…bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde sowie, ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist. Zur Rechtsgebühr für die Gleichschrift: Die Bw übersieht…
…bei Beachtung dieses Bundesgesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht einer Schrift oder eines Rechtsgeschäftes zugemutet werden konnte, ob eine Gebührenanzeige geringfügig oder beträchtlich verspätet erstattet wurde sowie, ob eine Verletzung der Gebührenbestimmungen erstmalig oder wiederholt erfolgt ist. Zur Rechtsgebühr für die Gleichschrift: Die Bw übersieht…
…vom 6. März 2003 setzte das Finanzamt gegenüber der Fa. Günther K. GmbH eine Bestandvertragsgebühr in Höhe von 41.859,55 €, eine Gebühr für Gleichschriften in Höhe von 83.719,10 € und eine Gebührenerhöhung in Höhe von 8.371,91 € fest. Die…
…worden. Mit Bescheid vom 13. August 2003 setzte die Finanzamt gegenüber der Berufungswerberin für den Bestandvertrag aus dem Jahr 2001 gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 eine Gebühr von EUR 41.859,55, für zwei Gleichschriften gemäß § 25 GebG 1957 eine…
…Hundertsatzgebühr für eine Gleichschrift zu entrichten ist oder nicht, allein davon ab, ob die betreffende Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist sei wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stelle auch keine…
…Hundertsatzgebühr für eine Gleichschrift zu entrichten ist oder nicht, allein davon ab, ob die betreffende Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist sei wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stelle auch keine…
…als auch hinsichtlich der Gleichschriften. Beweis: Vorlagevermerk vom 23.12.2005 (Stempel des Finanzamtes) Die Vorlage erfolgte rechtzeitig vor Ablauf des 15. des zweitfolgenden Kalendermonats (§ 31 Abs 1 Satz 1 GebG). Die diesbezügliche Frist rechnet sich ab Entstehung der Gebührenpflicht. Die Gebührenpflicht kann nicht vor…
…Ausmaß von 20% der mit Bescheid festgesetzten Gebühr als angemessen anzusehen. Ihre gegen die beiden Bescheide fristgerecht erhobene Berufung begründete die Berufungswerberin damit, dass gemäß § 15 Abs. 3 Gebührengesetz 1957 Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Kapitalverkehrsteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen wären…
…zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde beim Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt, bei dem die Anzeige erstattet wurde, hat auf der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde die erfolgte Anzeige zu bestätigen. Bei den Bestandverträgen (Mietvertrag) hat der Bestandgeber…
…Unterfertigung der Urkunde. Gemäß § 31 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte, für die eine Hundertsatzgebühr mit Bescheid festzusetzen ist, bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monates mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht…
…Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht im Sinne des §14 TP 6 Abs.5 GebG liege nicht vor. Insbesondere seien weder §14 TP6 Abs.5 Z1 GebG noch §14 TP6 Abs.5 Z7 GebG anwendbar, da es sich in der betreffenden Angelegenheit weder um eine Eingabe…
…Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte, für die eine Hundertsatzgebühr mit Bescheid festzusetzen ist....mit einer beglaubigten Abschrift oder einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde .... beim Finanzamt anzuzeigen...." 11. Die Wette im bürgerlichen Recht als Voraussetzung der Anwendung des § 33 TP 17 GebG Die Bw…
…einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde, bei nicht in der Amtssprache abgefassten Urkunden mit einer beglaubigten Übersetzung, beim Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt kann gemäß § 9 Abs. 2 GebG zur Sicherung der Einhaltung der Gebührenvorschriften bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung oder…
…abgerufen - und der Zessionen wird darauf hingewiesen, dass dem GebG unterliegende Rechtsgeschäfte, gem. § 31 Abs 1 GebG bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden…
…abgerufen - und der Zessionen wird darauf hingewiesen, dass dem GebG unterliegende Rechtsgeschäfte, gem. § 31 Abs 1 GebG bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden…
…ist, zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde beim FA anzuzeigen sind. 4 Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: | Entgelt für die Zession = eingeräumte Darlehen je vom 09.08.2007 a) an die A-GmbH …
…Hundertsatzgebühr für eine Gleichschrift zu entrichten ist oder nicht, allein davon ab, ob die betreffende Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist ist wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stellt auch keine…
…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: | 1. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG von S 1,494.000,00 1 % Rechtsgebühr = | S 14.940,00 | 2. Gemäß § 25 Abs. 2 GebG für eine Gleichschrift Rechtsgebühr = |…
…Hundertsatzgebühr für eine Gleichschrift zu entrichten ist oder nicht, allein davon ab, ob die betreffende Gleichschrift innerhalb eines Monates nach dem Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt worden ist oder nicht; nur die Einhaltung dieser Frist sei wesentlich. Die Anordnung der Gebührenpflicht für Gleichschriften stelle auch keine…
…Verwirklichung eines Ersatzbeurkundungstatbestandes im Sinne des § 18 GebG. Im Übrigen wurden Gleichschriften nicht ausgefertigt, sodass auch die Anwendung des § 25 GebG unzulässig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird…