…es durch die Miteigentumsquote begrenzt. Ein Vorsteuerabzug hinsichtlich des gesamten Gebäudes wäre nur dann gerechtfertigt, wenn beide Ehegatten als GesbR das Heurigenlokal als Unternehmer führten oder von Beginn an ein fremdüblicher Mietvertrag über den Rest des Gebäudes (Ehegattenanteil) vorliegen würde. Ein Vertrag im Nachhinein führe…
…von S 172.890,00 sowie über einen näher bezeichneten Miteigentumsanteil am Grundstück der EZ 894 um einen Preis von S 30.420,00. Von F.V. wurde das Trennstück "5", entsprechend einem Teilungsplan im Ausmaß von 211 m² um einen Kaufpreis von S 107…
…das Eigentum am Grundstück Nr. 932/2 im Ausmaß von 414 m2 entsprechend dem zu Punkt I. des Vertrages genannten Teilungsplan um einen Preis von S 211.140,00 sowie über einen näher bezeichneten Miteigentumsanteil am Grundstück EZ x KG W. um einen Preis von…
…Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung nicht entgegen. Soweit die Berufungswerberin schließlich vorbringt, sie habe selbst entschieden, wo das Haus stehen soll bzw. aus welchen Werkstoffen das Haus hergestellt werden sollte, geht das Vorbringen insofern in Leere, als im vorliegenden Fall entscheidend auf den…
…von S 172.890,00 sowie über einen näher bezeichneten Miteigentumsanteil am Grundstück der EZ xy um einen Preis von S 30.420,00. Von F.V. wurde das Trennstück "5", entsprechend einem Teilungsplan im Ausmaß von 211 m² um einen Kaufpreis von S 107…
…26. September 2001 hat die Berufungswerberin von der LGmbH das Grundstück 468/9 im Ausmaß von 697 m² sowie 1/9 Miteigentumsanteil an den Grundstücken 468/1 und 468/2 je KG x um den Kaufpreis von ATS 275.217 erworben. Mit Bescheid vom 13…
…am Grundstück Nr. xx im Ausmaß von 414 m2 entsprechend dem zu Punkt I. des Vertrages genannten Teilungsplan um einen Preis von S 211.140,00 sowie über einen näher bezeichneten Miteigentumsanteil am Grundstück xxx um einen Preis von S 30.420,00. Schließlich haben…
…im Sinne des Gesetzes gegeben. Mit Vorhalt vom 29. März 2007 wurde der Bw die rechtliche Würdigung des gegenständlichen Sachverhaltes zur Kenntnis gebracht. Mit Schreiben vom 20. April 2007 nahm die steuerliche Vertretung der Bw dazu Stellung. Die Mandantin habe - ebenso wie die anderen Miteigentümer…
…steht der Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem…
…steht der Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem…
…steht der Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass die Berufungswerberin im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem…
…steht der Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückkauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Dem Berufungseinwand, dass auch ein anderer Anbieter mit der Bauausführung beauftragt hätte werden können, steht der Umstand entgegen, dass der Berufungswerber im gegenständlichen Fall den Auftrag zur Errichtung eines L - Baumeisterhauses zu einem…
…B sowie Frau H.W. als Miteigentümer des Gst 5536/9 das durch die Vermessungsurkunde vom 20. Oktober 2003 neu gebildete Gst 5536/51 im Ausmaß von 202 m2 je zur Hälfte an die Käuferseite C.H und K.H. und diese kauften und übernahmen…
…Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung nicht entgegen. Soweit der Berufungswerber schließlich vorbringt, er habe selbst entschieden, wo das Haus stehen soll bzw. aus welchen Werkstoffen das Haus hergestellt werden sollte, geht das Vorbringen insofern in Leere, als im vorliegenden Fall entscheidend auf den…
…je zur Hälfte im Miteigentum stehenden Grundstücke 719/48 (357m2) und 722/23 (584m2) real geteilt und das Miteigentum aufgehoben. Unter Punkt 9. letzter Satz wurde unter Bezugnahme auf den Genehmigungsbescheid vom 27. November 1984, f1 betont, dass bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im A-Blatt…
…Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung nicht entgegen. Soweit der Berufungswerber schließlich vorbringt, er habe selbst entschieden, wo das Haus stehen soll bzw. aus welchen Werkstoffen das Haus hergestellt werden sollte, geht das Vorbringen insofern in Leere, als im vorliegenden Fall entscheidend auf den…
…Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung nicht entgegen. Soweit der Berufungswerber schließlich vorbringt, er habe selbst entschieden, wo das Haus stehen soll bzw. aus welchen Werkstoffen das Haus hergestellt werden sollte, geht das Vorbringen insofern in Leere, als im vorliegenden Fall entscheidend auf den…
…im eigenen Bereich Ausgaben zu sparen, oder Dritten ermöglichen soll, Ausgaben zu sparen. Tätigkeiten, die lediglich der Selbstversorgung dienen, führen somit nicht zur Unternehmereigenschaft. (s. Ruppe, Umsatzsteuergesetz Kommentar, § 2 Rz 55 und 56). Wird ein im Miteigentum stehendes Grundstück ausschließlich von den (oder einzelnen) Miteigentümern…
…im Ausmaß von 229 m2 sowie in das aus dem Trennstück "2" neu gebildete Gst 5536/51 im Ausmaß von 192 m2. Mit Kaufvertrag vom 2./ 3. Dezember 2003 bzw. 17. Dezember 2003 verkauften und übergaben die Verkäuferseite B sowie Frau H.W. als Miteigentümer…
…erworben hat, sowie die behauptete unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Häuser, steht der Annahme eines Zusammenhanges zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung ebenfalls nicht entgegen. Im Übrigen hatte der Bw. laut Bauträgervertrag auch keine Dispositionsfreiheit bei der Auftragsvergabe von Sonderwünschen, sondern war an die L-GmbH bzw. deren…