…der Ehepartner des Abgabepflichtigen am Familienwohnsitz (oder in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte erzielt (vgl. Erkenntnis Zl. 98/13/0122 vom 27. Februar 2002). Soferne die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen, können nach der Verwaltungspraxis Kosten für Familienheimfahrten vorübergehend…
…Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall jedenfalls nicht gegeben sind. Die Verlegung des Familienwohnsitzes war dem Bw. jedoch vorübergehend nicht zumutbar, und zwar für die Zeit bis zum Erlangen der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung (d.i. der 17. Oktober 1998) und - in…
…abgezogen mit der Begründung, die geforderten Voraussetzungen für eine vorübergehende oder auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung würden im Gegenstandsfall nicht vorliegen. Die gegen die Einkommensteuerbescheide erhobene Berufung bekämpft diese Nichtberücksichtigung mit dem Vorbringen, die ab 1. April 2005 (Beginn der Berufstätigkeit in Y und Begründung…
…vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung dann gesprochen wird, wenn die nachgewiesene Absicht besteht, nach einem absehbaren Zeitraum der auswärtigen Berufsausübung wieder an den Ort des Familienwohnsitzes zurückzukehren, während eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung…
…2007 wurde der AVAB sowie die Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung nicht anerkennt, weil die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vorliegen würden und der Bw. schon länger als zwei Jahre in Österreich beschäftigt sei, sodass auch keine vorübergehende doppelte Haushaltsführung mehr in…
…Tätigkeit an beiden Orten gegeben, liege, im Gegensatz zur vorübergehenden doppelten Haushaltsführung, bei der die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei verheirateten Steuerpflichtigen nur während eines Zeitraumes von 2 Jahren unzumutbar sei, eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor (vgl. Hofstätter-Reichel, Einkommensteuer Kommentar…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. …
…Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird dabei zwischen einer vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Nach der Judikatur ist es Sache des StPfl, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung…
…ist und auch am Beschäftigungsort (Zweitwohnsitz) bzw. in dessen Nähe wohnt und auch dort einen Haushalt führt. Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit…
…bei inländischem Familienwohnsitz. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird bei einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…
…die Schule besuchen, dann sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten privat veranlasst und deshalb nicht abzugsfähig (VwGH v. 18.5.1995, Zl.93/15/0244). Liegen die Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung nicht vor (zB bei einem Alleinstehenden oder einem Steuerpflichtigen, dessen Ehegatte oder…
…April 2005 ist der sechs Monate Zeitraum bereits 2005 abgelaufen. Daher steht die weitere Beibehaltung des Wohnsitzes in l1 ab Oktober 2005 in keinem Zusammenhang mit der in Österreich ausgeübten Erwerbstätigkeit. Daher kann von keiner auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung gesprochen werden und die damit…
…vorübergehend und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Unterschieden wird zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. …
…Familienwohnsitzes gewechselt und aus diesem Grund eine doppelte Haushaltsführung begonnen werde. Die Bw. sei aber lt. Aktenlage seit mindestens 1994 bis dato in Österreich beschäftigt, sodass von einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung auszugehen sei. Aus den angeführten Gründen liege eine Unzumutbarkeit der Verlegung des…
…die Schule besuchen, dann sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten privat veranlasst und deshalb nicht abzugsfähig (VwGH v. 18.5.1995, Zl.93/15/0244). Liegen die Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung nicht vor (zB bei einem Alleinstehenden oder einem Steuerpflichtigen, dessen Ehegatte oder…
…Rz 349 und 350 zu § 4 EStG). Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlasst, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß (nachhaltig nicht mehr als 20…
…eine auf Dauer angelegte Haushaltsführung nicht gegeben seien, könnten Kosten wie Familienheimfahrten nur vorübergehend geltend gemacht werden, wobei die Beurteilung der Frage, wann die Verlegung des Familienwohnsitzes zumutbar erscheint, auf die Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen hat. Da für die Bw. und ihre Familie Berufsausübung und…
…lautende Entscheidung insoweit keine Bedeutung beigemessen werden, als im gegenständlichen Fall nicht von einer vorübergehenden, sondern vielmehr von einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung die Rede ist. Im rechtzeitigen Antrag vom 30.12.2004 wurde die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz bzw…
…S. 665). Für die steuerliche Berücksichtigung von Kosten einer - vorübergehenden oder einer auf Dauer angelegten - doppelten Haushaltsführung sowie von Familienheimfahrten ist jedoch unabdingbar, dass ein eigener Haushalt - allein oder mit einem Partner - geführt wird und dass Aufwendungen für die Wohnung bzw. den eigenen Haushalt getragen…