…alle verdeckten Ausschüttungen derselben Person zu, sodass nicht in einem Haftungsbescheid Angelegenheiten mehrerer Personen enthalten sind, was aus Geheimhaltungsgründen problematisch sein könnte. Die Billigkeit spricht daher im vorliegenden Fall nicht gegen die Zusamenfassung der Geltendmachung der Haftung für Kapitalertragsteuerbeträge, deren Steuerschuld innerhalb desselben Kalenderjahres entstanden…
…werden, liegen auch die (Grund)Voraussetzungen - vorbehaltlich der Ermessensübung - des sinngemäß anzuwendenden § 201 Abs. 2 Z 3 BAO vor, indem die von § 96 Abs. 3 EStG 1988 aF vorgeschriebenen KESt-Anmeldungen nicht erfolgt sind. Die Geltendmachung der Haftung ist hierbei durch die Einhebungsverjährungfrist begrenzt (Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Name1] als Masseverwalter im Insolvenzverfahren [Name2], [Ort], [Straße], vom 11. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes [FA] vom 19. Juni 2012 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2011 entschieden: Die…
…Diese Abgaben waren von der Haftungsinanspruchnahme auszunehmen und der Haftungsbetrag um 10.149,60 € zu vermindern. Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und…
…dass der Bw. wissentlich und vorsätzlich gehandelt habe, sodass vermutlich hinterzogene Abgaben vorlägen. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung habe nicht festgestellt werden können, sodass von einem Verschulden auszugehen sei. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Da der…
…2001/15/0029). Wird die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorgeschrieben, so hat dies in einem Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zu erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die gesamte zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine…
…die Haftung des Erben für Schulden des Erblassers zu begrenzen, kann nach herrschender Auffassung nicht (bereits) in den gegen den Gesamtrechtsnachfolger wirkenden Abgabenbescheiden oder Feststellungsbescheiden Rechnung getragen werden, weil derartige Bescheide lediglich über die Aktualisierung des bis dahin potenziellen Abgabenanspruches allein aufgrund der Abgabenvorschriften abzusprechen…
…erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die gesamte zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche Abgabenforderung für bestimmte Sachverhalte zu erstrecken und muss im Spruch auch die Bemessungsgrundlage sowie - gegebenenfalls - den Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten…
…19. Mai 2010 als Liquidator. Der haftungsgegenständlichen Körperschaftsteuern 1999 und 2000 liegen die Bescheide vom 7. November 2003 zu Grunde. Die aus diesen Bescheiden resultierenden Nachforderungen in Höhe von € 220.243,74 und € 8.738,91 (dies entspricht den Haftungsbeträgen) wurden am 23…
…dass die Geltendmachung einer Haftung stets in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt sei und das Ermessen einer Begründung bedürfe. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall seit 19. Juli 2005 ein Außenprüfungsverfahren anhängig sei. Die angefochtenen Bescheide seien jedoch unter Missachtung der Bestimmungen des…
…dass Haftungsansprüche gegen die Bw. nicht durchsetzbar sind. Ebenso wie die Abgabenbehörde gemäß § 206 lit b BAO wegen Uneinbringlichkeit von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen kann, so kann aus Gründen der Sparsamkeit der Verwaltung in gleicher Weise von der Geltendmachung von Haftungen abgesehen werden. Die Abwicklung…
…vor ihrer Haftungsinanspruchnahme fällig gewesen ist. Da eine Abgabenschuld einem Abgabepflichtigen gegenüber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zweimal fällig werden kann, wurde durch die Geltendmachung der Haftung betreffend die Kapitalertragsteuer für die Bw. keine neue Fälligkeit begründet. Nur in jenen Fällen, in denen der Haftungspflichtige nicht…
…genommen. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 leg. cit. vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen (§ 82 zweiter Satz). Nach § 86 EStG 1988 hat das Finanzamt die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr durch Prüfung der Arbeitgeber zu überwachen. Die Geltendmachung der Haftung (…
… 4 Anm. 16) mit dem Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gleichgesetzt. Bei potentiell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs. 1 BAO erst mit der bescheidmäßigen Geltendmachung der Haftung. Nach Erlassung des Haftungsbescheides werden die betreffenden Abgaben nach § 224 Abs. 1 BAO fällig…
…öffentliches Interesse an der Einhebung der Abgaben" zu. Der Bw. hat keine Gründe vorgebracht, die die Behörde dazu veranlassen könnten, das eingeräumte Ermessen zu seinen Gunsten auszuüben. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt darin, dass nur durch diese Maßnahme eine Einbringlichkeit der angeführten Abgaben…
…im Spruch des Bescheides zusammengerechnet hat. Bei der Geltendmachung der Haftung sind aber die im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenansprüche nach Abgabenarten und Zeiträumen aufgeschlüsselt auszuweisen, um sie dem Haftenden zur Kenntnis zu bringen. Geht der Haftungsbetrag auf mehrere Abgabenbescheide (bzw. auf mehrere Meldungen von Abgaben…
…ungeachtet der zivilrechtlichen Verhältnisse insofern eine Grenze gezogen, als er nur solche Personen haftpflichtig erklären kann, bei denen eine Haftung sachlich begründet ist (vgl. VfGH 5. 12. 1988, G 82/88 u. a. und 13. 10. 1993, G 4/93). Die Geltendmachung einer Haftung ist…
…bereit sei, "seinen Kopf hinzuhalten". Die aufgezeigte Unbilligkeit der Geltendmachung der Haftung angesichts der bereits lange verstrichenen Zeit und des Fehlens eines wirtschaftlichen Vorteils des Bw. überwiegen daher die vom Finanzamt vermutlich angestellte Zweckmäßigkeitserwägung, wonach die Geltendmachung der Haftung eine geeignete Maßnahme sei, um den…
…Umfang der Haftung gemäß § 12 BAO nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts richtet, die Rechte des Abgabengläubigers nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen sind und diesem nicht mehr Rechte zustehen können wie einem Zivilgläubiger, geht die Verjährungsbestimmung des § 159 HGB der für die Geltendmachung von Haftungen…
…89/15/0067). Im Berufungsfall war die Geltendmachung der Haftung zweckmäßig, weil im Hinblick auf die vorhandenen Nachlassaktiva (Hyperocha in Höhe von zirka 296.000 € aus dem Verkauf der Liegenschaft EZ 000 KG I. durch den Masseverwalter) mit einer zumindest quotenmäßigen Befriedigung des Abgabengläubigers…