…im Sinn der nachfolgenden Ausführungen gestellt wurde), ins Treffen: Bei der sogenannten "Vorprüfung" handle es sich um Fragen u. a. zur Ernsthaftigkeit einer Betätigung, zur Fremdüblichkeit von Vertragsbeziehungen, u. ä.. Die "Vorprüfung" könne - je nach Feststellung - nach sich ziehen, dass - überhaupt keine Liebhabereibeurteilung mehr durchzuführen…
…wurde erwogen: Ausgehend von den in der Sachverhaltschilderung zwischen der Bw. und der Ko GmbH bestehenden Beziehung waren nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz - ungeachtet der bisherigen Beurteilung durch das Finanzamt, respektive dem Vorbringen im Rechtsmittel - vorweg die Vertragsbeziehungen nach den im Schrifttum und…
…T mit der Durchführung von Reinigungs- und Reparaturarbeiten beim Objekt S betraut. Gegen die Anerkennung dieser Aufwendungen als Werbungskosten hat das Finanzamt bislang keine Bedenken gehegt. Es wären aber auch diese Aufwendungen daraufhin zu überprüfen, ob die ihnen zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen den Anerkennungskriterien für Verträgen…
…ist und durch die rechtliche Gestaltung steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend beeinflusst werden könnten. Im vorliegenden Fall sind nach Ansicht des erkennenden Senates sämtliche der genannten Voraussetzungen, die zu einer steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen führen, als nicht bzw…
…zu prüfen, ob zwischen Fremden überhaupt ein Vertrag in der konkreten Form abgeschlossen worden wäre, und danach sind die einzelnen Vertragsbestandteile auf ihre Fremdüblichkeit zu untersuchen. Die Fremdüblichkeit von Vereinbarungen muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden (VwGH 28.6.2006, 2002…
…der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zulassen. Hinsichtlich der Beurteilung von Vertragsbeziehungen zwischen Lebensgefährten ist auf Grund des im gleichen Ausmaß fehlenden Interessensgegensatzes der gleiche Maßstab wie zwischen nahen Angehörigen anzulegen (VwGH 19.5.1992, 92/14/0032). Der Verwaltungsgerichtshof hat daher…
…zu prüfen, ob zwischen Fremden überhaupt ein Vertrag in der konkreten Form abgeschlossen worden wäre, und danach sind die einzelnen Vertragsbestandteile auf ihre Fremdüblichkeit zu untersuchen. Die Fremdüblichkeit von Vereinbarungen muss nicht auf fiktiver, sondern auf realer Basis geprüft werden (VwGH 28.6.2006, 2002…
…so ist noch nicht erwiesen, dass diese Tätigkeiten aufgrund von Vertragsbeziehungen geleistet wurden. Es wird hier auf die bereits angeführte Bestimmung der § 90 und 98 ABGB verwiesen. - Fremdvergleich: Die Fremdüblichkeit muss zu Beginn der Leistungsbeziehung gegeben sein; nachträgliche Umstände sind ohne Bedeutung für einen Fremdvergleich…
…dass die Bw. nicht nur glaubhaft, sondern auch nach außen hin ausreichend die außerbücherliche Kommanditistenstellung von Frau E.F. zum Ausdruck gebracht hat. Bezüglich des Erfordernisses der Fremdüblichkeit ist eine Vergleichsprüfung in zweifacher Hinsicht anzustellen. Zum einen ist zu prüfen, ob der entsprechende Vertrag auch…
…ebenso die Bezahlung, die direkt erfolgt sei. Dies sei in der Kanzlei üblich gewesen. Zur Fremdüblichkeit wurde von der Bw. vorgebracht, dass die Leistungen der Angestellten nicht mit dem Aufgabengebiet und der Bezahlung der Geschwister P und ihren Kindern vergleichbar gewesen seien. Als familienhafte Mitarbeit…
…Die Annahme von Liebhaberei kann nach Maßgabe des § 2 (4) LVO ausgeschlossen sein, d.h. wenn in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Allerdings ist vorher zu prüfen, ob eine Fremdüblichkeit der Vertragsbeziehungen gegeben ist. Tz. 5 Fremdüblichkeit …
…14/0083) wird dann keine Unternehmereigenschaft begründet, wenn eine Tätigkeit nicht von wirtschaftlichem Interesse getragen ist, sondern vorrangig mit dem Hintergrund erfolgt Vorteile bzw. Zuwendungen zu gewähren. Besonders bei Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen ist daher darauf Bedacht zu nehmen, ob Leistungen auf (marktüblichen) Leistungsaustauschprinzipien beruhen…
…Bw alle Informationen für die Übernahme und die Fortführung der gegenständlichen Vertragsbeziehungen erteilen und sie bei der Übernahme bereits bestehender Geschäftsverbindungen nach Möglichkeit unterstützen. Die Bw aktivierte den auf Grund dieser Vereinbarungen bezahlten Gesamtbetrag von 97.500.000,00 S im Wirtschaftsjahr 1996 unter der…
…sie wegen Fremdunüblichkeit nicht anzuerkennen seien. Die erklärten Subprovisionen seien daher zu korrigieren (vgl. Tz 12 des Bp-Berichtes vom 9. März 2004, Bp 123). Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO von Amts…
…AW. für Essenfotografien sind aber völlig unbeachtlich für die Frage der Notwendigkeit der gegenständlichen Geschäftsführerwohnung und der Fremdüblichkeit der vorliegenden Konstruktion. Auch ist nicht erkennbar inwieweit eine "royalty free" Vermittlung von Fotografien für die vorliegende Tatsachen- und Rechtsfrage von Bedeutung ist. Zu untersuchen ist ferner…
…vom 3. Mai 2006 wurde gegen obigen Bescheid Berufung eingereicht wie folgt: Die Bw. hätte im Jahr 2003 die Marken "XY" und "YZ" um einen Betrag von 2,000.000,00 € erworben. Zu diesem Zweck hätte die Gesellschaft Fremdkapital in Anspruch genommen. Die Gesellschafter…
…2001 abgeschlossen wurde (zeitgleich mit dem Vertrag zwischen der F. GmbH und dem zweiten Gesellschaftergeschäftsführer). Die mangelnde Dokumentation gegenüber dem FA würde bereits ausreichen, um die Berufung mangels Fremdüblichkeit der Vertragsbeziehung zwischen dem Bw. und der F. GmbH sowohl 2000 als auch 2001 nicht anzuerkennen…
…vorgelegt. Angemerkt wird, dass die mangelnde Dokumentation gegenüber dem FA bereits ausreichen würde, um die Berufung mangels Fremdüblichkeit der Vertragsbeziehung zwischen dem Bw. und der F. GmbH sowohl 2000 als auch 2001 nicht anzuerkennen. Angemerkt wird, dass die berufungsgegenständliche Abwicklung der Gesellschafter-Geschäftsführerbeziehung zwischen…
…enthalten, und einerseits die Ausbildung der Schwester und der Schwiegermutter den von der Finanzverwaltung aufgestellten Anforderungen entspricht sowie andererseits diese Erlässe keinerlei Ausführungen zu einer Fremdüblichkeit des Betreuungsvertrages enthalten. Der Unabhängige Finanzsenat hat jedoch zufolge des Legalitätsprinzips auf Grund des Gesetzes zu entscheiden (Art. 18…
…ist eine Vergebührung dieser Schuldscheine nicht ersichtlich und auch nicht aktenkundig. Diesen Schuldscheinen fehlt somit jede Außenwirkung und mangelt es daher an der Fremdüblichkeit dieser Papiere. Aus den von dem Gesellschafter-Geschäftsführer vorgelegten Sparbüchern ergibt sich, dass diese 1999 zu Zinssätzen zwischen 3% und 2…