…2008 (Bp.Bericht) ableiten lässt, offensichtlich nicht erkannt. Dementsprechend hat sich das FA auch nicht mit den Sachverhaltselementen auseinandergesetzt die für die Einordnung eines Anstellungsvertrages eines Fremdgeschäftsführers als Dienstvertrag oder Werkvertrag erforderlich sind. Es wurden diesbezüglich keine Erhebungen vorgenommen. Die in der Sachverhaltsdarstellung vorgenommen Feststellungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Radschek und die weiteren Mitglieder HR Mag. Wolfgang Tiwald, KomzR KR Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier über die Berufung der LMGmbH, S, vertreten durch UNICONSULT Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße…
…übernehmen. Ebenso sind die Provisionsvereinbarungen zwischen der F. GmbH und den beiden Geschäftsführern jeweils gleich. Das Vorbringen, ein Fremdgeschäftsführer würde im Rahmen einer leistungsgerechten Entlohnung insofern zustimmen, als er zwar das Risiko eines Verlustes, so als ob er Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wäre, trägt…
…mit dem Gewerbeschein als Baumeister. Der Berufungswerberin stehe er von Fall zu Fall und nach Bedarf zur Verfügung, um primär das von den Eigentümern gewünschte Vier-Augen-Prinzip, also eine Kollektivvertretung mit dem Fremdgeschäftsführer, durchzuführen. Wenn er nicht greifbar sei, seien noch zwei weitere Prokuristen…
…keinerlei Unternehmerrisiko aufgrund der Auffüllungverpflichtung der Geschäftsführer verbleibt und die Geschäftsführer (der Vertrag des zweiten GF ist gleichlautend) das Unternehmerrisiko der GmbH grundsätzlich zur Gänze übernehmen. Das Vorbringen, ein Fremdgeschäftsführer würde im Rahmen einer leistungsgerechten Entlohnung insofern zustimmen, als er zwar das Risiko eines Verlustes…
…GmbH keinerlei Unternehmerrisiko aufgrund der Auffüllungverpflichtung der Geschäftsführer verbleibt und die Geschäftsführer (der Vertrag des zweiten GF ist gleichlautend) das Unternehmerrisiko der GmbH zur Gänze übernehmen. Das Vorbringen, ein Fremdgeschäftsführer würde im Rahmen einer leistungsgerechten Entlohnung insofern zustimmen, als er zwar das Risiko eines Verlustes…
…sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung gegenüber den Finanzbehörden zu rechtfertigen gehabt hätte. Aus den angeführten Tatsachen könne geschlossen werden, dass ein Fremdgeschäftsführer sich auf ein derartiges finanzielles Risiko eines Honorarverlustes bei Verlustjahren, keinen Abfertigungs- und Pensionsanspruch etc. bei gleichzeitiger betragsmäßiger Begrenzung nach oben kaum einlassen würde…
…der Gesellschafterstellung zu erklären, ein Fremdgeschäftsführer wäre mit der Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes vielleicht nicht einverstanden gewesen. Die Geschäftsführerhonorare seien in folgenden Prozenten des EGT vereinbart: 1997: 40% 1998: 40% 1999: 40% 2000: 15% 2001: 15% Die Senkung des Prozentsatzes sei darauf zurückzuführen, dass im Jahr…
…Im Vergleich zu ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer werde bei Fremdgeschäftsführern häufig ein Teil des Gehalts als Fixum ausbezahlt. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der neben seiner Tätigkeit noch die Beteiligung halte, aus der Dividenden erfließen bzw. deren Wertsteigerung er lukrieren könne, sei mit einem Fremdgeschäftsführer nicht vergleichbar…
…im Tatsachenbereich bedarf, die die konkreten Umstände des Einzelfalls würdigt. Im vorliegenden Fall wird ein Teil eines Gebäudes an den Fremdgeschäftsführer der GmbH vermietet und erfüllt folgende Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Anerkennung der Vermietung: 1. Das Objekt wurde weder für den Geschäftsführer hergestellt, noch auf…
…15/0068). Die Tatsache, dass der Gesellschafter als vollhaftender Geschäftsführer Aufgaben delegiert hat, steht der Eingliederung des Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft nicht entgegen. Einerseits übernehmen auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, häufig weitere Funktionen, wenn sich ihre Dienstgeber nicht dagegen…
…ist auch anzumerken, dass eine Kreditgewährung durch eine sich kurz vor der Insolvenz befindliche Gesellschaft an ihren Fremdgeschäftsführer nicht nachvollziehbar erscheint. Die Entnahmen können daher auf keinen einwandfrei nachgewiesenen zivilrechtlich tragenden Rechtsgrund zurückgeführt werden und sind als Bezüge für die Geschäftsführertätigkeit zu beurteilen. Allfällige Rückzahlungen…
…den oberen Rand der Bandbreite übersteigen. Zu den Maßstäben für die Beurteilung der Angemessenheit können jene Entgelte gehören, die gesellschaftsfremde Arbeitnehmer des Betriebes beziehen (interner Betriebsvergleich) oder die an Fremdgeschäftsführer anderer Unternehmen gezahlt werden (BFH 27.2.2003, I R 46/01, BStBl 2004 II…
…sieben Firmen im Immobilienbereich führt, steht der Eingliederung des Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft ebensowenig entgegen wie die Tatsache, dass der Geschäftsführer viele seiner Aufgaben delegierte. Einerseits übernehmen auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, häufig weitere Funktionen, wenn sich ihre Dienstgeber…
…Der Arbeitseinsatz des Geschäftsführers kann sich jedoch nie auf die rechtliche Stellung als Gesellschafter auswirken. Würde man diesen Gedanken weiterfolgen, so hätte ein nicht beteiligter Fremdgeschäftsführer, der entsprechend "hohe" Bezüge erhält, auch die wirtschaftliche Stellung eines Mehrheitsgesellschafters. Ein zu einem Drittel beteiligter Gesellschafter ist daher…
…tritt. Dass der Geschäftsführer neben der gegenständlichen Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft und als Einzelunternehmer fungiert, steht seiner Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Berufungswerberin schon alleine deshalb nicht entgegen, weil auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, häufig weitere Funktionen übernehmen…
…als Geschäftsführer der Bw. gleichzeitig auch noch als Einzelunternehmer tätig ist, der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Bw. nicht entgegensteht. Auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, übernehmen häufig weitere Funktionen, wenn sich ihre Dienstgeber nicht dagegen aussprechen (VwGH v. 28.11.2001…
…sind auch die Bestimmungen des Angestelltengesetzes zwingend anzuwenden (Hainz, ecolex 1995, 569). Der von der Gesellschaft angestellte Fremdgeschäftsführer, welcher weder anstellungs- noch syndikatsvertraglich weisungsfrei gestellt wurde und nicht an der Gesellschaft beteiligt ist, ist daher grundsätzlich Arbeitnehmer (vgl. Straube/Ratka/Stöger/Völkl in Straube (Hrsg)…
…wenn er entsprechend entlohnt wird. Dabei würde ein Fremdgeschäftsführer seinen "Marktwert" nach den Erfahrungen des täglichen Lebens regelmäßig hinterfragen und seine Geschäftsführerentschädigungsforderungen laufend aktualisieren. Schon unter diesem Gesichtspunkt entspricht es den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass der Bezug eines solchen Geschäftsführers entsprechend hoch ausfallen muss…
…bei einer weiteren GmbH, der Ko GmbH als Geschäftsführerin tätig ist, der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Bw. nicht entgegen. Auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, übernehmen häufig weitere Funktionen, wenn sich ihre Dienstgeber nicht dagegen aussprechen (VwGH v. 28.11.2001…