…Schenkungssteuer, Rzn. 30-33 zu § 19 mit weiterer Judikatur). Es ist daher diesbezüglich - entgegen dem Dafürhalten des Bw - festzuhalten, dass es sich dabei um die Bewertung der Gesamtsache "Kommanditanteil" handelt, in deren Rahmen die Betriebsschulden bereits in Abzug zu bringen sind, dh. die betrieblichen Schulden…
…brachte der Bw den Unternehmensbetrieb seines nicht protokollierten Einzelunternehmens auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1.7.2005 samt allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache unter Fortführung der steuerlich maßgebenden Buchwerte in die H GmbH ein unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art III UmgrStG (Einbringungsvertrag…
…2009 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Sacheinlagevertrag vom 11. September 2008 wurde der operative Betrieb der A GmbH mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache rückwirkend zum 31. Dezember 2007 gemäß Art…
…vom 10. Dezember 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 18.1.2005 schenkte die Ehegattin des Berufungsführers diesem ihr Einzelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache. Die Übergeberin hat sich das Wohnrecht an einer Wohnung im…
…in Höhe von 801.000,-- S übertragen. Die maßgeblichen Punkte des Einbringungsvertrages lauten im Wesentlichen wie folgt: Zweitens: Die H GmbH bringt den Betrieb des Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31…
…wurde dazu ausgeführt, dass der seinerzeitige steuerliche Vertreter der Bw. ab dem Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt habe, es sich bei der gegenständlichen Vermietung jedoch vielmehr um die Vermietung einer Gesamtsache (diverse Produktionsmaschinen) an einen einzigen Mieter handle. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 2…
…aus: "Trotz der im Zusammenhang mit der Einbringung nach Art. III geltenden Einzelrechtsnachfolge sind wir der Ansicht, dass durch die Regelungen des Einbringungsvertrages sämtliche Sachenrechte aber auch Verpflichtungen als Gesamtsache in das Eigentum bzw. den Haftungsbereich der GmbH übergegangen sind. Dies wird in den Art…
…auf der Grundlage der Schlussbilanz zugleich Einbringungsbilanz zum 31.12.1999 samt allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache unter Verzicht auf die Liquidation mit dem Ende des Bilanzstichtages in die Gesellschaft als Sacheinlage einbringt. b) Für den Betrag in Höhe von S 978.105,00…
…€ 3.062.411,58, liquider Mittel von € 35.000,00 sowie Verbindlichkeiten von € 2.783.972,92 - als Gesamtsache auf der Grundlage der dem Vertrag angeschlossenen Einbringungsbilanz zum 31.5.2004 zum Stichtag dieser Bilanz nach Art. III UmgrStG in die X…
…17. August 2000 die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2000 wurden die Einbringung des Betriebes "Privatkundengeschäft" als Gesamtsache auf Grund des oben genannten Sacheinlage- und Einbringungsvertrages von der Mutter-Ges in die Bw., die Umstellung des Grundkapitals der Bw. von bisher 70,000…
…Gesellschaft entspricht, mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache ohne Gewährung einer Gegenleistung. b) Die Übertragung der oben beschriebenen Beteiligung erfolgt einschließlich aller Gesellschafterrechte an der Gesellschaft sowie mit allen Aktiven und Passiven sowie mit allen Rechten und Pflichten einschließlich des entsprechenden Kapitalkontos (...). RB übernimmt…
…Gesellschaft entspricht, mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache ohne Gewährung einer Gegenleistung. b) Die Übertragung der oben beschriebenen Beteiligung erfolgt einschließlich aller Gesellschafterrechte an der Gesellschaft sowie mit allen Aktiven und Passiven sowie mit allen Rechten und Pflichten einschließlich des entsprechenden Kapitalkontos (...). RB übernimmt…
…M., Hauptplatz, auf Grundlage der zum 30. September 2004 zu erstellenden Bilanz mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache. Dazu ist im Übergabsvertrag ausgeführt, dass Herrn W. das wirtschaftliche Eigentum an der im zivilrechtlichen Eigentum beider Übergeber gestandenen Betriebsliegenschaft EZ x GB M. uneingeschränkt zugestanden…
…Firma KG......Zur Durchführung dieses Zusammenschlusses überträgt die Firma Bw. ihr Vermögen mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache auf der Grundlage der zum 31.03.2000 erstellten Zusammenschlussbilanz (= Übertragungsbilanz), welche ebenso wie die zum 31.03.2000 erstellten Schlussbilanz für den gesamten Betrieb…
…€) Entscheidungsgründe APK erwarb mit Kaufvertrag vom 25. Februar 1997 von Sch die SA mit allen dazugehörigen Wirtschaftsgütern und allen seinen tatsächlichen und rechtlichen Bestandteilen als Gesamtsache zum Kaufpreis von S 11.500.000 mit Wirksamkeit vom 1. April 1997, wobei in der Eröffnungsbilanz…
…sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass der Bw der Auffassung war, er müsse den Spachtelroboter, der ja lediglich Teil der Gesamtsache war, nicht neuerlich einem Zollverfahren stellen, da er ihn ja zur Durchführung einer Reparatur zurück in die Schweiz verbracht hat. Der Bw habe offensichtlich…
…auf die in der Beschwerde beantragten Zeugeneinvernahmen. Auf Grund eines Sacheinbringungsvertrages vom 19. Juni 1996 übernahm die A.GesmbH. Teilbetriebe als Gesamtsache unter Liquidationsverzicht unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III UmgrStG von der A. GesmbH & Co KG,.der nunmehrigen Bf. Das oben angeführte Sparbuch…
…Zweitens 1) des Übergabevertrages). Gleichzeitig übertrug AM ihren Gewerbebetrieb "Frühstückspension und Appartements" unter Fortführung der Buchwerte als Gesamtsache an den Bw (siehe Pkt. Zweitens 2) des Übergabevertrages). Für die übergebenen Liegenschaften bestanden folgende Einheitswerte: a) S 1,000.000,-- für das Grundstück 100/3 mit…
…das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, gleichgültig ob es sich um körperliche oder unkörperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen handle, ob es sich um Einzelsachen oder Gesamtsachen, ob es sich um Beteiligungen an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, an echten oder unechten stillen Gesellschaften handle. Abschließend beantragte die steuerliche…
…vgl. dazu Arnold, Rechtsgebühren9, § 33 TP 21 Rz 6). Das als solches körperliche und unkörperliche Sachen umfassende Unternehmen wird man (als Gesamtsache) nicht als unkörperlich ansehen können (vgl Arnold, Ausgewählte gebühren- und verkehrsteuerliche Fragen des Unternehmenskaufes, in Bertl [Hrsg], Kauf und Verkauf von Unternehmungen, 164…