…Kraftfahrer der Bf., das Beförderungsmittel für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei nach Rücksprache mit dem Fachhandel mit € 60.000.-, der Auflieger mit € 20.000.- geschätzt. Gegen diesen…
…Kraftfahrer der Bf., das Beförderungsmittel für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei nach Rücksprache mit dem Fachhandel mit € 25.000.-, der Auflieger mit € 20.000.- geschätzt. Gegen diesen…
…Kraftfahrer der Bf., das Beförderungsmittel für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei nach Rücksprache mit dem Fachhandel mit € 25.000,00, der Auflieger mit € 9.000,00 geschätzt…
…Kraftfahrer der Bf., das Beförderungsmittel für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei nach Rücksprache mit dem Fachhandel mit € 15.000.-, der Auflieger mit € 7.000.- geschätzt. Gegen diesen…
…das Beförderungsmittel am 7. Oktober 2002 für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei nach Rücksprache mit dem Fachhandel mit € 15.000,00, der Auflieger mit € 7.000,00…
…der CEMT-Genehmigung Nr. 1 zwar eingetragen, der Transport aber nicht mit dieser Genehmigung durchgeführt worden. Tatsächlich sei für die Transitfahrt in Österreich keinerlei Güterbeförderungsbewilligung verwendet worden. Mit Bescheid vom 23. Februar 2004 wurde der Bf mitgeteilt, sie habe am 15. Februar 2004 hinsichtlich des…
…November 2003 bei einem Klagenfurter Einrichtungshaus abgeladen und in der Folge die Fahrt bis zur Zollkontrolle fortgesetzt. Eine Überprüfung der mitgeführten Dokumente ergab, dass weder eine zollrechtliche noch eine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung für einen Binnengemeinschaftstransport vorlag. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 13. November 2003, GZ…
…Niederschrift darüber sowie dem Betriebsprüfungsbericht ergibt sich, dass der Prüfer aufgrund des festgestellten Einsatzes der Fahrzeuge zur Güterbeförderung statt zur begünstigten Personenbeförderung sowohl die erfolgte NoVA-Vergütung als auch die Nichtabfuhr der motorbezogenen Versicherungssteuer für rechtlich nicht gedeckt erachtete. Begründend führte der Prüfer im wesentlichen…
…1997 bis Mitte Februar 1998 dazu bestimmt habe, diesen LKW zu den angeführten Kabotagefahrten zu verwenden, obwohl ihm der Umstand bekannt war, dass hiefür eine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung erforderlich gewesen wäre [, und es unterlassen, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen, wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der…
…dann, wenn jemand wie der Beschuldigte absichtlich derartige Bedingungen nicht erfüllt, indem er mit diesem in einem Drittland zum Verkehr zugelassenen, unverzollten Fahrzeug innerhalb des Gemeinschaftsgebietes eine verbotene Güterbeförderung praktiziert, hinsichtlich dieses Fahrzeuges Eingangsabgaben zu entrichten hätte. Auch dem Beschuldigten ist dieses Basiswissen zuzusprechen, zumal…
…dass der Schwerpunkt des Verfahrens in Deutschland darauf lag, ob die Weiterfahrt ab Eben mit der Genehmigung Nr. 2 gegen § 7 Güterbeförderungsgesetz, insbesondere gegen die so genannte "2+3-Regelung", verstößt. Das dortige Verfahren vor dem Amtsgericht Köln gegen den Inhaber der Bf sei eingestellt…
…gemäß § 4 Abs. 2 GütbefG für Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg keiner Konzession bedürfe. Mit dieser Argumentation übersieht er allerdings, dass die durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland vorgenommene gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be…
…Italien nach Großbritannien - dürfen nur durchgeführt werden, sofern dies die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften vorsehen. Der Transit durch Österreich sei mit einer CEMT-Güterbeförderungsbewilligung durchgeführt worden, die für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug keine Gültigkeit gehabt habe, da sie durch die Einreise und das Abstellen…
…Italien nach Großbritannien - dürfen nur durchgeführt werden, sofern dies die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften vorsehen. Der Transit durch Österreich sei mit einer CEMT-Güterbeförderungsbewilligung durchgeführt worden, die für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug keine Gültigkeit gehabt habe, da sie durch die Einreise und das Abstellen…
…zur Auffassung, dass die mit österreichischer Umsatzsteuer weiterverrechneten Leistungen gemäß Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 im Zusammenhang mit im Inland nicht steuerbaren innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistungen zu sehen seien, und daher die Umsatzsteuer nicht aufgrund des Umsatzes, sondern lediglich aufgrund der Rechnung geschuldet sei. Da der…
…sohin im Zollgebiet der Gemeinschaft, zu entladen, ohne eine zu diesem Binnentransport (EU-Kabotage) berechtigende Güterbeförderungsbewilligung mitzuführen, wodurch hinsichtlich der tatgegenständlichen Sattelzugmaschine mit Aufnahme des Sattelanhängers (samt Ladung) in Triest gem. Art.204 Zollkodex eine Zollschuld von € 10.400,00 entstanden und dadurch das…
…Belgien, sohin im Zollgebiet der Gemeinschaft, zu entladen, ohne eine zu diesem Binnentransport (EU-Kabotage) berechtigende Güterbeförderungsbewilligung mitzuführen, wodurch hinsichtlich der tatgegenständlichen Sattelzugmaschine mit Aufnahme des Sattelanhängers samt Ladung in Triest gem. Art.204 Zollkodex eine Zollschuld von € 4.100,00 entstanden ist, und…
…7 sind 1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, [...] soweit diese Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. (9) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs…
…Grund anschließend durchgeführter (ergänzender) Ermittlungen zur Kenntnis gelangt, dass der Bf als Kraftfahrer ein der Fa. BT gehörendes (ausländisches) Beförderungsmittel entgegen den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen und somit entgegen den Bestimmungen des Zollkodex verwendet habe, wodurch gem. Art.204 Abs.1 Zollkodex für dieses eine Eingangsabgabenschuld entstanden…
…unterliegt grundsätzlich der unabdingbaren Voraussetzung, dass diese Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt. Beförderungen im Rahmen der gewerblichen Verwendung drittländischer Straßenfahrzeuge müssen daher außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden. Im Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen(Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl.Nr…