…noch in der Begründung des (angefochtenen) Einkommensteuerbescheides vom 21.7.2010 Berücksichtigung gefunden hat. Obwohl dies im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens auch von der Bw (bzw. deren steuerlicher Vertreterin) nicht aufgezeigt worden war, sah sich der Unabhängige Finanzsenat dennoch veranlasst, unter dem Gebot der Rechtsrichtigkeit seiner…
…ganz allgemein das Gebot der Redlichkeit und das Verbot arglistigen oder treuwidrigen Verhaltens (auch in Verfahren) in sich schließt (vgl. auch Fasching, Lehrbuch 2 , Rz 139, unter vergleichenden Hinweisen auf die im Verfassungsrang stehende Vorschrift des Art. 6 MRK, die das Gebot eines fairen Verfahrens…
…sich insbesondere unter Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Begründung für den berichtigten Bescheid ergeben. Neben dem berichtigten Grunderwerbsteuerbescheid wendet sich die gegenständliche Berufung gegen den Bescheid betr. Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung…
…soweit sie nicht verrechnet worden wäre, ausbezahlt werde. Die Auszahlung der angerechneten Körperschaftsteuer erfolge zu Recht, da nur eine dem verfassungsmäßigen Gebot der Gleichbehandlung entsprechende Auslegung des Umgründungssteuergesetzes herangezogen werden dürfe. Ein Grund für die Wiederaufnahme läge daher nicht vor. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2004 vom…
… 299 BAO insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten (Ritz, ÖStZ 1987, 96). Lediglich im Falle bloß geringfügiger steuerlicher Auswirkung wird das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung für eine negative Ermessensübung sprechen (Ritz…
…Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber dem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) der Vorrang zu geben sein (Ritz, BAO4, § 20 Rz 8 und § 303 Tz 38). Bei Ermessensbestimmungen ist dabei insbesondere das aus Art 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung…
…Vor allem bei amtswegigen verbösernden Wiederaufnahmen kann der bloße abstrakte Hinweis auf den Vorrang der "Bedachtnahme auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung" (durch Herstellung der Rechtsrichtigkeit) gegenüber der Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit), damit der Verweis auf die Interessen der Allgemeinheit für sich allein wohl nicht genügen…
…dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Gebot der Rechtsbeständigkeit zu geben. Der Bw erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung und beantragte eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat. Das Finanzamt legte die Berufung nach Einholung einer Prüferstellungnahme und einer Gegenäußerung des Bw der FLDWNB vor…
…eingelangt am 25.02.2002 /AS 31/2002: H.P. /Ausbildung in Wien :WiU +JUS, 1-12/2000 - Kostentragung zu 100 %: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Rechtsrichtigkeit der inhaltlichen Änderung (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) auf Punkt 3 a) verwiesen. Zur Frage des…
…0132). Bei der Ermessensübung ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen (vgl. VwGH 18.12.1996, 94/15/0157; VwGH 9.7.1997, 95/13/0124; VwGH 21.1.2004, 2002/13/0071). Ein behördliches Verschulden an der Übernahme…
…dazu geschaffen worden, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Durchbruch zu verhelfen. Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sei der Behörde daher kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei Ihrer Ermessensübung dem Gebot der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen im Sinne des § 114…
…dazu geschaffen worden, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Durchbruch zu verhelfen. Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sei der Behörde daher kein Vorwurf zu machen, wenn sie bei Ihrer Ermessensübung dem Gebot der Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen im Sinne des § 114…
…rechtens, weil damit der Rechtsrichtigkeit gegenüber der Rechtssicherheit der Vorrang eingeräumt worden ist. 2. Berichtigter Grunderwerbsteuerbescheid: Unter einer Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist auch alles zu verstehen, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Wenn…
…auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Begründung für den berichtigten Bescheid vor." Gegen den Bescheid betr. Wiederaufnahme des Verfahrens und gegen den Grunderwerbsteuerbescheid richtet sich die gegenständliche Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, der Bw…
…auf das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Begründung für den berichtigten Bescheid vor." Gegen den Bescheid betr. Wiederaufnahme des Verfahrens und gegen den Grunderwerbsteuerbescheid richtet sich die gegenständliche Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, der Bw…
…den Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Nach Darlegung der bei der Ermessensübung gem. § 20 BAO zu berücksichtigenden Kriterien, wies die Bw. darauf hin, dass der Abzug der verfahrensgegenständlichen Vorsteuern lediglich aufgrund der in den Jahren 1997…
…Verfahrens von Amts wegen insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bei der Ermessensübung ist auch das unter anderem aus Art. 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zeckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten und…
…gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. | (3) | Ist ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels oder wegen des Mangels der Rechts- oder Handlungsfähigkeit nichtig, so ist dies für die Erhebung der Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung…
…besteht. Daraus ergibt sich die Frage, welche Wirkung diese an den Ursprung des Fehlers rückwirkende Bilanzberichtigung hat. Der VwGH vertritt dabei unter Berufung auf das Gebot der periodenrichtigen Gewinnermittlung, dass eine periodenfremde Nacherfassung eines Betriebsvorfalls nicht zulässig ist (vgl zuletzt ausdrücklich VwGH vom 25. 2…
…Abstandnahme von der Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen und diese Zweckmäßigkeitsgründe überwiegen würden, wurden von der Berufungswerberin nicht vorgebracht. Zu Recht wurde daher bereits vom Finanzamt dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit eingeräumt. Insgesamt wird damit auch dem Gebot der gleichmäßigen Behandlung…