RIS AI
47 767 Treffer422 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/08Entstehung der Alkoholsteuer für Apotheke als Verwendungsbetrieb wegen Erlöschen des Freischeins infolge Inhaberwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2010

…AlkStG normierten Anzeigepflicht bezüglich geänderter Verhältnisse, sofern im gegenständlichen Fall überhaupt eine solche bestanden habe, lediglich einen Formalverstoß dar; ein mit einer Nichtanzeige verbundenes Erlöschen des Freischeins sei weder aus dem Alkoholsteuergesetz noch aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung zu entnehmen. Es sei daher kein Sachverhalt…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/08Vorschreibung von Alkoholsteuer wegen Erlöschens des Freischeins durch Änderungen in den Rechtsverhältnissen des Bewilligungsinhabers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2009

…AlkStG normierten Anzeigepflicht bezüglich geänderter Verhältnisse, sofern im gegenständlichen Fall überhaupt eine solche bestanden habe, lediglich einen Formalverstoß dar; ein mit einer Nichtanzeige verbundenes Erlöschen des Freischeins sei weder aus dem Alkoholsteuergesetz noch aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung zu entnehmen. Es sei daher kein Sachverhalt…

UFSW FSRV/0087-W/12Formalerfordernisse eines Erkenntnisses, Unterschrift des Verhandlungsleiters, Beiziehung eines Schriftführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…

UFSZ2L ZRV/0140-Z2L/04Vorschreibung einer Eingangsabgabenschuld nach Art. 202 ZK iVm Art. 79 Abs. 2 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.02.2005

…Europäischen Gerichtshofes gehe die Beschwerdeführerin davon aus, dass der Zollkodex primärrechtskonform nur so interpretiert werden könne, dass eine materiellrechtlich nie geschuldete Einfuhrabgabenschuld auch durch einen Formalverstoß an der Grenze nicht entstehe. Dagegen treffe der angefochtene Bescheid die Feststellung, dass eine materiell nicht geschuldete Einfuhrabgabenschuld auch…

UFSZ2L ZRV/0136-Z2L/11Festsetzung von Alkoholsteuer und Säumniszuschlag für steuerfrei bezogenen (vergällten) Alkohol bei Fehlen eines Freischeines für den entsprechenden Verwendungszweck (Reinigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.06.2012

… siehe insbes. UFS vom 8.5.2009, ZRV/0032-Z2L/08 (" Eine Missachtung der bei einer Freischein- Bewilligung erteilten Auflage...stellt keinen bloßen Formalverstoß des Freischeininhabers dar....Bei einer anderen Auslegung wäre die amtliche Aufsicht (§§ 86 f AlkStG) und die Kontrolle der Einhaltung der im…

UFSW FSRV/0057-W/08Überrechnung vereinbart, wobei der Bw. darauf vertrauen konnte, dass diese auch zeitgerecht durchgeführt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.06.2010

…Gleichermaßen liege kein Vorsatz vor, wenn der Geschäftsführer erstmalig von der Nichtdurchführung des Überweisungsauftrages "überrascht" worden sei. Hier sei erstmalig die Nichtdurchführung einer Überrechnung (und das einzige Mal ein "Formalverstoß), der ihn gleichermaßen "überrascht" habe und der ihm erst viel später bekannt geworden sei, erfolgt…

UFSZ2L ZRV/0033-Z2L/08Vorschreibung von Alkoholsteuer wegen Erlöschen des Freischeins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.05.2009

…AlkStG normierten Anzeigepflicht bezüglich geänderter Verhältnisse, sofern im gegenständlichen Fall überhaupt eine solche bestanden habe, lediglich einen Formalverstoß dar; ein mit einer Nichtanzeige verbundenes Erlöschen des Freischeins sei weder aus dem Alkoholsteuergesetz noch aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung zu entnehmen. Es sei daher kein Sachverhalt…

UFSW RV/3699-W/10Wiederaufnahme des Verfahrens bei festgestellten "Schwarzeinkäufen" bei Metro
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung…

UFSI RV/0556-I/08Ermittlung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage auf Basis Kassabuch und Konten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…Aufzeichnungen, die von vornherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen, gegeben. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung der tatsächlichen Ergebnisse unmöglich machen…

UFSW RV/1317-W/05Schätzung eines Veranstaltungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2009Teil 2/2

…dass die von der Bw. geführten Bücher und Aufzeichnungen ein falsches Ergebnis wiedergeben. Im Hinblick auf die offensichtliche Unvollständigkeit und Unrichtigkeit der Geschäftsaufzeichnungen und der genannten Fehler, die über bloße Formalverstöße hinausgehen, ist die Abgabenbehörde berechtigt bzw. verpflichtet, die Besteuerungsgrundlage im Schätzungswege zu ermitteln. b…

UFSW RV/0399-W/08Schätzung eines kleinen Barbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung…

UFSW RV/2889-W/06Umfang der Leistungserbringung bei Begleitagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…schätzen ist schließlich, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen…

UFSW RV/1343-W/03Erlösverkürzungen bei Wohnungsverkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2006Teil 1/2

…die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vornherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung…

UFSW RV/1838-W/03Schätzung eines Transportunternehmers aufgrund festgestellter Kassenfehlbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen, so berechtigen diese zur Schätzung. Dies ist bei offensichtlichen Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, bei Fehlern, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehlern sohin, die eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung der tatsächlichen Ergebnisse unmöglich…

UFSW RV/0203-W/05Sicherheitszuschlag bei Mängel der Losungsaufzeichnungen und des Kassabuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2005

…schätzen ist schließlich, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen…

UFSW RV/0992-W/03Schätzung wegen Inventurmanipulationen (Sicherheitszuschlag von 10%).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 1/2

…die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen, Fehler, die über bloße Formalverstöße, über geringfügige Verletzungen der Ordnungsvorschriften hinausgehen, Fehler sohin, die trotz entsprechender Hilfsrechnungen, Ergänzungen und Teilkorrekturen eine einigermaßen zuverlässige Ermittlung…

UFSK FSRV/0006-K/12Unternehmensberater, von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung einer Liegenschaft ausgehend, die darauf entfallende USt aber nicht entrichtend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…

UFSL FSRV/0051-L/10Ausspruch einer Verwarnung wegen vorsätzlicher Nichtabgabe einer abverlangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2011

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…

UFSW FSRV/0051-W/05Keine fahrlässige Abgabenverkürzung des Bw., der einen Steuerberater mit der Erfüllung seiner steuerlichen Obliegenheiten beauftragt und diesen sämtliche für die richtige rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Unterlagen und Informationen übermittelt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

  Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSF FSRV/0004-F/12Erteilung einer bescheidmäßigen Verwarnung gem. § 25 FinStrG wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben; Aufhebung; fehlende Konkretisierung der Tat; fahrlässiger Versuch nicht strafbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.02.2013

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…