…den Haftungsbescheid nicht meritorisch, sondern mit einer Formalentscheidung erledigt wird. 8.5.3.6 Akteneinsicht (§ 90 BAO) Rz 851: Nach § 90 BAO hat die Abgabenbehörde den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der ihre Sache betreffenden Akten oder Aktenteile zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder…
…Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis des §§ 80 ff BAO…
…von der Bf geltend gemachten "Billigkeitsgründe", nämlich das (damals) anhängige Schuldenregulierungsverfahren bzw ihre Arbeitsunfähigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung und können die Ermessensübung somit nicht beeinflussen (vgl VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Zur vorgelegten Krankmeldung bzw Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit…
…konstitutiv, als erst durch seine Erlassung der Haftende zum Gesamtschuldner wird (VwGH 20.04.1989, 89/16/0009 zu § 11 BAO; vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar, § 9, 115; Ritz, BAO6, § 7 Rz 1). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Geltendmachung der Haftung nach …
…alle verdeckten Ausschüttungen derselben Person zu, sodass nicht in einem Haftungsbescheid Angelegenheiten mehrerer Personen enthalten sind, was aus Geheimhaltungsgründen problematisch sein könnte. Die Billigkeit spricht daher im vorliegenden Fall nicht gegen die Zusamenfassung der Geltendmachung der Haftung für Kapitalertragsteuerbeträge, deren Steuerschuld innerhalb desselben Kalenderjahres entstanden…
…werden, liegen auch die (Grund)Voraussetzungen - vorbehaltlich der Ermessensübung - des sinngemäß anzuwendenden § 201 Abs. 2 Z 3 BAO vor, indem die von § 96 Abs. 3 EStG 1988 aF vorgeschriebenen KESt-Anmeldungen nicht erfolgt sind. Die Geltendmachung der Haftung ist hierbei durch die Einhebungsverjährungfrist begrenzt (Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Name1] als Masseverwalter im Insolvenzverfahren [Name2], [Ort], [Straße], vom 11. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes [FA] vom 19. Juni 2012 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2011 entschieden: Die…
…Diese Abgaben waren von der Haftungsinanspruchnahme auszunehmen und der Haftungsbetrag um 10.149,60 € zu vermindern. Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und…
…dass der Bw. wissentlich und vorsätzlich gehandelt habe, sodass vermutlich hinterzogene Abgaben vorlägen. Ein mangelndes Verschulden an dieser Pflichtverletzung habe nicht festgestellt werden können, sodass von einem Verschulden auszugehen sei. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Da der…
…2001/15/0029). Wird die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorgeschrieben, so hat dies in einem Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zu erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die gesamte zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine…
…die Haftung des Erben für Schulden des Erblassers zu begrenzen, kann nach herrschender Auffassung nicht (bereits) in den gegen den Gesamtrechtsnachfolger wirkenden Abgabenbescheiden oder Feststellungsbescheiden Rechnung getragen werden, weil derartige Bescheide lediglich über die Aktualisierung des bis dahin potenziellen Abgabenanspruches allein aufgrund der Abgabenvorschriften abzusprechen…
…Haftungsinanspruchnahme des Bf. allenfalls in Höhe von 19.839,61 € und nicht in Höhe von 24.654,67 € erfolgen kann, ist die Rechtswidrigkeit nicht als bloß geringfügig zu bewerten. Somit sind die Voraussetzungen für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO im Beschwerdefall erfüllt. Der…
…erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die gesamte zu entrichtende Abgabe und nicht bloß auf eine restliche Abgabenforderung für bestimmte Sachverhalte zu erstrecken und muss im Spruch auch die Bemessungsgrundlage sowie - gegebenenfalls - den Zeitpunkt der Fälligkeit enthalten…
…19. Mai 2010 als Liquidator. Der haftungsgegenständlichen Körperschaftsteuern 1999 und 2000 liegen die Bescheide vom 7. November 2003 zu Grunde. Die aus diesen Bescheiden resultierenden Nachforderungen in Höhe von € 220.243,74 und € 8.738,91 (dies entspricht den Haftungsbeträgen) wurden am 23…
…dass die Geltendmachung einer Haftung stets in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt sei und das Ermessen einer Begründung bedürfe. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall seit 19. Juli 2005 ein Außenprüfungsverfahren anhängig sei. Die angefochtenen Bescheide seien jedoch unter Missachtung der Bestimmungen des…
…dass Haftungsansprüche gegen die Bw. nicht durchsetzbar sind. Ebenso wie die Abgabenbehörde gemäß § 206 lit b BAO wegen Uneinbringlichkeit von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen kann, so kann aus Gründen der Sparsamkeit der Verwaltung in gleicher Weise von der Geltendmachung von Haftungen abgesehen werden. Die Abwicklung…
…in der Höhe von insgesamt 476.813,04 Euro entspricht dem im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien angeführten Hinterziehungsbetrag (siehe Urteilsspruch III. A. 1 lit. b). Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Eine Haftinanspruchnahme setzt eine Geltendmachung der…
…vor ihrer Haftungsinanspruchnahme fällig gewesen ist. Da eine Abgabenschuld einem Abgabepflichtigen gegenüber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zweimal fällig werden kann, wurde durch die Geltendmachung der Haftung betreffend die Kapitalertragsteuer für die Bw. keine neue Fälligkeit begründet. Nur in jenen Fällen, in denen der Haftungspflichtige nicht…
…genommen. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 leg. cit. vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen (§ 82 zweiter Satz). Nach § 86 EStG 1988 hat das Finanzamt die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr durch Prüfung der Arbeitgeber zu überwachen. Die Geltendmachung der Haftung (…
…kein haftungsrelevantes Verschulden aus. Der Bf. konnte somit keine Gründe darlegen, die für den Ausschluss seines geschäftsführerhaftungsrelevanten Verschuldens an der Nichtentrichtung des gegenständlichen Abgabenrückstandes sprechen. Die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung ist eine Ermessenentscheidung, welche die belangte Behörde, iSd § 20 BAO, in Abwägung des Kriteriums der Zweckmäßigkeit…