…Der Schöffensenat habe aber erwogen, dass das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit durch das Finanzamt zu prüfen wäre, sodass der Freispruch nicht nach § 259 Z. 3 Strafprozessordnung (StPO), sondern nach § 214 FinStrG erfolgt sei. Eine Nichtigkeitsbeschwerde des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen dieses Urteil wurde…
…dass der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens einer Verurteilung (Bestrafung) wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegensteht, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Die solcherart § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den…
…9.2004, 2002/13/0222 verwiesen, wonach ein gerichtlicher Freispruch nach § 259 Z 3 StPO zu einer Sperre hinsichtlich einer Weiterführbarkeit eines Verfahrens im Zuständigkeitsbereich der Finanzstrafbehörde führe. Es werde daher die Aufhebung des Erkenntnisses beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…von für sein Unternehmen importierte Himbeeren, Brombeeren und Paprika, eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv € 1.053.259,96 bewirkt, gem. § 259 Zi.3 StPO freigesprochen worden ist: Auch nach eingehender Prüfung der Erhebungsergebnisse des Zollamtes Wien sei, so das genannte Schöffengericht, nicht festzustellen gewesen…
…auch noch mit den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens belasten wollte, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte K**** A**** an den unberechtigten Geldentnahmen zu Lasten der "Abfallunternehmen" GesmbH nicht beteiligt war, weshalb bei K**** A**** mit einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO vorzugehen…
…lagen, wurde mit dem erwähnten Strafurteil allein SD schuldig erkannt. Für den Berufungswerber erging dazu ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, weil es SD laut Urteilsfeststellungen aufgrund ihm eingeräumter Handlungsvollmacht und der Unerfahrenheit des Berufungswerbers möglich war, im inkriminierten Zeitraum namens der Gesellschaft, jedoch…
…des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen. Aufgrund des mit Urteil des Landesgerichtes X. vom 15. Februar 2000, GZ.X., ausgesprochenen rechtskräftigen Freispruches gemäß § 259 Zif. 3 StPO von der Anklage der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für Umsatzsteuervorauszahlungen der Tatzeiträume der Oktober bis Dezember 1996…
…18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Nathalie Kovacs, vom 1. Februar 2007 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2001 und 2002 nach der am 13. September 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289 Abs…
…Geschäftsführer der Bf., S. bei diesen 5 Importvorgängen. Von diesen Vorwürfen wurde S mit Urteil des Landesgerichts Korneuburg nach der am Dat. durchgeführten Hauptverhandlung, Zl., gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Das Gericht sah es aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens, u.a. auch der zeugenschaftlichen Einvernahme…
…Folge auch ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig geworden ist, hat es letztendlich diesbezüglich mit einem Freispruch im Sinne des § 259 Z.3 StPO vorzugehen. Um Kompetenzkonflikte zwischen den Finanzstrafbehörden und den Gerichten auf Kosten der Parteien zu vermeiden, ist die Kompetenz zur Zuordnung von Finanzstrafsachen zwischen…
…9. Juli 2008, XYZ, mit dem der Bw. gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen wurde,wird ausgeführt: "Der Angeklagte machte als Geschäftsführer der P.HandelsgesmbH durch seine steuerliche Vertreterin Mag. M.S., Steuerberaterin, Betriebsausgaben für die Jahre 1999 bis 2001 geltend, welche die Kapitalertragsteuer minderten…
…Folge auch ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig geworden ist, hat es letztendlich diesbezüglich mit einem Freispruch im Sinne des § 259 Z.3 StPO vorzugehen. Um Kompetenzkonflikte zwischen den Finanzstrafbehörden und den Gerichten auf Kosten der Parteien zu vermeiden, ist die Kompetenz zur Zuordnung von Finanzstrafsachen zwischen…
…nur SD schuldig erkannt. Der Berufungswerber wurde vom Tatvorwurf des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Nach den Urteilsgründen sah es das Strafgericht insbesondere auch wegen geständiger Verantwortung beider Angeklagten als erwiesen an, dass der Berufungswerber und…
…EUR 239.974,39, wobei sie hinsichtlich eines Betrages von EUR 235.934,39 gewerbsmäßig handelte." Vom Anklagevorwurf der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG wurde die Bw. vom Landesgericht A zu AZ 1 nach "§ 259 Z 3 StPO" freigesprochen, nachdem nicht feststellbar…
…wäre, gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen wurde, zitiert: "(...) Weiters können auf Grund des Beweisverfahrens und auch der durchgeführten Erhebungen durch das Finanzamt die vorliegenden ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweise für alle Ausfuhrlieferungen nach Polen keineswegs negiert werden. (...) Auf Grund des Befundes und Gutachtens des Sachverständigen Dr. T…
…missachtet worden. Im gesamten Strafverfahren seines Schwagers sei ein bemerkenswert emotionales Engagement durch das Finanzamt Y festzustellen, besonders nach dem Freispruch zu jenem Punkt der Anklage, den das Finanzamt als Rechtfertigung zum massiven Einschreiten betrachtet habe. Unter dem Blickwinkel dieses Rechtfertigungsdruckes dürfe in erhöhtem Maße…
…der Einschreiter als Beschuldigter eines Verwaltungsstrafverfahrens aufscheint, wovon eines zu einem Freispruch und auch das zweite bis heute zu keiner Verurteilung geführt hat, herausgegriffen. Diese Momentaufnahmen werden einfach auf Grund diverser anderer belastender Angaben multipliziert, wobei die Behörde nach dem Motto handelt, dass der Bw…
…Entscheidend sei im vorliegenden Fall nämlich, ob die strittigen Ausgaben dem Geschäftsführerbetrieb oder der Privatsphäre zuzurechnen seien. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Sponsoring-Ausgaben im Zusammenhang mit Projektentwicklungen im Liegenschaftsbereich, die zweifelsohne der vom Bw. vertretenen Gesellschaft dienten) komme hier aber eine Zuordnung zur privaten…
…Wien, Brucknerstraße 8, gegen die Bescheide des Finanzamtes Korneuburg, vertreten durch Friedrich Schneider, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer nach der am 13. Dezember 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird…
…ergangenen Freisprüche nunmehr ein Guthaben von € 34.710.291,00. Es möge daher ein Guthaben in Höhe von € 34.710.291,00 festgestellt und dem Auszahlungsantrag stattgegeben werden. In der die Berufung abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2013 führte das Finanzamt nach Zitierung…