…bereits im Juni 1996 und damit rechtzeitig eingereicht worden sei, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast…
…auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137; 10.8.2010, 2010/17/0067; 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, trifft die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe den Einschreiter (VwGH 28. Juni 2001, 2000/16/0645). Bei Briefsendungen erfolgt die Beförderung auf Gefahr des Absenders (VwGH 17. September 1996, 96/14/0042). Die Bw vermag das Einlangen des Schreibens…
…nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9…
…von Anbringen aus, dass die Anträge rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eigebracht worden seien. Lediglich die Beförderung der Sendung durch die Post erfolge auf Gefahr des Absenders. Diese Gefahr sei durch das Versenden der Anträge mittels Einschreiben abgewendet worden. Es sei daher davon auszugehen, dass die…
…Ordner Belege. Auch bei der Abgabensicherung war bei den Buchstaben F und K nichts enthalten. Zum Sachverhalt kann ich weiter nichts vortragen bzw ergänzen. Zur rechtlichen Würdigung: Die Beförderung erfolgt auf Gefahr des Absenders. Wichtig ist nach Ansicht des Finanzamtes das Einlangen bei der Behörde…
…überreicht worden war. Den Bw. als Absender der Umsatzsteuererklärung für 2001 trifft die Beweislast, dass die Sendung tatsächlich fristgerecht beim Finanzamt eingelangt ist, da die Sendung bei Einbringung mit der Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Der Bw. konnte den Nachweis der fristgerechten Einbringung der…
…durch den Poststempel nachgewiesen wird, wobei ein Gegenbeweis zulässig ist (VwGH 27.1.1995, 94/02/0400). Entgegen der Rechtsansicht der Bw. erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238), den hinsichtlich der Postaufgabe…
…aktenführenden Referat eingelangt. Die Behörde hatte daher zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von dieser Vollmacht. Die Beförderung einer Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender. Hiefür reicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt und die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde den Absender treffe (siehe Erk. des VwGH v. 1. 3. 2007, 2005/15/0137). Der Bw habe trotz Aufforderung des…
…sich der VwGH bereits mehrfach beschäftigt. Nach der Judikatur (beispielsweise VwGH 7.11.1989, 88/14/0223) erfolgt die Beförderung einer Briefsendung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Abgesehen davon, dass der Vermerk im Postbuch des steuerlichen Vertreters als Nachweis der Postaufgabe ungeeignet ist…
…fernschriftlich oder, soweit es durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingereicht werden. Wie bei Briefsendungen die Beförderung auf Gefahr des Absenders erfolgt (VwGH vom 19.9.1990, 89/13/0277) und es…
…3 BAO). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) trifft die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe den Einschreiter (VwGH, 28.6.2011, 2000/16/0645). Bei Briefsendungen erfolgt die Beförderung auf Gefahr des Absenders und kommt es darauf an, ob ein Schriftstück tatsächlich bei der…
…gelten, wenn sie beim Finanzamt tatsächlich eingelangt sind. Auf die Zu- oder Absendung der Abgabenerklärungen an die Behörde kommt es nicht an. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend festgestellt wurde, erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders (vgl. Ritz, a…
…dass der Leiter des Postamtes die Aufgabe der konkreten Berufung bezeugen könne. Selbst wenn die Postaufgabe jedoch nachgewiesen werden könnte, wäre damit noch nicht das Einlangen des Schriftstückes beim Finanzamt bewiesen, weil die Beförderung der Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt (vgl…
…Netz und Umstände im Sendegerät, die zu einem Fehler in der Datenübertragung führen, gehen hingegen zu Lasten des Absenders. Wie bei Briefsendungen die Beförderung auf Gefahr des Absenders erfolgt und es darauf ankommt, ob ein Schriftstück tatsächlich bei der Behörde einlangt, sind nämlich auch unter…
…das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und es trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19.9.1990…
…entsprechender Eingang beim Finanzamt verzeichnet wurde. Nach Ansicht des VwGH gehen aber Störungen im Netz und Umstände im Sendegerät, die zu einem Fehler in der Datenübertragung führen, zu Lasten des Absenders. Wie bei Briefsendungen die Beförderung auf Gefahr des Absenders erfolge (VwGH vom 19. 09…
…der Bf. bzw. ihrem Vertreter keine Fehlleistung im Zusammenhang mit der Postaufgabe vorzuwerfen ist, ist für sie nichts gewonnen. Denn die Beförderung durch die Post erfolgt stets auf Gefahr des Absenders (VwGH 10. August 2010, 2010/17/0067). Dass nach der Aktenlage der Bf. kein…
…gegenständlichen Berufung erforderliche Schreiben gilt. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender (siehe VwGH vom 6.7.2011…