…eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweise der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Anwendbarkeit des § 17 Abs…
…die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweise der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes setzt die…
…sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967…
…GebG ergebenden Urkundenprinzip und der "Pro-fisco Klausel" des § 17 Abs. 2 GebG könne der Gegenbeweis nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und der herrschenden Ansicht nicht nur gegen einen undeutlichen Urkundeninhalt geführt werden, sondern auch gegen einen deutlichen Urkundeninhalt. Dies habe der Verwaltungsgerichtshof z.B…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauenden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur…
…G, Weg2, weshalb als dauernder Standort des von ihm im Bundesgebiet verwendeten Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen gemäß § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) bis zum Gegenbeweis das Inland anzusehen sei. Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, gilt…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne inländische Zulassung gemäß § 37 KFG…
…Einwand der Unrichtigkeit des Zustellnachweises grundsätzlich zulässig, jedoch ist gem. § 292 Abs. 2 ZPO der Gegenbeweis zu erbringen. Behauptet jemand, es läge ein Zustellmangel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, welche die vom Gesetz aufgestellte Vermutung zu…
…ab April 2003 lägen allein sozialversicherungsrechtliche Erwägungen zugrunde. Den Mittelpunkt der Lebensinteressen habe der Bw jedoch ab 2000 in L in Deutschland unterhalten, weshalb der zulässige Gegenbeweis erbracht sei, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort in Deutschland habe. Die bekämpften Bescheide seien daher ersatzlos aufzuheben…
…führen, kann der Tatbestand einer widerrechtlichen Verwendung vorliegen. Gem § 82 Abs. 8 KFG 1967 wird bis zum Gegenbeweis vermutet, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, welches von einer Person mit dem Hauptwohnsitz im Inland hier eingebracht und verwendet wird, den Standort im Inland begründet. Lt…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
… 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz geforderten Gegenbeweis habe die Berufungswerberin nicht erbringen können. Im Vorlageantrag wendete die steuerliche Vertretung ein, die Berufungswerberin wohne seit 28 Jahren in München. Sie stehe seit 15. Jänner 1996 in einem Dienstverhältnis zur Stadt München (Sozialdienst) und habe eine 4-Tage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Mag. Renner und die weiteren Mitglieder Dr. Ansgar Unterberger, Leopold Pichlbauer und Dr. Barbara Postl im Beisein der Schriftführerin Marija Schistek über die Berufung des Bw, Anschrift, vertreten durch Steuerberatung Fusseis, Steuerberatungskanzlei, 4910 Ried, Bahnhofstraße 63, vom…
…im Wesentlichen dauernd im Inland verwendet wird. Widerlegbar ist diese primär anwendbare Vermutung durch den Nachweis eines tatsächlichen dauernden Standortes im Sinn eines Ortes der tatsächlichen dauernden Nutzung in einem anderen Land. Der mögliche Gegenbeweis wäre dann als erbracht anzusehen, wenn sich hinreichende Anhaltspunkte ergeben…
…8 KFG 1967 seien Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und verwendet werden bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland (Standortvermutung) anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung sei nur innerhalb…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. April 1999 betreffend Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: | 1. Gemäß § 33 TP…
…In seiner Begründung führt das Finanzamt aus, dass der Bw. seinen Wohnsitz im Inland habe und daher Österreich als dauernder Standort des fraglichen PKWs anzusehen sei. Ein Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 KFG sei nicht erbracht worden, weshalb ab der Inbetriebnahme des Fahrzeuges im Inland…
…sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG ist…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, östAnschrift1, vom 27. Juli 2007 und vom 25. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Dr. Walter Dax, vom 25. Juni 2007 und vom 10. Jänner 2012 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 2002…