…Im gegenständlichen Fall sei die Fremdüblichkeit der Darlehensgewährung zu untersuchen. Habe eine Zuwendung eines Anteilsinhabers an die Körperschaft nach ihrem inneren Gehalt ihre Ursache nicht in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber, sondern im Gesellschaftsverhältnis, sei die Leistung ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung z.B…
…schriftliche Dokumentation des Vorganges, widersprüchliche Aussagen in Bezug auf die Herkunft der Mittel) erachtet der erkennende Senat in freier Würdigung der vorliegenden Beweismittel, das Vorbringen der Amtspartei, wonach eine tatsächliche Darlehensgewährung nicht stattgefunden haben soll, als wahrscheinlicher als das vom Bw. erstattete. Der erkennende Senat…
…auf Null: Hierbei handelte es sich unstrittig nicht um eine Darlehensgewährung der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer. Vielmehr handelte es sich bei diesen Vorgängen um die Auszahlung eines Guthabens des Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Themen der Fremdüblichkeit und der verdeckten Ausschüttung stellen sich daher hier nicht.…
…der Verfahrensparteien vor. Dabei sieht der UFS - wie oben dargestellt - keine fremdübliche Gestaltung der Vereinbarung, wie dies oben bei der Beurteilung der Vereinbarung im Detail dargestellt wurde. Der tatsächlich wirtschaftliche Gehalt dieser "Vereinbarungen" ist nach dem Verständnis des UFS lediglich in einer Darlehensgewährung zu sehen.
…vgl. Doralt, a.a.O., Tz 60 zu § 27). Wirtschaftlich betrachtet weist die stille Gesellschaft eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Darlehensgewährung auf. In beiden Fällen geht das zur Verfügung gestellte Kapital in das Eigentum des Empfängers über. Dieser schuldet die Rückzahlung des empfangenen Kapitals. Der…
…sich bei der Darlehensgewährung der Anteilsinhaber um verdecktes Stammkapital handeln würde. Dagegen richte sich dieses Rechtsmittel. Die Bw. hätte mit mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag vom September 2003, schriftlich fixiert am 2. Juni 2004, die beim Österreichischen Patentamt geschützten Marken "XY" und "YZ" um einen Kaufpreis von…
…Klarheit, Fremdüblichkeit) nicht entsprechenden, strittigen Darlehensgewährungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer rückwirkend anders zu beurteilen wären als ursprünglich. Denn die Verwirklichung eines steuerlichen Tatbestandes (hier "sonstige Bezüge aus ... Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung") kann - mit hier nicht maßgebenden Ausnahmen (etwa umgründungsbedingte Rückbeziehungen) - grundsätzlich…
…so kann diesem Vorbringen deswegen nicht gefolgt werden, weil die Annahme dieses Zeitpunktes der verdeckten Gewinnausschüttung eine fremdübliche und steuerlich anzuerkennende Darlehensgewährung im Zeitpunkt der Entnahme voraussetzen würde. Da jedoch die in den Jahren zuvor erfolgte Einräumung des Darlehens als verdeckte Ausschüttung angesehen werden muss…
…sich einzig mit der dadurch bewirkten Ersparnis von Kapitalertragsteuer erklären. Ein betriebliches Interesse der Berufungswerberin an einer Darlehensgewährung an die Mehrheitsgesellschafterin könne nirgends erblickt werden. Auch würde der umfangreiche Liegenschaftsbesitz weder an der Fremdunüblichkeit der Darlehensgewährung etwas ändern noch eine schriftliche Vereinbarung über die Abwicklung…
…Einlagen nicht erhöht würden. Der Ansatz fiktiver Zinsen stelle steuerrechtlich eine Änderung des Verrechnungspreises dar. § 6 Z 6 EStG, der die Basis für solche Korrekturen sein könne, sei jedoch nicht anwendbar, da die Darlehensgewährung zwischen zwei im Inland ansässigen Gesellschaften erfolge und somit kein Auslandsbezug…
…Bilanz laufend höhere Verbindlichkeiten am Verrechnungskonto H ausweise als der Wert der Investitionen ausmache. Es handle sich also um keine Darlehensgewährung, sondern es liege eine Abdeckung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter vor. Aus den Gründen sei der in der UVA 6/2002 beantragte Vorsteuerabzug aus…
…ausgegangen werden, dass eine Darlehensgewährung unter Fremden zu den gleichen Bedingungen nicht erfolgt wäre. Die von der Rechtsprechung geforderte Fremdüblichkeit liegt schon unter diesem Gesichtspunkt nicht vor. Nach den von der Judikatur entwickelten Grundsätzen kann die Darlehenshingabe als solche bereits verdeckte Ausschüttung sein. Dies ist…
…p.a. mit Jahresende Rückzahlung: Beginnen mit 10.1.2007 jeweils EUR 5.000,00 monatlich. Im Zeitpunkt der Darlehensgewährung sei die Muttergesellschaft wirtschaftlich lebensfähig gewesen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens hätte die Bw auf ihre Darlehensforderung verzichtet um das Zustandekommen eines Zwangsausgleichs zu ermöglichen. Es…
…Angehörigen geltenden Grundsätze nicht beachtet worden seien. Von einer "Darlehensgewährung" der Gesellschaft an die Gesellschafterin könne aus folgenden Gründen nicht gesprochen werden: - es läge keine grundlegende Vereinbarung mit der Kapitalgesellschaft vor - die Verbuchung im Rechenwerk genüge nicht - es sei unter Fremden unüblich, ein Darlehen bzw…
…Mag. M. Nach Ansicht der BP handelt es sich bei o.a. Sachverhalt um keine fremdübliche Darlehensgewährung (kein gültiger DV, keine Zinsen 2008 verbucht, bisher keine Rückzahlungen) und somit a priori um ein nicht anzuerkennendes Darlehen, sondern um eine Vermögensminderung der Gesellschaft NameBw. GmbH, wobei…
…durch die M. GmbH können auf keinen einwandfrei nachgewiesenen zivilrechtlich tragenden Rechtsgrund zurückgeführt werden. Aufgrund der oben bereits erwähnten Fremdunüblichkeit in bezug auf Entnahme von Gesellschaftsvermögen stellt der jährliche Zugang der Forderung abzüglich der verbuchten Verzinsung eine verdeckte Gewinnausschüttung an Herrn P. dar. Auf das…
…Geschäftsvorgänge erfasst worden, eine Darlehensgewährung an eine B GmbH (im Folgenden B-GmbH) sowie eine Beteiligung an der C GmbH (im Folgenden C-GmbH)). Der Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von 15,8 Mio S sei im April 2000 errichtet worden. Auf Grund von…
…Dieses Vorbringen kann auch in keiner Weise die Fremdüblichkeit der Beteiligungsverträge dartun, denn schließlich wären Einlagen aus der (echten) stillen Beteiligung - im Hinblick auf das Faktum der Aufzehrung durch die Beteiligung an den Verlusten im Falle eines Ablaufes oder Kündigung der Beteiligung durch die (echt…
…aus, dass eine Darlehensgewährung unter Fremden zu den gleichen Bedingungen nicht erfolgt wäre. Die von der Rechtsprechung geforderte Fremdüblichkeit liegt daher schon nach diesen Gesichtspunkten nicht vor. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Darlehensgewährung unter Fremden zu den gleichen Bedingungen nicht erfolgt wäre…
…vgl. Doralt, a.a.O., Tz 60 zu § 27). Wirtschaftlich betrachtet weist die stille Gesellschaft eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Darlehensgewährung auf. In beiden Fällen geht das zur Verfügung gestellte Kapital in das Eigentum des Empfängers über. Dieser schuldet die Rückzahlung des empfangenen Kapitals. Der…