…Schenkungssteuer, Rzn. 30-33 zu § 19 mit weiterer Judikatur). Es ist daher diesbezüglich - entgegen dem Dafürhalten des Bw - festzuhalten, dass es sich dabei um die Bewertung der Gesamtsache "Kommanditanteil" handelt, in deren Rahmen die Betriebsschulden bereits in Abzug zu bringen sind, dh. die betrieblichen Schulden…
…Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz 474e. Zum Ort der Lieferung von Wärme oder Kälte siehe Rz 474a ff. Rz 343: Auch Gesamtsachen (= Sachgesamtheiten) sind grundsätzlich als Gegenstände von Lieferungen anzusehen. Eine Gesamtsache ist eine Zusammenfassung mehrerer Sachen…
…brachte der Bw den Unternehmensbetrieb seines nicht protokollierten Einzelunternehmens auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1.7.2005 samt allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache unter Fortführung der steuerlich maßgebenden Buchwerte in die H GmbH ein unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art III UmgrStG (Einbringungsvertrag…
…2009 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Sacheinlagevertrag vom 11. September 2008 wurde der operative Betrieb der A GmbH mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache rückwirkend zum 31. Dezember 2007 gemäß Art…
…vom 10. Dezember 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 18.1.2005 schenkte die Ehegattin des Berufungsführers diesem ihr Einzelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache. Die Übergeberin hat sich das Wohnrecht an einer Wohnung im…
…in Höhe von 801.000,-- S übertragen. Die maßgeblichen Punkte des Einbringungsvertrages lauten im Wesentlichen wie folgt: Zweitens: Die H GmbH bringt den Betrieb des Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31…
…des Artikel III (drei) des Umgründungssteuergesetzes mit allen Aktiven und Passiven laut Einbringungsbilanz zum 31.12.2006 (einunddreißigsten Dezember Zweitausendsechs) als Gesamtsache zum Zwecke der Fortführung und unter Verzicht auf die Liquidation unter Fortführung der steuerlich maßgebenden Buchwerte nach Artikel III (drei) Umgründungssteuergesetz in die…
…Abgabenverpflichtung nachstehendes ausgeführt: "Strittig ist im Wesentlichen der Standpunkt der I Instanz, ob 1. eine von der öffentlichen Hand angekaufte "Sammlung" der Gattin eines weltbekannten Komponisten, eine Gesamtsache, von einer anderen öffentlichen Hand, nämlich der Finanzbehörde, aus steuerlichen Gründen in ihre Einzelgegenstände zerlegt werden darf…
…Punkt ERSTENS, 1., dieses Einbringungsvertrages beschriebenen Betrieb mit allen Rechten und Pflichten, als Gesamtsache unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31.03.2005, welche diesem Vertrag als Beilage ./I angeschlossen ist, und die einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages bildet, mit…
…ab. Die Kapitalanteile (Beteiligungen) bilden als Gesamtsache den Gegenstand der Sacheinlage und haben sowohl zum Einbringungsstichtag 31.12.2005 als auch bei Unterzeichnung dieses Sacheinlage- und Einbringungsvertrages einen positiven Verkehrswert. Die gegenständlichen Einbringung erfolgt auf Grundlage der dem Sacheinlage- und Einbringungsvertrag als Beilage angeschlossenen Bilanz…
…Einzelunternehmens (Bau- und Handelsgewerbe). Der Einbringende ist auch Alleingesellschafter der Bf. Vereinbart wurde die Einbringung des Einzelunternehmens als Gesamtsache in die Bf. unter Verzicht auf die Liquidation auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31.12.2005 gemäß Art. III UmgrStG unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen…
…dem das aus der Einbringungsbilanz zum 31.12.2008 ersichtliche Anlage- und Umlaufvermögen gehört. 2. HS bringt seinen Betrieb zur Gänze mit allen zu diesem Betrieb gehörigen Vermögenswerten als Gesamtsache ... unter Anwendung des Artikel III UmgrStG mit allen Aktiven und Passiven in die GmbH ein…
…geführten Betrieb mit dem Standort in Gr, als Gesamtsache und Sacheinlage in die Gesellschaft ein und diese übernimmt diesen vorbezeichneten Betrieb samt unbeweglichen Vermögen nach den weiteren Bestimmungen diese Vertrages in ihr Eigentum. Drittens Der Einbringung ist die Bilanz zum 31. Jänner 2007 zugrunde gelegt…
…wurde dazu ausgeführt, dass der seinerzeitige steuerliche Vertreter der Bw. ab dem Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt habe, es sich bei der gegenständlichen Vermietung jedoch vielmehr um die Vermietung einer Gesamtsache (diverse Produktionsmaschinen) an einen einzigen Mieter handle. Gemäß § 28 Abs. 1 Z 2…
…aus: "Trotz der im Zusammenhang mit der Einbringung nach Art. III geltenden Einzelrechtsnachfolge sind wir der Ansicht, dass durch die Regelungen des Einbringungsvertrages sämtliche Sachenrechte aber auch Verpflichtungen als Gesamtsache in das Eigentum bzw. den Haftungsbereich der GmbH übergegangen sind. Dies wird in den Art…
…auf der Grundlage der Schlussbilanz zugleich Einbringungsbilanz zum 31.12.1999 samt allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache unter Verzicht auf die Liquidation mit dem Ende des Bilanzstichtages in die Gesellschaft als Sacheinlage einbringt. b) Für den Betrag in Höhe von S 978.105,00…
…€ 3.062.411,58, liquider Mittel von € 35.000,00 sowie Verbindlichkeiten von € 2.783.972,92 - als Gesamtsache auf der Grundlage der dem Vertrag angeschlossenen Einbringungsbilanz zum 31.5.2004 zum Stichtag dieser Bilanz nach Art. III UmgrStG in die X…
…17. August 2000 die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2000 wurden die Einbringung des Betriebes "Privatkundengeschäft" als Gesamtsache auf Grund des oben genannten Sacheinlage- und Einbringungsvertrages von der Mutter-Ges in die Bw., die Umstellung des Grundkapitals der Bw. von bisher 70,000…
…Gesellschaft entspricht, mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache ohne Gewährung einer Gegenleistung. b) Die Übertragung der oben beschriebenen Beteiligung erfolgt einschließlich aller Gesellschafterrechte an der Gesellschaft sowie mit allen Aktiven und Passiven sowie mit allen Rechten und Pflichten einschließlich des entsprechenden Kapitalkontos (...). RB übernimmt…
…Gesellschaft entspricht, mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtsache ohne Gewährung einer Gegenleistung. b) Die Übertragung der oben beschriebenen Beteiligung erfolgt einschließlich aller Gesellschafterrechte an der Gesellschaft sowie mit allen Aktiven und Passiven sowie mit allen Rechten und Pflichten einschließlich des entsprechenden Kapitalkontos (...). RB übernimmt…