Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen P., Dachdecker, geb. X., Y., vertreten durch Dr. K., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. März 2006 gegen den…
…bzw. die Kompetenzverteilung eindeutig zu regeln. Insbesondere sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, die es ausschließen, dass beide Bevollmächtigte zu Unrecht darauf vertrauen, der jeweils andere werde eine zur Fristwahrung erforderliche Verfahrenshandlung vornehmen. In einer mangelhaften Abstimmung kann ein Verschulden gelegen sein (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung, …
…Eingewendet wurde, dass der Berufungswerber auf Grund der Mittellosigkeit des Beschwerdeführers die Beschwerde unentgeltlich im Rahmen der zu erteilenden Verfahrenshilfe verfasst und den Beschwerdeschriftsatz zur Fristwahrung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hat. Die Vertretung des Berufungswerbers bezog sich ausschließlich auf die Verfahrenshilfe sodass er davon ausgehen konnte…
…Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden. § 108 (4) BAO (Bundesabgabenordnung) ist anwendbar, daher reicht zur Fristwahrung, wenn die Postaufgabe am letzten Tag der Rechtsmittelfrist erfolgt. Gemäß § 245 Abs 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Enthält ein Bescheid…
…dem im UFS-Akt aufliegenden Kuvert laut deutlich lesbarem Poststempel am 25.8.2006 erfolgt. Am 29.8.2006 traf das Rechtsmittel beim UFS ein. Das für die Fristwahrung maßgebende Datum ist jenes der Postaufgabe (§ 108 Abs.4 BAO). Da eine andere gemäß BAO iVm …
…der Berufungsfrist eingebracht werden. § 108 Abs. 4 BAO ist anwendbar; daher reicht zur Fristwahrung, wenn die Postaufgabe am letzten Tag der Rechtsmittelfrist erfolgt. Für den vorliegenden Fall endete die Berufungsfrist am 11. September. Das Schriftstück wurde als eingeschriebene Briefsendung mit Datum 12. September (siehe auch…
…der Bw. unterfertigte Berufung beim Finanzamt ein. Als Begründung wurde ausgeführt, die Berufung erfolge zur Fristwahrung. Eine in diesem Schreiben namentlich genannte Wirtschaftprüfungsgesellschaft werde mit der Vertretung im Berufungsverfahren beauftragt werden. Diese werde eine genaue Begründung einreichen. Das Finanzamt erließ an die Bw. zu Handen…
…es nicht darauf an, wann die Berufung bei der Behörde eingelangt ist, sondern wann sie zur Post gegeben worden ist. Es reicht zur Fristwahrung, wenn die Postaufgabe am letzten Tag der Rechtsmittelfrist erfolgt. Der Tag der Postaufgabe wird grundsätzlich durch den Poststempel nachgewiesen. Ein Gegenbeweis…
…folgt: In der Begründung für die Abweisung des eingebrachten Antrages auf Wiederaufnahme sei angeführt worden, dass der vertretenden Kanzlei betreffend Fristwahrung auffallend sorgloses Verhalten vorzuwerfen sei (Ein Wiedereinsetzungswerber handle auffallend sorglos, wenn er die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und…
…Verfahrens als Anträge im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO anzusehen. Dies gelte auch für während eines VwGH-Verfahrens zur Fristwahrung (vor Eintritt der Verjährung) eingereichte Anregungen auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, selbst dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten und…
…Verfahrens als Anträge im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO anzusehen. Dies gelte auch für während eines VwGH-Verfahrens zur Fristwahrung (vor Eintritt der Verjährung) eingereichte Anregungen auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, selbst dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten und…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eingetreten ist, das die Fristwahrung verhindert hat. Ein derartiges Ereignis wurde weder behauptet noch nachgewiesen und ist dadurch die grundsätzliche Voraussetzung für die Wiedereinsetzung nicht gegeben. Der Antrag mußte schon aus diesem…
…als Anträge im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO zu werten. Dies gelte auch für während eines VwGH-Verfahrens zur Fristwahrung (vor Eintritt der Verjährung) eingereichte Anregungen auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies selbst dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten…
…als Anträge im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO zu werten. Dies gelte auch für während eines VwGH-Verfahrens zur Fristwahrung (vor Eintritt der Verjährung) eingereichte Anregungen auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies selbst dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten…
…als Anträge im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO zu werten. Dies gelte auch für während eines VwGH-Verfahrens zur Fristwahrung (vor Eintritt der Verjährung) eingereichte Anregungen auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies selbst dann, wenn es zweckmäßig erscheine, den Ausgang des VwGH-Verfahrens abzuwarten…
…trafen diese Sie oder Ihre steuerliche Vertretung? Name und Anschrift der im vorliegenden Fall verantwortlichen Person mögen zwecks allfälliger Zeugeneinvernahme ebenso bekannt gegeben wie die zur Fristwahrung konkret getroffenen Vorkehrungen. 4) Wie ist das Berufungsvorbringen, bei richtiger Terminisierung der Zahlung hätte eine Überschreitung der Fälligkeit…
…Säumigen nicht zu vertreten sind (bspw. verspätete Durchführung einer Überweisung durch ein im Allgemeinen verlässliches Kreditinstitut oder Behördenfehler), oder etwa bei abrupt auftretender Krankheit, die den Abgabepflichtigen an der Fristwahrung hinderte. § 217 Abs. 7 BAO stellt eine Begünstigungsbestimmung dar. Da die amtswegige Ermittlungspflicht bei solchen…
…sei, könne ihr kein Verschuldensvorwurf an der Fristversäumung gemacht werden. Das aufgetretene Missverständnis stelle für sie ein unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis dar, durch das sie an der Fristwahrung gehindert gewesen sei. Dieses Hindernis sei erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbescheides am 15. Juli 2003 weggefallen…
…4 und 5). Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden; daher reicht zur Fristwahrung, wenn die Postaufgabe am letzten Tag der Rechtsmittelfrist erfolgt. Nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachte Berufungen sind gemäß § 273 Abs 1 lit b BAO als verspätet…
…sei, könne ihr kein Verschuldensvorwurf an der Fristversäumung gemacht werden. Das aufgetretene Missverständnis stelle für sie ein unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis dar, durch das sie an der Fristwahrung gehindert gewesen sei. Dieses Hindernis sei erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbescheides am 15. Juli 2003 weggefallen…