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UFSI RV/0279-I/08Doppelte Haushaltsführung bei einem alleinstehenden Bauarbeiter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…B immer nur für eine befristete Zeit eingestellt werde. Bei ledigen Arbeitnehmern würden Familienheimfahrten auf sechs Monate befristet, bei Berufszweigen mit hoher Fluktuation, wie im Baugewerbe, und bei befristeten Arbeitsverträgen könne auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein. In der Begründung der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde (nach…

UFSW RV/2023-W/10Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines alleinstehenden Dienstnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…und die Miete regelmäßig bezahlt werde. Die doppelte Haushaltsführung sei für mindestens 2 Jahre zu gewähren, da im Berufszweig des Bw. eine hohe Fluktuation bestehe. Weiters rügt der Bw., dass die Berechnung des FA für ihn nicht nachvollziehbar sei. Er beantragte die Aufwendungen für doppelte…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…ergibt sich sohin rechnerisch als Differenz auf die auf den Bilanzstichtag bereits abgezinste zukünftige Zahlungsverpflichtung der Bank, also als Differenz zu einem bereits zinsbereinigten Wert. 3.2.5 Zur Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages für vorzeitige Auflösungen Die Betriebsprüfung geht, wie aus der Bescheidbegründung zu entnehmen ist…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde in Höhe von 5% vorgenommen. Die durchschnittliche…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Vermögensparkonto ein einseitiges Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde nicht vorgenommen. Aufgrund der vorzeitigen Auflösungen…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Dem Berufungsantrag auf Rückgängigmachung der Gewinnänderungen war daher insoweit nicht stattzugeben, als die beantragten Änderungen den von der Betriebsprüfung angesetzten Fluktuationsabschlag (2001: 101.359,51 S) bzw dessen Veränderung betrafen (2002 -1.041,37 Euro) betrafen. Aufgrund der dargestellten Erwägungen, war dem Berufungsantrag der Bw…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Kündigungsrecht. Nach Ansicht der BP handelt es sich beim Differenzbetrag zwischen dem über die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz und den Zinsen laut Tabelle (bei vorzeitiger Behebung) daher um eine Rückstellung. Ein Fluktuationsabschlag wegen vorzeitiger Kündigungen wurde durch die geprüfte Bank in Höhe von 3 % vorgenommen…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 3 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages Wie bereits unter Punkt 1. der Entscheidungsbegründung dargestellt, hat die Bw. in der Steuerbilanz der berufungsgegenständlichen Stichtage 31. Dezember 2001 und 31 Dezember 2002 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 3% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…zu einem bereits zinsbereinigten Wert. In der Vorbehaltsbeantwortung vom 28. Februar 2005 wurde von der steuerlichen Vertreterin festgehalten, dass die Berücksichtigung des 5 %igen Fluktuationsabschlages aus einer vorangegangenen Betriebsprüfungsfeststellung, welche nicht beeinsprucht worden wäre, stamme und bis einschließlich des Jahres 2001 sowohl in der Handelsbilanz…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…jeweiligen Bilanzstichtag entstandenen, tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung entspricht, wird vor allem dadurch bestätigt, dass nur ein geringer Prozentsatz (entsprechend dem berücksichtigten Fluktuationsabschlag gegenständlich 5 %) der Sparer von ihrem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass das Produkt vorrangig Sparkunden anspricht, die bereit…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Fluktuationsabschlages Wie bereits unter Punkt 1. der Entscheidungsbegründung dargestellt, hat die Bw. in der Handels- und Steuerbilanz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2001 vom Gesamtbestand der Zinsendifferenz einen Fluktuationsabschlag im Ausmaß von 5% berücksichtigt und unter Punkt 3.2.5 Zweifel hinsichtlich der Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…in der Erwartung dadurch einen qualifizierten Mitarbeiterstamm zu erhalten, ein gutes Betriebs- und Arbeitsklima zu gewinnen oder zu erhalten, die Fluktuation zu verringern und so zu verbesserten Arbeitsleistungen zu gelangen. Es werden damit jedenfalls betriebliche Vorteile erwartet. Eine Abzinsung der strittigen Gehaltsvorschüsse auf den niedrigeren…

UFSL RV/0268-L/06Doppelte Haushaltsführung für Alleinstehende - keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2006

…Ausnahmefällen (zB in Berufszweigen mit typischerweise hoher Fluktuation) werde diese Frist verlängert; sie sei in der Softwarebranche tätig, die in den letzten Jahren nur auf Projektbasis arbeite; nicht nur deswegen, sondern auch wegen der unsicheren Auftragslage sei eine extrem hohe Fluktuation eine Selbstverständlichkeit. Das Finanzamt…

UFSL RV/0477-L/04Vortragsfähigkeit von Anlaufverlusten bei Betriebserwerb eines Freiberuflers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2005Teil 2/2

…wesentliche Veränderung der Betriebsführung ansähe, führte sie jedenfalls weder im Verlustentstehungsjahr noch im berufungsgegenständlichen Jahr noch zu keiner wesentlichen Veränderung der Betriebsfortführung. Mit einem Wechsel eines Inhabers einer freiberuflichen Kanzlei ist in der Regel eine damit einhergehende Fluktuation der Klienten verbunden, zumal gerade das Spezifikum…

UFSG RV/0628-G/101.) Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten in die Steiermark für einen alleinstehenden Abgabepflichtigen mit langjährigem Dienstort in Wien; 2.) Repräsentationscharakter von Reisekosten und Bewirtungsspesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…Hauptwohnsitz seiner Partnerin in Bratislava. Da nach den Steuergesetzen (Lohnsteuerrichtlinien 2002) bei Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft Kosten einer doppelten Haushaltsführung für zwei Jahre anzuerkennen seien und auch für Arbeitnehmer in Berufszweigen mit hoher Fluktuation ein längerer Zeitraum als 6 Monate gelte, beantrage er die Berücksichtigung…

UFSW RV/1376-W/12Fahrtkosten zur Betreuung des pflegebedürftigen Vaters in Polen als außergewöhnliche Belastung trotz vorheriger Vermögensübertragung vom Vater?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…Lt. FinanzOnline-Seite sei dies auch berechtigt, immerhin zahle er in Österreich auch seine Steuern. In Ausnahmefällen, zB in Berufszweigen mit typischerweise hoher Fluktuation, wie im Baugewerbe bei befristeten Arbeitsverhältnissen, wenn am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger Angehöriger lebe, bei ausländischem Familienwohnsitz auch bei wesentlichem Kaufkraftunterschied oder…

UFSL RV/0635-L/10Schätzung bei Einkünften aus V+V ohne Nachweis eines Zahlungsflusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…Die "Instandhaltungen" (Schätzung 2.000,00 €) beziehen sich auf die Heizung, die "hochwassergeschädigt und ständig zu reparieren" sei. Die Zimmer seien aufgrund hoher Fluktuation nach jedem Mieterwechsel zu sanieren. Die Hausabgaben (Grundsteuer, Wasser, Kanal etc.) würden jährlich mit 1.000,00 € geschätzt. Die…