…höherer) als der im Rahmen der Vermietung und Verpachtung im Gesetz vorgesehene AfA-Satz von 1,5% begehrt, so treffe die Beweislast hinsichtlich der kürzeren Nutzungsdauer den Abgabepflichtigen. In dem im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Gutachten würden jedoch keinerlei Aussagen bezüglich der Restnutzungsdauer des Gebäudes…
…im Kaufpreis enthaltenen Gebäudepreises." Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Afa…
…Sonderformen der Afa gem. § 8 Abs. 1 EStG zu. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen; enthält das Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer ungeeignet, ohne dass es…
…und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als AfA geltend gemacht werden. Mit diesen Vorschriften stellt das Gesetz im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung…
…8 lit e EStG beträgt die Afa bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer 1,5% der Bemessungsgrundlage. Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Mit diesen Vorschriften stellt das Gesetz im Sinne des …
…Die Restnutzungsdauer betrage daher 35 Jahre . Die belangte Behörde ging im angefochtenen Bescheid davon aus, dass die drei vom Bw. beigebrachten Gutachten für einen Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahre nicht geeignet seien, da der Gutachter die Nutzungsdauer aus dem Alter des jeweiligen Gebäudes…
…Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der…
…oder erst im Februar 2008. Die "angenommene" Lebensdauer der Gebäude ist folglich für den Senat nicht nachvollziehbar. Eine kürzere Restnutzungsdauer als von oben zitierter Gesetzesstelle vorgesehen wurde nicht nachgewiesen. Nehmen Sie dazu ausführlich Stellung! 4. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann nur mit einem Gutachten…
…dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 2 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand im Erwerbszeitpunkt erbracht werden (vgl…
…lit e EStG 1988 ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich nur 1,5% (bei vor 1915 errichteten Gebäuden bis zu 2% der Bemessungsgrundlage) als AfA geltend gemacht werden könnten. Da eine kürzere Nutzungsdauer bei dem Vermietungsobjekt nicht nachgewiesen worden sei, sei die AfA um € 3…
…1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu…
…Gebäuden in Leichtbauweise sei eine kürzere Nutzungsdauer als zwanzig Jahre ohne Nachweis zulässig; GewinnRl 1989). In den Einkommensteuerrichtlinien RZ 4042 werde darauf verwiesen, dass die §§ 7 und 8 sinngemäß gelten würden und RZ 3115 die deutsche amtliche Afa-Tabelle als Hilfsmittel zulasse, sofern im Gesetz…
…während die Restnutzungsdauer eines erworbenen Gebäudes vornehmlich vom Bauzustand maßgeblich beeinflusst, sondern kann auch von weiteren Umständen abhängen, die erst nach der Errichtung eingetreten sind. Zum Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten Rest-Nutzungsdauer von Gebäuden sind Gutachten über den Bauzustand geeignet (VwGH…
…e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Das Gesetz geht somit bei Mietgebäuden von einer Nutzungsdauer von rund 67…
…Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit.a bis lit.d.) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus der im §…
…aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Mit der Vorschrift des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs…
…8 lit. e EStG 1988 bei dem Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung in Ansatz zu bringen. Da die Nachweispflicht einer kürzeren Restnutzungsdauer die Berufungswerberin traf, war…
…ist der Nachweis einer kürzeren als vom Gesetz vorgesehenen Nutzungsdauer nicht gelungen: Zunächst ist festzuhalten, dass der Bau- und Ausstattungszustand des Gebäudes, in welchem 1988 und 1999 letzte größere Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden (1999 wurden 4 der 6 Wohnungen renoviert und zum Teil vergrößert), im Gutachten…
…für die Bemessung der Gebäude-AfA im Bereich außerbetrieblicher Vermietungen nach der VwGH-Judikatur die technische (Rest-) Nutzungsdauer relevant ist, kann auch für dieses Objekt keine Rede davon sein, dass der Bw mit dem vorgelegten Gutachten den Gegenbeweis einer kürzeren als der gesetzlich vorgegebenen Nutzungsdauer…
…eine durch Gutachten nachgewiesene kürzeren Restnutzungsdauer (als den übrigen Teil des Hauses) abzuschreiben, wird zu dem von den Bw. vorgelegten Gutachten (zusätzlich zu der Ansicht des Finanzamtes) Folgendes bemerkt: Durch ein von den Bw. vorzulegendes Gutachten hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer als der gesetzlich ohne Nachweis…