…besteht (vgl. VwGH 16.10.2003, 2003/16/0126). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, die Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149; vgl. auch in…
…eine Einheit bildet und weitgehend auf eine Pauschalabgeltung abstellt, ist für die objektive Zurechnung der Gesamtzweck der Zulage und nicht die Bezeichnung der einzelnen Zulagenbestandteile und ihre Teilzwecke maßgebend. Dieser Gesamtzweck (pauschale Abgeltungs- und Anreizfunktion) der Zulage sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zur Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…
…Punkt I." wurde die Erbringung der Leibrente vereinbart. Aufgrund des unmittelbaren zeitlichen (selber Übergabsstichtag), sachlichen und auch persönlichen Zusammenhanges sowie dem offenkundigen Gesamtzweck (Übergabe des Unternehmens zwecks Fortführung durch den Bw nunmehr als Einzelunternehmer) ist von einem einheitlichen Rechtsgeschäft auszugehen (vgl. VwGH 16.10.2003…
…gerechtfertigt. Wenn nämlich mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit, bei Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085, 0086 und VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149…
…eine Einheit bildet und weitgehend auf eine Pauschalabgeltung abstellt, ist für die objektive Zurechnung der Gesamtzweck der Zulage und nicht die Bezeichnung der einzelnen Zulagenbestandteile und ihre Teilzwecke maßgebend. Dieser Gesamtzweck (pauschale Abgeltungs- und Anreizfunktion) der Zulage sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zur Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…
…weitgehend auf eine Pauschalabgeltung abstellt, ist für die objektive Zurechnung der Gesamtzweck der Zulage und nicht die Bezeichnung der einzelnen Zulagenbestandteile und ihre Teilzwecke maßgebend. Dieser Gesamtzweck der Zulage (pauschale Abgeltungs- und Anreizfunktion) sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zur lukrativen Steuerbefreiung für öffentlich Bedienstete gemäß § 3 Abs…
…Liegenschaftsanteile vom Vater an die Tochter anwendbar ist. Wird mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei der Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen. Bei einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren getrennt abgeschlossenen Verträgen ist von einer einheitlichen Regelung auszugehen…
…eine Einheit bildet und weitgehend auf eine Pauschalabgeltung abstellt, ist für die objektive Zurechnung der Gesamtzweck der Zulage und nicht die Bezeichnung der einzelnen Zulagenbestandteile und ihre Teilzwecke maßgebend. Dieser Gesamtzweck (pauschale Abgeltungs- und Anreizfunktion) der Zulage sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zur Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…
…durch die Bw oder die von ihr namhaft gemachte dritte Person, gerichtet gewesen. Es sei insgesamt in wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Gesamtzweck verfolgt und daher lediglich ein Erwerbsvorgang verwirklicht worden, andernfalls eine unbillige Doppelbesteuerung vorläge. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 25. August 2008 wurde dahin begründet…
…so fehlt eine solche Unentgeltlichkeit; es liegt "eine Art" Tauschgeschäft vor (Hinweis Stanzl in Klang/2 IV 610). Wird mit mehreren Rechtsvorgängern ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977…
…Zweck verfolgt wird, so besteht im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit, die Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.1997, 96/1670148,0149). Bei der Abklärung des entscheidenden Tatumstandes, ob nach dem…
…26.4.1989, 88/14/0096). Wird mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei der Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen. Bei einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren getrennt abgeschlossenen Verträgen ist von einer einheitlichen Regelung auszugehen. Erfolgt die…
… 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG, im Einklang mit § 21 BAO die Notwendigkeit besteht, die Beurteilung der Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen (Fellner, a.a.O., Rz 3a zu § 3, mit weiteren Judikaturhinweisen). Unter Berücksichtigung all dieser Umstände erweist sich die von den Beteiligten eingeschlagene…
…abhängen, dass sie miteinander "stehen oder fallen sollen". Wenn also mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde, dann ist im Einklang mit § 21 BAO (iSd wirtschaftlichen Betrachtungsweise) bei der Beurteilung des Sachverhaltes auf den Gesamtzweck abzustellen (VwGH 19.8.1997, 96/16/0148, 0149…
…Regelung beabsichtigten und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wird (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…ist entscheidend auf die Funktionen des Gesamtnetzes und seiner Teile abzustellen. Das Gesamtnetz dient regelmäßig einem Gesamtzweck: der Zuführung von flüssigen oder gasförmigen Verbrauchsgütern oder - wie im Streitfall - von Energien zu den Abnehmern eines Versorgungsgebietes. Innerhalb dieser übergeordneten Funktion lassen sich jedoch vielfach Einzelfunktionen ausmachen…
…0098, ÖStZB 1992, 366 ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16…
…0098, ÖStZB 1992, 366 ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16…
…1992, 366 ff). Im Einklang mit § 21 BAO steht die Notwendigkeit, bei Beurteilung einer Tatfrage auf den Gesamtzweck abzustellen, wenn mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt wurde (VwGH 19.5.1988, 87/16/0085,0086 und VwGH 19.8.19997, 96/16/0148,0149)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Manuela Fischer, Mag. Michael Schiller und Gottfried Haselmayer über die Berufung des Vereines Bw., vertreten durch Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, vom…