…zum Bewertungsstichtag somit eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren".- Der in § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 normierte Satz von 1,5% ist daher magels Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer anzuwenden. In der Erklärung über die festzustellenden Einkünfte wird die Gebäude-AfA aber noch…
…aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften…
…höherer) als der im Rahmen der Vermietung und Verpachtung im Gesetz vorgesehene AfA-Satz von 1,5% begehrt, so treffe die Beweislast hinsichtlich der kürzeren Nutzungsdauer den Abgabepflichtigen. In dem im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Gutachten würden jedoch keinerlei Aussagen bezüglich der Restnutzungsdauer des Gebäudes…
…auf eine solche von 70 Jahren. Daraus würde sich eine Restnutzungsdauer von 10 Jahren ergeben. Im Einkommensteuerbescheid 2021 wurde unter Verweis auf die Begründung im Einkommensteuerbescheid 2020 sowie der BVE der AfA-Satz für das Gebäude auf 1,5 % korrigiert sowie der Nachweis einer kürzeren…
…im Kaufpreis enthaltenen Gebäudepreises." Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Afa…
…Sonderformen der Afa gem. § 8 Abs. 1 EStG zu. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen; enthält das Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer ungeeignet, ohne dass es…
…und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als AfA geltend gemacht werden. Mit diesen Vorschriften stellt das Gesetz im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung…
…8 lit e EStG beträgt die Afa bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer 1,5% der Bemessungsgrundlage. Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Mit diesen Vorschriften stellt das Gesetz im Sinne des …
…welche im Schätzungswege festzusetzen ist. Beweiswürdigung: Das Gutachten des Sachverständigen Dr. B. vom 20.02.1995 (idF „Gutachten 1a“) enthält zum baulichen Zustand des Gebäudes zum Bewertungsstichtag 31.12.1994 keinerlei Aussagen über etwaige Schäden, die eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer rechtfertigen würden…
…Die Restnutzungsdauer betrage daher 35 Jahre . Die belangte Behörde ging im angefochtenen Bescheid davon aus, dass die drei vom Bw. beigebrachten Gutachten für einen Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahre nicht geeignet seien, da der Gutachter die Nutzungsdauer aus dem Alter des jeweiligen Gebäudes…
…Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der…
…oder erst im Februar 2008. Die "angenommene" Lebensdauer der Gebäude ist folglich für den Senat nicht nachvollziehbar. Eine kürzere Restnutzungsdauer als von oben zitierter Gesetzesstelle vorgesehen wurde nicht nachgewiesen. Nehmen Sie dazu ausführlich Stellung! 4. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann nur mit einem Gutachten…
…dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 2 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand im Erwerbszeitpunkt erbracht werden (vgl…
…aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften…
…Betracht. Geht ein Gutachten von einem guten Bauzustand des Gebäudes aus und davon, dass die im Gutachten erwähnten Schäden saniert wurden und Folgeschäden lediglich möglich sind und allenfalls eintreten können, liegt kein Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten Nutzungsdauer vor (VwGH 23.5…
…Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz die Vermutung im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung…
…den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahren des gegenständlichen Mietobjektes zu führen. Abgesehen davon, dass das Gutachten "B." dem Zweck der Festlegung des Verkehrswertes diente, es auf einen falschen Bewertungsstichtag (bei erworbenen Gebäuden hängt die Restnutzungsdauer vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbs ab) erstellt…
…Feststellungen zum Zustand der Wohnung und des Gebäudes wurden auf Grund der vorgelegten Unterlagen, insb. des Privatgutachtens getroffen. Dieses erfüllt jedoch nicht die vom VwGH erarbeiteten Voraussetzungen für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer: Die Befundaufnahme hinsichtlich des Privatgutachtens im Jahr 2018 ist einige Zeit nach…
…Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahren des gegenständlichen Mietobjektes zu führen. Abgesehen davon, dass das in Rede stehende Gutachten grundsätzlich dem Zweck der Festlegung des Verkehrswertes diente und die Ermittlung der Restnutzungsdauer durch den Abzug des Alters des Gebäudes von der Gesamtnutzungsdauer - wie im…
…ein Gutachten zur Restnutzungsdauer der Gebäude, welches vom Finanzamt als nicht geeignet für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer qualifiziert wurde. Mit den Abgabenerklärungen für die Jahre 2015 und 2016 samt Beilagen hat die bP Werbungskosten geltend gemacht, bei deren Berechnung eine AfA zu Grunde gelegt…