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UFSL RV/1491-L/08Bescheidadressat bei Feststellungsbescheiden nach Beendigung einer KEG infolge einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…24. September 2008 fertigte das Finanzamt S an die R KEG gerichtete Erledigungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 ab. Bei einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) liegt nach ständiger Rechtsprechung (OGH 3…

UFSL RV/1004-L/06Nachsicht nach Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…Liegenschaft gewesen sei (vgl. wiederum das oa. VwGH-Erkenntnis vom 21. Dezember 2000). Geschäftsübernahmen gemäß § 142 HGB (mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 § 142 UGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (vgl. VwGH 19.1.1994…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…G. und der damalige Beschwerdeführer waren die ehemaligen Gesellschafter einer nach § 142 HGB erloschenen Kommanditgesellschaft gewesen). Schließlich merkte der VwGH ausdrücklich an: "Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt ist, haben an die Personen zu ergehen…

UFSW RV/0064-W/06Feststellungsbescheid bei Fortführung des Betriebes als Einzelunternehmen, Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…offenen Firmenbuch ist die Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB und Fortführung des Unternehmens im nicht protokollierungsfähigen Umfang zu entnehmen (Akt STNR 123/4567 Dauerbelege Seite 3 und Aktenteil 2004 Seite 9). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (Fortführung des Geschäftes durch…

UFSW RV/1779-W/02Keine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn der Grundlagenbescheid nicht rechtwirksam erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.06.2004

…wurde aufgelöst (Handelsgericht Korneuburg vom 16. Oktober 1989) und erlosch (Handelsgericht Korneuburg 12. Februar 1990) und das Geschäft wurde von der C GmbH übernommen. Dieser Vorgang, der einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB gleichzuhalten ist, bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschafterin…

UFSW RV/0076-W/11Schätzung auf Grund festgestellter Kalkulationsdifferenzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.01.2013

…September 2005 im Firmenbuch gelöscht. Dieser als Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB zu beurteilende Vorgang führte zur Vollbeendigung der OEG bzw. zum Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich des übernommenen Vermögens durch den Bw. Nach Durchführung einer Außenprüfung erließ das Finanzamt den dabei getroffenen Feststellungen Rechnung tragende Umsatzsteuer…

UFSW RV/0077-W/11Schätzung auf Grund festgestellter Kalkulationsdifferenzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.01.2013

…September 2005 im Firmenbuch gelöscht. Dieser als Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB zu beurteilende Vorgang führte zur Vollbeendigung der OEG bzw. zum Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich des übernommenen Vermögens durch den Bw. Nach Durchführung einer Außenprüfung erließ das Finanzamt den dabei getroffenen Feststellungen Rechnung tragende Umsatzsteuer…

UFSI RV/0411-I/08Zurückweisung wegen Zustellung an vollbeendete GmbH & CoKG statt an die ehemaligen Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB durch vertragliche Regelung anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters bewirkt die Vollbeendigung der Gesellschaft, deren Geschäft ohne Liquidation fortgeführt wird sowie den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschafter im Wege der Universalsukzession (Nowotny-Zetter, HGB14, § 142 Anmerkungen…

UFSS RV/0633-S/08Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei der Übernahme eines OHG-Anteiles durch Anwachsung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…Zl. 92/16/0109 unter ausführlicher Bezugnahme auf die herrschende gesellschaftsrechtliche Judikatur und Lehre ausgesprochen hat, daß eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters…

UFSS RV/0380-S/09Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2010

…wenn das Massevermögen verwertet und verteilt und dann der Konkurs aufgehoben wird. Weiters ist auszuführen, dass der Verwaltungsgerichtshof bei einer KG, bei der eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB erfolgt ist, ebenfalls von einer Vollbeendigung spricht und nicht davon ausgeht, dass ihre Vollbeendigung solange nicht eintritt…

UFSW RV/2725-W/10Zurückweisung einer Berufung wenn der Bescheid nach Erlöschen der KEG an diese gerichtet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

… 79 Tz. 10). Im gegebenen Fall wurde allerdings das Vermögen der Gesellschaft (ohne Liquidation) gemäß § 142 HGB auf den ehemaligen Komplementär übertragen. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB durch vertragliche Regelung aber, anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters (bzw. hier der beiden Kommanditisten) bewirkt die Vollbeendigung der…

UFSI RV/0867-I/10Einheitlichkeit eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft…

UFSW RV/3058-W/08Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid erhobenen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2010

…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 HGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…

UFSF RV/0106-F/05Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007

…die steuerliche Vertretung darauf hingewiesen, dass das Vermögen der HK KG gemäß § 142 HGB auf die K GmbH übertragen wurde. Die Einbringung wurde am 21. Juni 2005 im Firmenbuch eingetragen. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden…

UFSI RV/0485-I/11Bescheidadressierung bei einer Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.06.2013

…der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft…

UFSI RV/0213-I/06Bescheidadressierung nach Vollbeendigung einer OHG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.01.2007

…der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft…

UFSI RV/0092-I/05Gegenleistung im Fall der Übernahme des Gesamthandeigentums durch den verbleibenden Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.05.2005

…Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Da dem übernehmenden Gesellschafter vor Verwirklichung der Universalsukzession gemäß § 142 HGB kraft der Konstruktion des Vermögens der Personenhandelsgesellschaft als Sondervermögen kein Alleinvermögen an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Liegenschaften zusteht, wird durch die Geschäftsübernahme dieser Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs…

UFSL RV/1685-L/02Ein negativer Gesellschaftsanteil des übernehmenden Gesellschafters kann im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 HGB bei Ermittlung der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…bildet einen Teil der Bemessungsgrundlage. Im gegenständlichen Fall einer Geschäftsübernahme mit allen Aktiven und Passiven gemäß § 142 HGB bemisst sich nach der ständigen Judikatur des VwGH der Wert der Gegenleistung aus dem a) Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des b) Wertes der Gesellschaftsschulden…

UFSS RV/0016-S/04Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Investitionsvolumens im Zuge der Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie sind bei einer Vermögensübernahme nach § 142 HGB Investitionen der Vorgängergesellschaft zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…davon auzugehen, dass es betreffend des Vermögens der ehemaligen OEG zu einer sogenannten Geschäftsübernahme nach § 142 HGB durch die Berufungswerberin kam. Ein solcher Vorgang kann nämlich nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage gemäß § 142 Abs. 1 HGB durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteiles, sondern nach…

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…TZ 44). In Fällen des Vermögensüberganges einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft als einzigen, verbleibenden Hauptgesellschafter gemäß § 142 HGB haben bescheidmäßige Erledigungen der Behörde daher auch für vor der Einbringung gelegene Zeiträume ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (neuerlich VwGH, 17.11.2004, 99/14/0254…