Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Mai 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 5. März 2012 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab März 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…wenn ein Studienabschnitt nicht innerhalb der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich eines "Toleranzsemesters" absolviert wird, nicht deshalb weiter, weil bei einer ex-post-Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten wird (vgl. Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 27.9.2012, 2010/16/0084). Da die Tochter der Bw…
…dass unsere Tochter E. beide Studien parallel (und erfolgreich) betreibt, ist eine kürzere Gesamtstudienzeit (ca. 9 Jahre) zu erwarten. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber will offenbar Studenten mit einem Doppelstudium anhalten, länger als notwendig zu studieren und deren Eltern sollen damit auch länger für die…
…die beiden weiteren Abschnitte in der Mindeststudienzeit, so besteht Anspruch auf Familienbeihilfe nur für elf Semester, wiewohl die Gesamtstudienzeit auch hier 13 Semester betragen hat. Der Gesetzgeber unterstellt aber in typisierender Betrachtung, dass ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium bei Studien, die in Studienabschnitte gegliedert sind…
…beider Studienrichtungen habe der Sohn aber durch Fleiß und Doppelbelastung trotz Verzögerung der erforderlichen Prüfung wegen Konzentration auf die Diplomprüfung des Hauptstudiums die Gesamtstudienzeit für das Zweitstudium verkürzt und dadurch zu einer Einsparung der Familienbeihilfe für die eigentlich vorgesehene Studienzeit bei zwei Studienrichtungen beigetragen. Über…
…des "Toleranzsemesters" absolviert, so bestehe der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich des "Toleranzsemesters" falle der Familienbeihilfenanspruch weg, lebe jedoch bei Vorliegen der…
…Es ist daher davon auszugehen, dass keine relevante Studienbehinderung vorgelegen hat. Das bedeutet, dass die zwei im Diplomstudium absolvierten Semester in die Gesamtstudienzeit einzurechnen sind. Um von einem günstigen Studienerfolg als Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch ausgehen zu können, hätte das Studium unter Berücksichtigung der Toleranzsemester…
…dass der von der Bw. angesprochene Vergleich mit einem Universitätsstudium nach Ansicht des Finanzamtes im Hinblick auf die bei einem Studium zu absolvierende Gesamtstudienzeit nicht zielführend sei. Voraussetzung für ein Studium sei im ersten Studienjahr die Absolvierung von acht Wochenstunden und in jedem weiteren Studienjahr…
…bereits im vorgesehenen Ausmaß von fünf Semestern Familienbeihilfe zuerkannt worden. Daher verblieben für den zweiten Abschnitt weitere sieben Semester für die Familienbehilfe zuerkannt werden könne. Da mittlerweile die vorgesehene Gesamtstudienzeit von zwölf Semestern erreicht worden sei, könne aus dem Vorziehen von Prüfungen aus dem zweiten…
…wurde daher abschließend ersucht, den vorliegenden Fall an der Gesamtstudienzeit zu beurteilen und nicht an eventuell versäumten Terminen anlässlich des Übertrittes von einer Studienrichtung zur Anderen. Eine Berufungsvorentscheidung hat das genannte Finanzamt im gegenständlichen Verfahren nicht erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…fehlerfrei funktionierte, kam es zu Verzögerungen von den Freigaben für Anmeldungen zu LV. Dadurch war es nicht möglich, den ersten Abschnitt ohne Zeitverlust zu beenden. Um jedoch in der Gesamtstudienzeit keine Zeit zu verlieren, hat mein Sohn A. bereits LV aus dem 2. Abschnitt besucht…
…neue Studienrichtung angerechnet wurden. Betreffend das Studium FGF ist eine Mindeststudienzeit von acht Semestern anzusetzen, weshalb insgesamt für die Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages eine Gesamtstudienzeit einschließlich Toleranzsemester von zehn Semestern zu berücksichtigen ist. Bei Ansatz von zehn Semestern ergibt sich, dass pro Semester…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., A., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe ab 1. August 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall, ob die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 26. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 7. März 2002 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober bis November 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Mag. X in XY, vom 15. November 2012, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Oktober 2012 betreffend eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Juni 2012 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des XY, GebDat, Adresse, vertreten durch Mag. Wilhelm Zmatlo, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 1190 Wien, Gatterburggasse 18/4, vom 10. Jänner 2010 und vom 30. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 24. März 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für x, für die Zeit ab März 2009, entschieden: Die Berufung…