…bereits im Juni 1996 und damit rechtzeitig eingereicht worden sei, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast…
…auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137; 10.8.2010, 2010/17/0067; 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, trifft die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe den Einschreiter (VwGH 28. Juni 2001, 2000/16/0645). Bei Briefsendungen erfolgt die Beförderung auf Gefahr des Absenders (VwGH 17. September 1996, 96/14/0042). Die Bw vermag das Einlangen des Schreibens…
…nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9…
…von Anbringen aus, dass die Anträge rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eigebracht worden seien. Lediglich die Beförderung der Sendung durch die Post erfolge auf Gefahr des Absenders. Diese Gefahr sei durch das Versenden der Anträge mittels Einschreiben abgewendet worden. Es sei daher davon auszugehen, dass die…
…Ordner Belege. Auch bei der Abgabensicherung war bei den Buchstaben F und K nichts enthalten. Zum Sachverhalt kann ich weiter nichts vortragen bzw ergänzen. Zur rechtlichen Würdigung: Die Beförderung erfolgt auf Gefahr des Absenders. Wichtig ist nach Ansicht des Finanzamtes das Einlangen bei der Behörde…
…überreicht worden war. Den Bw. als Absender der Umsatzsteuererklärung für 2001 trifft die Beweislast, dass die Sendung tatsächlich fristgerecht beim Finanzamt eingelangt ist, da die Sendung bei Einbringung mit der Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Der Bw. konnte den Nachweis der fristgerechten Einbringung der…
…worden. Nach der Aktenlage sind die Berufungen beim Finanzamt jedoch nicht eingegangen . Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Ein langen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht. Für die Übermittlung im Wege des Telefax gilt…
…durch den Poststempel nachgewiesen wird, wobei ein Gegenbeweis zulässig ist (VwGH 27.1.1995, 94/02/0400). Entgegen der Rechtsansicht der Bw. erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238), den hinsichtlich der Postaufgabe…
…Postaufgabe am letzten Tag der Frist erfolgt, sofern das Rechtsmittel überhaupt bei der Behörde einlangt (vgl zB VwGH 20.1.1983, 82/16/0119). Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Eine Partei, die entgegen der allgemein zu erwartenden prozessualen…
…aktenführenden Referat eingelangt. Die Behörde hatte daher zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von dieser Vollmacht. Die Beförderung einer Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender. Hiefür reicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt und die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde den Absender treffe (siehe Erk. des VwGH v. 1. 3. 2007, 2005/15/0137). Der Bw habe trotz Aufforderung des…
…sich der VwGH bereits mehrfach beschäftigt. Nach der Judikatur (beispielsweise VwGH 7.11.1989, 88/14/0223) erfolgt die Beförderung einer Briefsendung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Abgesehen davon, dass der Vermerk im Postbuch des steuerlichen Vertreters als Nachweis der Postaufgabe ungeeignet ist…
…ist. Das Einlangen des Anbringens bei der Behörde spielt hier (unter diesem Gesichtspunkt) nur insoweit eine Rolle, als die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt; denn wenn auch gemäß § 33 Abs. 3 die Tage des Postenlaufes in eine Frist nicht eingerechnet werden…
…der ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Das gilt für Postaufgabe gleichermaßen wie für die Übermittlung im Wege des Telefax (VwGH…
…des Finanzamts entgegen, dass Schriftstücke auf Gefahr des Absenders unterwegs seien, d.h. dass das Risiko, dass die Beschwerde beim Finanzamt nicht eingelangt ist, die Beschwerdeführerin trage. Unter Hinweis auf Achatz/Haslehner in Quantschnigg/Achatz/Haidenthaler/Trenkwalder/Tumpel (Hrsg.), Gruppenbesteuerung (2005), 236 werde seitens des…
…Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht aus (VwGH 26.7…
…des Finanzamts entgegen, dass Schriftstücke auf Gefahr des Absenders unterwegs seien, d.h. dass das Risiko, dass die Beschwerde beim Finanzamt nicht eingelangt ist, die Beschwerdeführerin trage. Unter Hinweis auf Achatz/Haslehner in Quantschnigg/Achatz/Haidenthaler/Trenkwalder/Tumpel (Hrsg.), Gruppenbesteuerung (2005), 236 werde seitens des…
…Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht aus (VwGH 26.7…