Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…c, 136 FinStrG eingestellt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 5. November 2002, Str.L.Nr. 2002/00115-001, hat das Finanzamt X als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Bw. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…Strafverfahrens bzw. in eventu die Herabsetzung der ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe auf ein schuldadäquates Ausmaß beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach Aktenlage zur StNr. 243/6262 des Finanzamtes Linz und den Ergebnissen des finanzstrafrechtlichen Untersuchungsverfahrens betrieb der Bw. von Juli 1985 bis zum 31. Dezember…
…neu festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2006, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des…
…€ 10.000,00 bis € 12.000,00, lebt von seiner Ehegattin getrennt und hat keine Sorgepflichten. Bei der Strafbemessung stehen dem erschwerenden Umstand eines deliktischen Handelns über mehrere Jahre hinweg als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die (in ihrer Gesamtheit geringfügige) Mitwirkung des…
…00 und eines allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Zur Begründung wurde seitens des Spruchsenates ausgeführt, über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls bestehende Sorgepflichten des finanzstrafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getretenen Bw. würden dem Spruchsenat keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat…
…mildernd sind zu berücksichtigen die offensichtlich schwierige finanzielle Lage des Beschuldigten im Begehungszeitraum, welche mit eine Ursache für sein Fehlverhalten sein kann, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, weiters seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes in Form der nachträglich eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie sein abgelegtes Geständnis…
…Euro dreihundertfünfzig) erhöht werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I. beim Finanzamt Klagenfurt als Organ des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. Februar 2003, SNr 2002/00221-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz B.C. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…Abs. 1 lit. a FinStrG auf € 300,-- (in Worten: Euro dreihundert) angehoben werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 07. Mai 2003, SNr 2002/00203-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Besch. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 30 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. ca. € 30.000,00 brutto jährlich an Einkommen habe…
…Die Berufung des Beschuldigten wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 2. Februar 2006, StrNr 2003/00208-001, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschuldigten ST der Abgabenhinterziehung[en] nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit[en] nach …
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Zu Gunsten von ES zu bedenken sind ihre finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das nunmehrige weitgehende Zurücktreten des spezialpräventiven Aspektes (folgt man ihren Ausführungen, wonach sie zumal aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr unternehmerisch tätig sein könne und auch…
…2 lit. a FinStrG am 24. März 2009 eingeleitetes Finanzstrafverfahren wurde durch den Spruchsenat nicht abgeschlossen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Jänner 2009 zu entrichten gehabt; ebenso hätte…
…Mit Erkenntnis vom 13. September 2007, StrNr. 081/2005/00000-001, hat der Spruchsenat I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als verantwortlicher…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 14. März 2003, StrNr. 2002/00120-001 hat der Spruchsenat beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz K schuldig gesprochen, als Geschäftsführer der M GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Juni 2000, März…
…Erkenntnis vom 10. April 2003, SNr 2002/00575-001, hat der Spruchsenat beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz E für schuldig erkannt, sie habe als Abgabepflichtige im Bereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich a) durch Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von…
…StrNr. 052-2008/00638-001, hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Abgabepflichtiger die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für 2006 und 2007 verletzt zu…
…FinStrG mit 240,00 € festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 21. März 2003, StrNr. 2002/00176-001 hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. nach §…
…FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten der H in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs…
…ist hinsichtlich des Schuldausspruches Teilrechtskraft eingetreten (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0293). Erwächst nämlich der Schuldspruch der Finanzstrafbehörde erster Instanz mangels Bekämpfung in (Teil-) Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens; die Rechtsmittelbehörde ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden (VwGH 29.7…