…... idF des BGBl I 2004/57 mit 1. Jänner 2005 in Kraft. § 209 Abs. 3 BAO idF des BGBl I 2004/57 tritt für Nachforderungen oder Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1), wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen…
…Jahre 1998 bis 2001 keine Feststellungen über die Einkunftsquelleneigenschaft des Jahres 1994, weswegen die vom FA Salzburg-Stadt durchgeführten Änderungen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch aus diesem Grund nicht als Folge einer Außenprüfung ergangen sind. Bei dieser Sachlage, ist aber davon auszugehen…
…Außenprüfung ergangen. Zudem enthielt der Prüfungsbericht der S-GmbH&Mitges über die Jahre 1998 bis 2001 keine Feststellungen über die Einkunftsquelleneigenschaft des Jahres 1994, weswegen die vom Finanzamt durchgeführten Änderungen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch aus diesem Grund nicht als Folge einer…
…ein Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch Gesetz angeordnet. Diese zitierten (zivilrechtlichen) Gesetzesvorschriften knüpfen Forderungsübergänge an Tatbestände, die keine Willenseinigung zwischen altem…
…2005 in Kraft. § 209 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2004 tritt für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1), wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen ist, erst mit 1. Jänner 2006…
…die Steuerbescheide 2003 vom 29. April 2005 aufgehoben worden seien, "auch das Ergebnis der Außenprüfung laut Betriebsprüfungsbericht vom 29. April 2005 außer Rechtskraft gesetzt wurde." In der Folge erließ das Finanzamt am 18. Juli 2006 eine Berufungsvorentscheidung, das Kalenderjahr 2003betreffend, und wies das Berufungsbegehren ab…
…I Nr. 180/2004 ab 1. Jänner 2005 anzuwenden sei. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs 1 BAO) sei die Neufassung des § 209 Abs 1 jedoch erst ab 1.1.2006 anzuwenden, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner…
…Bw. auch auf die absolute Festsetzungsverjährung: § 209 Abs. 3 BAO idF BGBl I 2004/57 (Verkürzung der Frist auf zehn Jahre) trete für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen sei, erst mit 1…
…auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Nach § 323 Abs. 18 BAO ist § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung …
…wurde 3. Februar 2004 von einem Mitarbeiter der steuerlichen Vertreterin des Berufungswerbers mit Firmenstempel gegengezeichnet. Nach § 323 Abs. 18 BAO ist § 209 Abs. 1 BAO in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist für Nachforderungen und Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147…
…G*** eine Provision von 21% (Direktbuchung) bzw. 31% (Buchung über Reiseveranstalter) der in der Preisliste veröffentlichten Bruttopreise (Art. 6.10). Die Abrechnung der Erträge und Ausgaben für alle Apartments erfolgt gegenüber den Eigentümern sowie dem "Verein der Eigentümer des Ferienparks Projektnahme". Die Außenprüfung des Finanzamtes…
…September 2007 mit- bzw. alleinverantwortlicher Geschäftsführer der genannten GmbH, für die bzw. für deren Geschäftsführung bereits im August 2008, anlässlich einer Außenprüfung des Finanzamtes Salzburg-Land (ABNr. 12), Selbstanzeige iSd § 29 FinStrG in Bezug auf die (ebenfalls nicht eingereichten) Umsatzsteuervoranmeldungen 02 - 12/2006, 02/2007 -…
…in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Nach § 323 Abs. 18 BAO ist § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung…
… 209 Abs. 3 BAO idF des AbgÄG 2004 zehn Jahre. In diesem Zusammenhang sind die Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 18 BAO zu beachten: Für Nachforderungen als Folge einer Außenprüfung gem. § 147 BAO ist die Neufassung des § 209 Abs.1 BAO erst ab 1.1.2006…
…Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). § 323 Abs 18 BAO lautet: § 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (…
…Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen ist. ... " In den entsprechenden Erläuterungen hiezu heißt es, dass die Sonderregelung für "offene" Außenprüfungen…
… 299 BAO die Nichtverhängung eines Sicherheitszuschlages für 2002 im Nachhinein für nicht richtig erachte und deshalb annehme, die entsprechenden Bescheide des Jahres 2002 seien nicht richtig. Die in Folge einer Außenprüfung ergangene Wiederaufnahme der Steuerbescheide 2000 bis 2002 habe lediglich für die Jahre 2000 und…
…ergingen in Folge einer Außenprüfung über die Jahre 2002 bis 2004 (ABNr. ######/05), die mit Schlussbesprechung vom 18.12.2006 abgeschlossen wurde. Unter Tz 1 des Außenprüfungsberichtes findet sich die Feststellung: Die Bezahlung der Verbindlichkeit gegenüber CH stellt nach Ansicht der Betriebsprüfung eine verdeckte Zuwendung…
…ein Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch Gesetz angeordnet. Diese zitierten (zivilrechtlichen) Gesetzesvorschriften knüpfen Forderungsübergänge an Tatbestände, die keine Willenseinigung zwischen altem…
…lauten: "§ 209 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 ist ab 1. Jänner 2005 anzuwenden. Für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) ist die Neufassung des § 209 Abs. 1 jedoch erst ab 1. Jänner 2006 anzuwenden…