…Auch die steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmsgründe sind keineswegs als geringfügig anzusehen. So beträgt allein die Vorsteuerkürzung des Jahres 2005 1.661,59 € und des Jahres 2006 2.657,50 und die Erhöhung der KöSt-Bemessungsgrundlage 2005 14.250,59 € und 2006 16.336…
…Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären (Ritz, BAO³, § 303 Tz 40 mit Judikaturnachweisen). Im gegenständlichen Fall erfolgten neben der Erhöhung…
…sind; die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen (Ritz, § 303 Tz 40). Wendet man nun diese von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so ergibt sich folgendes Bild: Dass die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin des Bw…
…20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht aufgrund der steuerlichen Gesamtauswirkung zu beurteilen, die in Folge Änderung aufgrund anderer rechtlicher…
…von der Berufungswerberin selbst in der Eingabe vom 19.2.2002 vorgebrachten neuen Tatsachen. Hinsichtlich dieser ist nun zu klären, ob die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig (absolut bzw. relativ) sind, da dies gegen die Verfügung einer amtswegigen Wiederaufnahme sprechen würde. Die Geringfügigkeit ist…
…Umstandes, dass die Einkünfte der Gattin des Bw. in diesem Jahr die Grenze für den AVAB überschritten haben). Auch die Ausübung des Ermessens begründete das Finanzamt in ausreichender Weise (Grundsatz des Vorranges des Prinzips der Rechtsrichtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, keine Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung)…
…berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen. Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…
…nur) darauf an, ob sich der Gewinn als Steuerbemessungsgrundlage ändere, sondern die Geringfügigkeit sei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen. Der UFS stellte lediglich die Bemessungsgrundlagen einander gegenüber, richtigerweise sei allerdings auf die steuerliche Auswirkung Rücksicht zu nehmen. Die Einkommensteuer für das…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensentscheidung muss nicht nur die Beseitigung der Rechtskraft…
…ist festzuhalten, dass amtswegige Wiederaufnahmen idR dann nicht zu verfügen sein werden, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig sind (vgl. Ritz, BAO, 3. Auflage, § 303 Tz 40). Im gegenständlichen Fall betrug der Umsatz der Bw. im Jahr 1996 6,434.308,41 S, die Umsatzsteuerzahllast…
…Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären. Die Ermessensmaßnahme muss - so gesehen - nicht nur die Beseitigung der…
…Über beide Abgabenarten zusammengerechnet ergebe sich ein steuerliches Mehrergebnis von absolut EUR 736,93 oder prozentmäßig von 1,06% im Vergleich zu vorher. Somit sei sowohl in absoluter als auch in relativer Hinsicht von Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen der vom Prüfer als Wiederaufnahmsgrund aufgegriffenen Tatsachen…
…dass eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen bzw. wegen Geringfügigkeit des unmittelbaren Wiederaufnahmegrundes zu unterbleiben hat. Der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer für 1999 und 2000 war daher stattzugeben und die beiden angefochtenen Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich Umsatzsteuer für 1999 und 2000…
…Auswirkungen der GSVG-Beiträge sondern auch des Betriebsausgabenpauschales zu berücksichtigen wären, so ist dies unrichtig. Da die nachträgliche Geltendmachung des Betriebsausgabenpauschales im Zusammenhang mit den Sonderklassegebühren - wie ausführlich unter Punkt A) dargestellt - keinen Wiederaufnahmegrund bildet, ist dessen steuerliche Auswirkung auch bei der Prüfung der Geringfügigkeit…
…ersuchte aber aufgrund der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen von einer amtswegigen Wiederaufnahme der Körperschaft- und Umsatzsteuerverfahren für die Jahre 1996 und 1997 abzusehen. (c) Nach Durchführung einer Betriebsprüfung (BP) im Jahr 2003 wurden für 1996 bis 2000 neue Körperschafts- und Umsatzsteuerbescheide erlassen. (d) Die gegen…
…Falle einer Wiederaufnahme ist die Geringfügigkeit anhand der steuerlichen Auswirkungen der gesamten konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen. Im vorliegenden Fall ist eine analoge Beurteilung anhand sämtlicher Aufhebungsgründe vorzunehmen, das bedeutet, dass die Zahllasten der einzelnen Jahre (die den Saldo des Eigenverbrauches und der Vorsteuer enthalten) mit…
…vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren steuerlichen Folgen des Wiederaufnahmsgrundes und (unter Bedachtnahme auf gegenüber dem wieder aufzunehmenden Verfahren abweichende rechtliche Beurteilungen) den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines…
…vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren steuerlichen Folgen des Wiederaufnahmsgrundes und (unter Bedachtnahme auf gegenüber dem wieder aufzunehmenden Verfahren abweichende rechtliche Beurteilungen) den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag bis einschließlich 2001 zu Recht gewährt. Erst ab 2002 gilt die Einkunftsgrenze von 2.200 €. Die Verfügung einer Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Zentrales Ziel ist die Herstellung eines rechtmäßigen Ergebnisses. Bei Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen wird eine Wiederaufnahme in der…
…vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Als gegen die Wiederaufnahme sprechend sind allenfalls insbesondere zu berücksichtigen die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen, das Missverhältnis zwischen den unmittelbaren Folgen des Wiederaufnahmsgrundes und (unter Bedachtnahme auf gegenüber den wieder aufzunehmenden Verfahren abweichende rechtliche Beurteilungen) den gesamten steuerlichen Auswirkungen eines…