…aus welchem Grund immer, sodass sich der Ehemann unwiderruflich verpflichtet, der Ehefrau den gesetzlichen Unterhalt im Umfang des § 94 ABGB auch über eine rechtskräftig erfolgte Scheidung der Ehe hinaus zu bezahlen. Bei obiger Unterhaltsvereinbarung wurde berücksichtigt, dass der Ehemann weiterhin, wie bisher, sämtliche laufenden Kosten…
…mwN.). Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei solchen Scheidungsfolgenvereinbarungen um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…33 TP 11, Rz 1b). Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende, strittige vertragliche…
…Zuge einer einvernehmlichen Scheidung der getroffenen Vereinbarung neuerlich zustimmen müssten, da es ansonsten zu keiner einvernehmlichen Scheidung kommen könne. De facto handle es sich bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die nicht im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren getroffen worden sei, um nicht mehr als eine Verzichtserklärung der Ehepartner…
…festgelegt. Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung jedenfalls um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Zweifel. Die Umsatzsteuer ist aus gebührenrechtlicher Sicht allein auf Grund ihrer vertraglichen Bedungenheit Teil des Entgelts und sohin in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Gebühr einzubeziehen. Bei den Schadenersatzzahlungen war von Leistungen auf bestimmte Dauer auszugehen. Die Bemessungsgrundlage ermittelt daher sich wie folgt: Gegenleistung lt…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Ehegatten (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht II 10, 205 und 206) unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche, wenn noch…
…nicht festgelegt sind und derartige Vereinbarungen über die Regelung der künftigen Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handle es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es könnten nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und ehegüterrechtliche und unterhaltsrechtliche Vereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt seien und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handle es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es könnten nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…einem Dritten) nachzugehen. Nimmt sie jedoch freiwillig eine Erwerbstätigkeit auf, bleibt ein monatliches Einkommen bis zu einem Betrag in der Höhe von € 800,- bei der Unterhaltsbemessung (gleich welcher Art) unberücksichtigt. Eine Anrechnung findet daher nur hinsichtlich allfälliger € 800,- übersteigender Differenzbeträge statt. d. S…
…liegende monatliche Unterhaltsanspruch ist daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen und wurde vom Finanzamt auch nicht in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen. In der Beschränkung des monatlichen Unterhalts auf 2.000,00 € bei Eintritt der oben angeführten Bedingungen kann nicht von einem bloßen…
…Falle, dass eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren Höchstmaß ausgedrückt ist, die Gebühr nach dem Höchstbetrag zu entrichten. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es sich um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, somit um einen gebührenpflichtigen Vergleich handelt, wobei die Gebühr unter Beachtung der §§ 17…
…ein Anwartschaftrecht auf eine allfällige Entschädigung entstanden sei, welches erst bei späterer Strittigkeit durch Abschluss eines Vergleiches darüber eine Gebühr auslösen könnte. Bei Eheschließung werde ja auch keine Gebührenpflicht für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch im Fall einer Scheidung auferlegt, welcher Anspruch mit dem gegenständlichen vergleichbar sei…
…weil sie bereits bei seinen Anfragen von der Gebührenpflicht ausgegangen sei. Außerdem seien die Beweise unrichtig gewürdigt und der Sachverhalt rechtlich unrichtig gewertet worden. Zur inhaltlichen Begründung weist der Bw neuerlich auf obigen BMF Erlass hin, wonach Scheidungsfolgenvereinbarungen über unbewegliches Vermögen grundsätzlich der GrESt-Pflicht…
…Juni 2008 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber und seine Ehegattin schlossen am 5. Dezember 2007 eine "Vereinbarung bei aufrechter Ehe", deren für das gegenständliche Verfahren maßgeblichen Punkte wie folgt lauten: "II. 1.) Herr MH bringt in…
…dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer nach einem Verkehrsteuergesetz unterliege, auch wenn es steuerfrei sei. Zu den Vergleichen im Sinne des § 33 TP 20 GebG gehören neben Scheidungsfolgenvereinbarungen und Unterhaltsvergleichen seit der Aufhebung des ErbStG auch die Vereinbarungen über die Erbaufteilung…