…oben dargelegt - nicht mehr ernsthaft und zielstrebig iSd angeführten Rechtsprechung betrieben. Da D.W. seine Gerichtspraxis Ende August 2010 beendete, befand er sich demnach ab September dieses Jahres nicht mehr in Berufsausbildung, sodass jedenfalls ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzung für den strittigen Beihilfenbezug nicht mehr…
…das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass die Gerichtspraxis keine Berufsausbildung darstelle und das Dr.-Studium der Rechtswissenschaften nicht den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln könne, "da die Absolvierung der Gerichtspraxis Vorrangigkeitscharakter" habe. Diese Berufung gilt jedoch zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages…
…ich das Gerichtspraktikum unterbrochen, um eine mir angebotene Anstellung bei der Wirtschaftskammer Österreich anzunehmen. Für diese war ein volles Ableisten der Gerichtspraxis nicht Voraussetzung, jedoch ein gern gesehener Einstieg ins Berufsleben. Trotz dieser Anstellung habe ich meine persönliche Karriereplanung noch nicht abgeschlossen. Ich bilde mich…
…2010 das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und von Juni 2010 bis März 2011 die Gerichtspraxis beim Oberlandesgericht Wien absolviert hat. Wie das Finanzamt richtig festgehalten hat, stellt die Ableistung der Gerichtspraxis nach der neuen Judikatur des VwGH jedenfalls eine Berufsausbildung iSd FLAG dar (sh…
…2004 das Studium der Rechtswissenschaften ab und absolvierte im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 30. September 2005 die Gerichtspraxis. Mit Bescheid vom 1. August 2006 forderte das Finanzamt vom Berufungswerber die von ihm für seinen Sohn für die Zeit vom 1. Jänner 2005 bis 30…
…tatsächlich ausgeübt wird. Ermittlungen in die Richtung, ob die Tochter A. der Bw. nach Abschluss der Gerichtspraxis die weiteren, für die Ausübung des richterlichen Dienstes vorgeschriebenen Ausbildungsschritte setzte, sind daher für die Klärung des vorliegenden Rechtsstreites entbehrlich. Da die Tochter A. der Bw. in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. März 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 302.104/2005, 302.105…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 sowie Einkommensteuer 2004, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…§ 5 Abs. 1 FLAG heranzuziehende zu versteuernde Einkommen des Kindes wurde unrichtig ermittelt. Grundsätzlich sind nur alle Einkünfte heranzuziehen, die bis zum Ende der Gerichtspraxis, das war der 31.10.2009, bezogen worden sind. Nur diese sind als Einkünfte aus der Berufsausbildung anzusehen. Später bezogene…
…Mit 31. August 2004 wurde ihm neuerlich ein Formular zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe übermittelt, das der Berufungswerber lediglich mit einem Vermerk zu B , dass sie die Gerichtspraxis absolviere, rückübermittelte. Mit 31. August 2005 erfolgte eine weitere Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe, bei der…
…Daneben hat der Studierende vom 1. März 2001 bis 30. Jänner 2002 (mit Unterbrechungen) seine Gerichtspraxis absolviert und vom 4. Februar 2002 bis 31. Jänner 2003 seinen Zivildienst geleistet. Dem Bw. wurde die Familienbeihilfe für seinen Sohn bis inklusive Februar 2002 durchgehend gewährt. Den Antrag…
Bei Würdigung aller Umstände würde ein verständiger Abgabepflichtiger von der Aufrechterhaltung der auf § 6 Abs. 3 UStG 1994 fußenden Erklärung (Option in die Steuerpflicht) absehen. Für Kleinunternehmer sieht § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 eine Steuerfreiheit unter Verlust des Vorsteuerabzugs vor (sog. unechte Befreiung…
…im Wesentlichen wie folgt: "...Zusammenfassend ergibt sich, dass die Tochter des Berufungswerbers die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Beendigung ihrer Gerichtspraxis - unter Nachsicht der von gesetzeswegen unverschuldet jeweils um ein Lebensjahr späteren Absolvierung ihrer Schul-, Studien und Ausbildungsjahre - erfüllt." Über die Berufung…
…Vergleich zu ihren Altersgenossen ohne irgendeinen sachlichen Grund eklatant benachteiligt würden. Sohn J. absolvierte vom 1.1.2011 bis 30.9.2011 als Rechtspraktikant die neunmonatige Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien. Im Sommersemester 2011 inskribierte er das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität…
…dieses Mal verfassungsrechtliche Themen und Fragen der Menschenrechte im Vordergrund stehen. Die noch sehr junge Verfassung der Republik Südafrika wurde nach modernen grundrechtlichen Prinzipien ausgerichtet. Welche Probleme mit der Umsetzung in der täglichen Gerichtspraxis verbunden sind, soll durch Gespräche mit Vertretern der örtlichen Verwaltungsbehörden, Ministerien…
…4 ABGB solche Ansprüche nicht bestehen, als durch sie die Befriedigung der Lebensbedürfnisse der Pflegebefohlenen gefährdet würde. Nach der Gerichtspraxis werde dem Bw. bei den dargestellten schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Pflegebefohlenen nur Ersatz für Barauslagen, nicht jedoch für die aufgewendete Zeit und Mühe sowie…
…Weiters sei sie für das Doktoratsstudium inskribiert. Der Bescheid sei daher insoweit rechtswidrig, als er die Rückzahlung für die Zeit der Gerichtspraxis vorschreibe, obwohl unmittelbar danach mit der Ausbildung zum Rechtsberuf begonnen worden sei. Erst ab der Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter stehe keine Beihilfe mehr zu…
…wurde, eine Amtsbestätigung des Oberlandesgerichtes Wien, wonach der Bw. von 1.6.1992 bis 16.2.1994 die Gerichtspraxis absolvierte, diese jedoch zehnmal unterbrochen hat, Befund und Gutachten der psychiatrischen Universitätsklinik am LKH Graz vom 21.6.1993, wonach aufgrund erheblicher Selbst-und Allgemeingefährdung die…
…jedoch die Sachverhalte völlig gleich gelagert seien, sei nach derzeitiger Sachlage und Gerichtspraxis eine Nichtanerkennung dieser Vorsteuerbeträge rechtlich nicht mehr nachvollziehbar. Der Wiederaufnahmeantrag wurde mit Bescheid vom 20.7.2005 mit der Begründung abgewiesen, dass das vorgelegte Gerichtsurteil die fehlenden Rechnungen nicht ersetzen könne. Gegen…
…Sozialministerium hat mit Erlass vom 18.11.2003, GZ 51 0401/10-V/1/03 seine Rechtsansicht zur Gerichtspraxis als Anspruchsgrundlage für die Familienbeihilfe mitgeteilt die besagt: "Eine Ausbildung stelle die Gerichtspraxis nur in jenen Fällen dar, in denen sie notwendige Voraussetzung für die Berufsausbildung…