…hat die Abgabenbehörde I. Instanz den vorangegangenen Einheitswertbescheid abgeändert. In der Begründung ist ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, zur Berichtigung der im vorangegangenen Feststellungsbescheid enthaltenen Unrichtigkeiten. Mit Bescheid vom 20.7.2002 wurde dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Berichtigung war auf Grund…
…21 Abs. 4 BewG) und rechnete somit die Liegenschaft KG der Bw. ab 1. Jänner 2002 zu. Begründet wurde der Fortschreibungsbescheid mit der Änderung der Eigentumsverhältnisse. Dagegen erhob die Bw. am 6. März 2006 Berufung wegen Rechtswidrigkeit zufolge inhaltlicher Unrichtigkeit. Der Feststellungsbescheid zum 1. Jänner…
…eines Einheitswertes auf einen bestimmten Fortschreibungszeitpunkt vor, dann ist der Einheitswert auf diesen Zeitpunkt neu zu ermitteln. Dass die Voraussetzungen für eine neue Feststellung des Einheitswertes vorliegen, wird von der Bw. nicht bestritten. Nach § 23 BewG sind (unter anderem) bei Fortschreibungen (mögen sie nun Art…
…gegen den 1. Feststellungsbescheid (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955) zum 1. Jänner 1998 und 2. Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung gemäß § 21 Abs. 1 GrStG) zum 1. Jänner 1998 des Finanzamtes Baden vom 9. März 2000 entschieden: | Den Berufungen wird teilweise Folge…
…des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 17. September 1997 EW-AZ xy, betreffend Fortschreibungen (§ 21 BewG, Wertfortschreibung) 1. die Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1987 2. die Erhöhung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1987 sowie 3. die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 1. Oktober 1997 EW-AZ xy, betreffend Fortschreibungen (§ 21 BewG, Artfortschreibung): 1. die Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 1989 2. und die…
…durch Herrn D.H., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 9. November 2004 betreffend Fortschreibungen (§ 21 BewG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr K.L. ist am 1 verstorben. Dieser war zur Gänze…
…der bisherige Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Bisherige Feststellungsbescheide sind Hauptfeststellungs- und Nachfeststellungsbescheide (für einen früheren Stichtag als jenen, für den die Fortschreibung beantragt wird), aber auch Fortschreibungsbescheide (für einen früheren Stichtag im genannten Sinn, aber auch für denselben Stichtag erlassene, wenn zB nach einem Zurechnungsfortschreibungsbescheid…
…lautet: "Allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Die Vorschriften im § 65 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunktes bleiben unberührt." "Fortschreibungszeitpunkt"…
…wäre eine solche (wenn auch verfassungsrechtlich bedenkliche) Einschränkung an dieser Stelle aufzunehmen gewesen. Das hieße, dass der Zeitraum für die Bemessung des Abschlages für technische Abnutzung mit der Benützungsbewilligung oder der tatsächlichen Benützung beginne und zum Fortschreibungszeitpunkt ende. Auch nach dem "Bewertungsgrundsatz des § 10 (2)"…
…und 2.) den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2008 (Fortschreibungsveranlagung) des Finanzamtes Klagenfurt vom 3. Oktober 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Eigentümer des als land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewerteten Grundbesitzes KG.1.. Das Finanzamt…
…ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650 Euro ... von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15…
…2000, zum 1. Jänner 1999) Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten, so wird diesen durch Fortschreibungen Rechnung getragen. Es kann sich dabei um ins Gewicht fallende Wertveränderungen oder Änderungen in der Art oder in der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes handeln. Demgemäß unterscheidet man zwischen der Wertfortschreibung…
…Finanzamt begründete, mit Hilfe von Fortschreibungen könnten fehlerhafte Feststellungsbescheide auf spätere Stichtage eine Berichtigung erfahren. Es bestehe kein Anspruch auf eine Änderung der Wertansätze des früheren Bescheides. Gemäß § 193 Abs. 2 BAO habe der Steuerpflichtige nur dann einen Anspruch auf die Vornahme einer Fortschreibung, wenn…
…ein. Über die Berufung wurde erwogen: Sind seit der letzten Einheitswertfeststellung Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten, so wird diesen durch Fortschreibungen Rechnung getragen. Es kann sich dabei um ins Gewicht fallende Wertveränderungen sowie Änderungen in der Art oder in der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes handeln…
…ha fest und ermittelte diese in Höhe von 5.305,1 Euro. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, weil eine Änderung im Flächenausmaß eingetreten ist. Gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2002 vom 3.12.2002 erhob der Abgabepflichtige fristgerecht Berufung…
…und Abs.4 BewG für den Grundbesitz "Betriebsgrundstück", bewertet als unbebautes Grundstück mit einem Flächenausmaß von 3.722 m² vorgenommen. Laut Bescheidbegründung war die Fortschreibung wegen erfolgter Schenkung (Anm.: Schenkungsvertrag vom 8. Dezember 1999) und wegen einer Änderung im Flächenausmaß durchzuführen. Es wurden die ehem…
…m² kam ein Quadratmeterpreis von 10 S zum Ansatz, für ein Flächenausmaß von 18.517 m² kam ein Quadratmeterpreis von 13 S (Zuschlag für Deponie) zum Ansatz. Die Fortschreibung war einerseits wegen erfolgter Schenkung (Anm.: Schenkungsvertrag vom 8. Dezember 1999) und andererseits wegen Änderungen in…
…Grundbesitz "Betriebsgrundstück", bewertet als unbebautes Grundstück, mit einem Flächenausmaß von 27.057 m² vorgenommen. Laut Bescheidbegründung war die Fortschreibung einerseits wegen erfolgter Schenkung (Anm.: Schenkungsvertrag vom 8. Dezember 1999) und andererseits durch Änderungen in der Neuabgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durchzuführen. Mit Bescheid gemäß §293 BAO…
…Grundstückes im maßgeblichen Zeitpunkt ziviler oder wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft ist, wenn auch das Eigentumsrecht zu diesem Zeitpunkt noch nicht grundbücherlich einverleibt ist. In dem gegen diese Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wird vorgebracht: "Jeder Fortschreibung eines Einheitswertes sind gemäß § 21 (4) Bewertungsgesetz die Verhältnisse bei Beginn…