…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Gegenstand des Verfahrens bestimmt werden kann und eine Verkürzung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium niemals Sache dieses Finanzstrafverfahrens war, sind die Ausführungen im Erkenntnis zu einer allfälligen Tatentdeckung im Zusammenhang mit Erhebungen sowie zur Verneinung einer strafbefreienden Selbstanzeige gänzlich irrelevant…
…Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei er eine entsprechende Steuererklärung abzugeben hat. Diese ist nach § 134 Abs. 1 BAO bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen. Die Abgabenerklärung ist bis Ende des Monates Juni einzureichen, wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne…
…2 lit. a FinStrG die Umsatzsteuervorauszahlung und damit eine Beeinträchtigung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium ist, dient § 33 Abs. 1 FinStrG u.a. dem Schutz der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuer. Aber auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen (§ 80 EStG) besteht und diese entgegen dieser…
…33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben Steuerzeitraum die Umsatzsteuerverkürzung auch im Stadium ihrer bescheidmäßigen Festsetzung im Sinne des Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33…
…Da dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 2005 das Finanzvergehen im Voranmeldungsstadium zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen jedoch durch die oben dargestellte Tathandlung hinsichtlich der Jahresumsatzsteuererklärung für 2005 konsumiert wurde, wäre zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer diese Tathandlung als Finanzvergehen nach …
…2001 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von S 484.862,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach …
…33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben Steuerzeitraum die Umsatzsteuerverkürzung auch im Stadium ihrer bescheidmäßigen Festsetzung im Sinne des Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33…
…Tatseite als nicht gegeben angesehen und der Bescheid aufgehoben. Der begründete Tatverdacht der Verkürzung der selbst zu berechnenden Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium ist somit hinsichtlich der im korrigierten Spruch angeführten Teilzeiträume und des nach der momentanen Aktenlage angepassten strafbestimmenden Wertbetrages in objektiver und subjektiver Hinsicht gegeben…
…33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben Steuerzeitraum die Umsatzsteuerverkürzung auch im Stadium ihrer bescheidmäßigen Festsetzung im Sinne des Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33…
…möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat die in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates zu RV/1574-W/05 und RV/0264-W/07 vom 5. Dezember 2008 enthaltenen Ausführungen zur Umsatzsteuer 2005 zum Anlass genommen, um gegen die Bf…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG die Strafbarkeit einer (wissentlichen) Verkürzung von Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium gegenüber einer unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch eine zeitlich nachfolgende unrichtige Jahresumsatzsteuererklärung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zwecks Durchsetzung eines möglichst umgehenden und kontinuierlichen Umsatzsteueraufkommens bloß vorverlegt…
…zur Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2008 begonnen hat, kann lediglich ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen worden sein und kein Versuch einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer vorliegen, da die Bf. nach Entdeckung der Vortat der Verkürzung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium…
…der Verdacht, dass der Bf. das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuer für 2005 begangen hat. Nach ständiger Rechtsprechung der Höchstgerichte konsumiert der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium nach § 33 Abs. 2 lit…
…Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und hinsichtlich der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuer jenes nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Nach ständiger Rechtsprechung der Höchstgerichte konsumiert der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium…
…zu haben, besteht der Verdacht des angeschuldeten Finanzvergehens sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Im Übrigen ist auf die obigen Ausführungen zu verweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes konsumiert der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium nach §…
…Finanzvergehens sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Die Einleitung des Strafverfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer erfolgte im vorliegenden Fall zu Recht nach § 33 Abs. 1 FinStrG, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium…
…Bescheid offenkundig das Finanzvergehen im Voranmeldungsstadium zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen jedoch durch die Unterlassung der Einbringung der Jahresumsatzsteuererklärung für 2004 bzw. allenfalls durch die nachfolgend erfolgte Erstattung unrichtigen Vorbringens konsumiert wurde, wäre zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer diese Tathandlungen als Finanzvergehen nach …
…Beurteilung. Da dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 2007 das Finanzvergehen im Voranmeldungsstadium zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen jedoch durch die Unterlassung der Einbringung der Jahresumsatzsteuererklärung für 2007 konsumiert wurde, wäre zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer diese Tathandlung als Finanzvergehen nach …
…Beurteilung. Da dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Zeitraumes 2008 das Finanzvergehen im Voranmeldungsstadium zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen jedoch durch die Unterlassung der Einbringung der Jahresumsatzsteuererklärung für 2008 konsumiert wurde, wäre zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer diese Tathandlung als Finanzvergehen nach …
…dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid offenkundig das Finanzvergehen im Voranmeldungsstadium zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen jedoch durch die nachfolgende Abgabe der unrichtigen Jahresumsatzsteuererklärung für 2004 konsumiert wurde, wäre zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer diese Tathandlung der Abgabe der unrichtigen Jahresumsatzsteuererklärung als Finanzvergehen nach…