…für die Geburtstagseinladung als Repräsentationsaufwand zu keinen Werbungskosten führen. Spenden fallen als freiwillige Zuwendungen üblicherweise unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Wohl ist für politische Funktionäre eine andere Beurteilung dann möglich, wenn die Spenden einen Werbecharakter aufweisen. Dies wäre etwa der Fall bei Pokal- oder sonstigen Sachspenden…
…Nachweise ausreichend sind. Zum Vorbringen des Bw., dass es ihm nicht möglich sei, eine Veranstaltung oder ein Lokal als Privatperson zu besuchen, weil er als politischer Funktionär erkannt werde und von ihm erwartet würde, für verschiedenste Wünsche, Beschwerden und Anregungen Lösungen anzubieten, ist zu erwidern…
…Zeitraum 1997-2000 im Umfang von rd. S 1.760.000,- erbracht hätte. Der zuständige Entscheidungsträger bei der S, Herr N.Z., sei zugleich Funktionär beim SC G. gewesen. Hinsichtlich der Zahlungen an den SV V. wurde eingewendet, dass der Obmann dieses Vereines, F.W…
…wird. Es besteht keine (gesetzliche bzw. berufsrechtliche) Verschwiegenheitspflicht, die es Funktionären von politischen Parteien verbietet, Sitzungsprotokolle ihrer Parteigremien den Abgabenbehörden zur Einsichtnahme vorzulegen. Die strikte Weigerung dieses angeblich vorliegende Sitzungsprotokoll mit dem Hinweis auf vertrauliche Inhalte des Protokolls spricht somit gegen die Behauptung des Bw.…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2007 begehrte der Berufungswerber (Bw) ua. Werbungskosten für politische Funktionäre in Höhe von insgesamt € 4.272,96. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 11. November 2008 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und ua…
…die Tätigkeit des Bundes, soweit sie in der Duldung der Benützung oder der Übertragung der Eisenbahninfrastruktur besteht. (5) Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt 1. die von Funktionären im Sinne des § 29 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 in Wahrnehmung ihrer Funktionen ausgeübte Tätigkeit; 2…
…der Berufungswerber für das Streitjahr Werbungskosten in Höhe von insgesamt 6.014,69 € geltend. Das Finanzamt ermittelte zunächst die Höhe des grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennenden Betrages mit 1.162,84 Euro. Aufwendungen eines politischen Funktionärs für soziale, gemeinnützige und mildtätige Zwecke seien nicht abzugsfähig…
…erwogen: Nach § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988 unterliegen "sonstige Einkünfte im Sinne des § 29" der Einkommensteuer. Sonstige Einkünfte sind nach § 29 Z 4 EStG 1988 "Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit sie nicht unter § 25 fallen". Nach § 25 Abs. 1 Z…
…feststellen können, dass die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit aus der Tätigkeit als Gemeinderat resultierten und darüber hinaus regelmäßig § 109a EStG Meldungen für Funktionäre öffentlich rechtlicher Körperschaften nämlich der WK Wien und Niederösterreich und auch der SVA vorlägen. Die Bw führte weiter aus, dass die…
…u.a. Funktionäre von F (wie der nunmehrige Bw.) und eine für den Verein nach außen handelnde Person auf. Die Abrechnung mit dem Verein für die erbrachten Leistungen erfolgte teilweise schwarz, d.h. Gelder wurden bar ohne Beleg verteilt. Funktionäre des Vereins gaben an, der…
…gegeben. Die angefochtenenBescheide werden abgeändert. Entscheidungsgründe (1) Der Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Funktionsgebühren gemäß § 29 Z 4 EStG 1988 als Funktionär der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Er erklärte diese Funktionsgebühren in einer Höhe von 2.961,66 Euro (2004) bzw…
…58 € für Fahrtkosten, 180,- € für monatliche Telefonkosten von á 15,- € und eine Rechnung vom GH R vom 29.07.2008 über 1.835,70 € über eine Einladung von Mitgliedern des Gemeinderates und von Funktionären des Seniorenbundes vorgelegt. Weiters beantragte der Bw…
…EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass für politische Funktionäre die für alle Steuerpflichtigen geltenden allgemeinen Grundsätze für die Anerkennung von Werbungskosten anzuwenden sind (vgl. VwGH 14.12.2000, 95/15/0040). Gemäß …
…nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten anzuerkennen sind. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Lohnkosten (2002 bis 2005): Gemäß § 29 Z 4 EStG 1988 zählen die Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den sonstigen Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988…
…Darin wurde mitgeteilt , dass die verantwortlichen Funktionäre in der Vollversammlung die Erhöhung des Hebesatzes bei der Kammerumlage von 500% auf 600% des Grundsteuermessbetrages beschlossen hätten. Diesen Vorhalt vom 16. Jänner 2008 ließ der Berufungswerber unbeantwort. Über die Berufung wurde erwogen: Bescheidinhalt und Rechtzeitigkeit der Berufung…
…Da die Aufzählung der Aufsichtsräte und Hausverwalter im Gesetz nur beispielhaft erfolgt, werden funktionsgleiche Tätigkeiten oder ähnliche Tätigkeiten ebenfalls zu den sonstigen selbständigen Arbeiten gezählt; darunter fallen ua auch Funktionäre von juristischen Personen des Privatrechts, wie zB Mitglieder des Vorstandes von Vereinen, Genossenschaften oder Sparkassen…
…nicht ersuche. Nur ein bis zweimal jährlich entstehe eine Steuerschuld. Die Vereinsfunktionäre des Bw., so insbesondere sein Finanzreferent, seien unbezahlt und ehrenamtlich tätig. Unaufschiebbare berufliche Verpflichtungen seiner Funktionäre müssten daher zwangsläufig der Vereinsarbeit vorgehen. Am Tag der Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung, dem 15. April 2004, sei…
…3.555,70 € enthalten. Für die steuerliche Berücksichtigung von Bewirtungskosten sei die überwiegend berufliche Veranlassung Voraussetzung. Er habe im Jahr 2004 seinen fünfzigsten Geburtstag gefeiert und aus diesem Grund mehrere Einladungen mit verschiedenen politischen Personenkreisen (Funktionäre, Parteiklub, Parteimitglieder) veranstaltet. Bei keiner dieser Veranstaltungen seien…
…für die er Aufwandsentschädigungen erhalten habe. Aufgrund der Ausführungen in den Vereinsrichtlinien 2001 (Rz 772 und 773), die auch für Funktionäre der Feuerwehren gelten, liegen bis zu einer monatlichen Höhe der Einnahmen von 75 Euro keine Einkünfte vor, wobei für jede Tätigkeit das Pauschale von…
…da die Höhe der gezahlten Honorare fremdüblich sei. Die Funktionäre seien grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die in Rechnung gestellte Geschäftsführung und pädagogische Leitung habe sich ausschließlich auf den unentbehrlichen Hilfsbetrieb bezogen und sich am Jahresgehalt eines Direktors mit akademischer Ausbildung mit etwa 55.000,00 Euro…