beim Firmenbuch beantragt worden. Sobald die Eintragung erfolgt sei, werde auch der Gewerbeschein dahingehend geändert. Herr A…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…dass der Firmenname der Bw. in S.R.I Bauplanung GmbH unbenannt (per 8.4.2003 lt. einer Faxmitteilung der Bw. vom 11.4.2003), sich die neue Geschäftsanschrift in der StrG, 1080 Wien befindet, als Geschäftsführer nunmehr ein B. L. seit 15.5.2003…

UFSW RV/4604-W/02Zustellung an Abgabestelle, Wirksamkeit der Zustellung von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2003

…noch als Geschäftsraum aufgefasst werden kann. Die Einkommensteuerbescheide bzw der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid, alle vom 8. Juli 2002 wurde(n) wie folgt adressiert: H.-Straße 171 in Wien. Bei dieser Adresse handelt es sich um die Geschäftsanschrift der G.-GmbH, deren Geschäftsführer der Bw. ist. Daraus folgt…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist demnach nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen eine Geschäftstätigkeit entwickelt. Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen (Aussagenprotokolle, Hausdurchsuchungen, Ergebnisse des Strafverfahrens gegen E.G.) ist es…

UFSW RV/0698-W/06Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…eine Steuernummer; Sendeberichte betreffend die an das Finanzamt gefaxten Rechnungen; Werkvertrag mit der H-GmbH. Die Geschäftsanschrift lautet laut Firmenbuchauszug WD. Abgesehen davon, dass die Bw. wohl schon durch die vorgebrachten - mangels entgegenstehender Feststellungen nicht widerlegbaren - Maßnahmen die ihr zumutbare Sorgfalt aufgewendet hat, gilt nach…

UFSW RV/1152-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…er beachtet hätte, dass auf den ihm übersandten Rechnungen als Ausstellungsadresse die Firmenbuchadresse des Unternehmens angeführt gewesen wäre, vermag seinem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift ist eine Angabe, die vom Eintragungswerber veranlasst wird, jedoch unüberprüft bleibt. Wie der…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…1190 Großbaustelle M und 1170 LE 14). Die Auftraggeber konnten jedoch nicht ausfindig gemacht werden, es wurden über einen längeren Zeitraum 22 Arbeitnehmer beschäftigt. Als Geschäftsanschrift scheinen 5. G 18/13 und ausschließend 1090 GR 29/6 auf. An beiden Adressen konnte niemand erreicht werden…

UFSW RV/4028-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009Teil 1/2

1.) Bescheid Der Antrag der Bw (Geschäftsanschrift laut Firmenbuch), FN K, vertreten durch Rechtsanwalt RA, vom 7. Mai 2009 auf Erstreckung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Schreiben des unabhängigen Finanzsenates vom 4. März 2009 um mindestens 2 Monate wird abgewiesen. Begründung: siehe Entscheidungsgründe…

UFSW RV/4033-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009Teil 1/2

1.) Bescheid Der Antrag der Bw (letzte Geschäftsanschrift laut Firmenbuch vor Löschung), FN k (Firma gelöscht), vertreten durch Rechtsanwalt RA, vom 7. Mai 2009 auf Erstreckung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Schreiben des unabhängigen Finanzsenates vom 5. März 2009 um mindestens 2 Monate…

UFSW RV/2014-W/04Kein Vorsteuerabzug bei erkennbarer Steuerhinterziehung des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 5/5

Auf den berufungsgegenständlichen Rechnungen ist als Geschäftsanschrift der B-GmbH die Adresse 1010 Wien, B-Gasse..., angegeben. Diese Adresse ist für die B-GmbH im offenen Firmenbuch für den Zeitraum (jeweils Einlangen des Antrags beim Firmenbuchgericht) 6. Mai bis 26. September 2002 eingetragen. Festzustellen ist…

UFSW RV/4279-W/09Geltendmachung von Vorsteuer durch eine an der Rechnungsadresse unbekannte GmbH, deren Unternehmereigenschaft überdies zu hinterfragen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, FB-Geschäftsanschrift, vertreten durch StbGes, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 23. März 2009 über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-03/2008, 04/2008 und 05-07/2008 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSI RV/0137-I/06Ermessensübung bei Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, Geschäftsanschrift, vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Dezember 2005 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs…

UFSI RV/0139-I/06Ermessensübung bei Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, Geschäftsanschrift, vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Dezember 2005 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebührenerhöhung gemäß § 9…

UFSI RV/0138-I/06Ermessensübung bei der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, Geschäftsanschrift, vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Dezember 2005 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebührenerhöhung gemäß § 9…

UFSI RV/0136-I/06Ausmaß der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH, Geschäftsanschrift, vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Dezember 2005 betreffend Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebührenerhöhung gemäß § 9…

UFSW RV/1557-W/12Mindestkörperschaftsteuerpflicht bei Fehlen steuerrelevanter Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

…die Berufungswerberin (Bw.), eine GesmbH mit Sitz in X, errichtet. Laut aktuellem Firmenbuchauszug befinden sich Sitz und Geschäftsanschrift der Bw. mit dem Geschäftszweig "Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen" in der politischen Gemeinde 9999 X , Straße. Mit Bescheid vom 6. Februar 2009 setzte das Finanzamt die…

UFSW RV/1553-W/12Mindestkörperschaftsteuerpflicht bei Fehlen steuerrelevanter Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

…2010 wurde die Berufungswerberin (Bw.), eine GesmbH mit Sitz in X, errichtet. Laut aktuellem Firmenbuchauszug befinden sich Sitz und Geschäftsanschrift der Bw. mit dem Geschäftszweig "Beteiligungsmanagement" in der politischen Gemeinde 9999 X , Y-Straße. Mit Bescheid vom 13. Mai 2011 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen…

UFSG RV/0323-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens: Notwendigkeit, bereits im Wiederaufnahmeverfahren auch in die Prüfung der materiell-rechtlichen Streitfrage einzutreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013Teil 1/2

…MW im Firmenbuch eingetragen. Die Geschäftsanschrift der nun in Stadt-L ansässigen Bw war bis April 2010 die H-Gasse 1* in Stadt-G (gleichzeitig auch Geschäftsanschrift des steuerlichen Vertreters der Bw). DK ist auch Gesellschafter und Geschäftsführer der (seit 1986, zwischenzeitig in der Rechtsform…

UFSF RV/0508-F/10Sitz und Ort der Geschäftsleitung einer nach österreichischem Recht errichteten GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…3 Abs. 2 GmbHG errichtet. Als Sitz der Gesellschaft wurde dabei "Adr2" angegeben. Am 16. Mai 2008 erfolgte die Eintragung dieser Gesellschaft in das Firmenbuch. Als Geschäftsanschrift wurde "Adr1", als Geschäftszweig der "Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör" eingetragen. Geschäftsführer…