…seien aufgrund der zur Anwendung gelangenden "Selbstständigkeitsfiktion" die Gewinne so zu ermitteln, als wäre eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen durch ein selbstständiges, völlig unabhängiges Unternehmen entfaltet worden (Art. 7 Z 2 DBA Schweiz). Dabei dürfe aber die Besteuerung einer Betriebsstätte…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes (1) vom 4. November 2009 betreffend Rückzahlung nach § 240 Abs 3 BAO für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit beim Finanzamt (2), dem Finanzamt der Betriebsstätte des Arbeitgebers…
…1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung…
…Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 und allenfalls Zuschläge zu diesen gemäß § 122 Abs…
…Einkommensteuergesetz hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am fünfzehnten Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung…
…von der Haftung ausgenommen. Eine Sonderstellung nimmt die Lohnsteuer ein. Gemäß § 79 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen…
…der Verfahren 2002-2006, Anträge auf nachträgliche steuerfreie Behandlung gem. § 68 Abs.1 EStG der Sonntagszulagen aus den Jahren 2002 bis 2006" abwies. Die steuerfreie Behandlung diverser Zulagen und Zuschläge, wie beantragt, sei, so die Bescheidbegründung, laut Überprüfung des Finanzamtes Linz (als Finanzamt der Betriebsstätte…
…Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte ohne besondere Aufforderung bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres die Lohnzettel, ausgefüllt auf dem amtlichen Vordruck, aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln. Die Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte kann entfallen…
…Nr. 680/1994 hat der Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte ohne besondere Aufforderung bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres die Lohnzettel, ausgefüllt auf dem amtlichen Vordruck, aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln. Die Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte kann entfallen, wenn…
…GmbH ) bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen (hier: X als Geschäftsführer der genannten GmbH) für diesen die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise…
…5 Abs. 3 Z 5 DBA Belgien) nicht als Betriebsstätte. Das Finanzamt hat u.a. festgestellt, dass sich in der Wohnung des Dienstnehmers ein Telefon- und Faxanschluss ,für das belgische Unternehmen' befindet und ihm ein Notebook samt Drucker und Andockstation zur Verfügung gestellt wurde. Diese…
…Frankreich bei der Hauptniederlassung nicht möglich gewesen sei. Mit Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 5. Februar 2003 versagte das Finanzamt der Bw. den Verlustabzug und forderte sie mit Verweis auf § 102 EStG 1988 gleichzeitig auf, Nachweise für die Nichtverwertung der gegenständlichen österreichischen Betriebsstättenverluste binnen…
…lit. d EStG 1988 die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs…
…lit. d EStG 1988 die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs…
…lit. d EStG 1988 die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs…
…in Tschechien ebenfalls der österreichischen Unternehmenssphäre zuzuordnen sei. Nichtselbständige Einkünfte würden nicht deshalb zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, nur weil ein Steuerpflichtiger daneben noch ein Unternehmen betreibe. Sofern nicht von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sei, habe das Finanzamt betreffend der Berechnung der Betriebsstättenfrist ausschließlich auf…
…Laut Abgabenkonto entrichtet der Bw die mit diesen Veranlagungsbescheiden festgesetzte Einkommensteuer 2006 bis 2009 über insgesamt € 5.177,23 mit Überweisung vom 2. August 2010. Vom Finanzamt der Betriebsstätte erfolgt über den Zeitraum 2006 bis 2009 bei der GmbH als Arbeitgeberin eine GPLA-Prüfung…
…lit. d EStG 1988 die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs…
…2009 ex pressis verbis nicht vorliegt, wird der Vollständigkeit halber ausgeführt: Gemäß § 84 EStG 1988 vom Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übermittelnde Lohnzettel müssen alle im amtlichen Formular vorgesehenen Daten enthalten. Der Lohnzettel stellt die grundlegende Information für die Arbeitnehmerveranlagung dar; durch das gesetzlich …
…2009 ex pressis verbis nicht vorliegt, wird der Vollständigkeit halber ausgeführt: Gemäß § 84 EStG 1988 vom Arbeitgeber dem Finanzamt der Betriebsstätte zu übermittelnde Lohnzettel müssen alle im amtlichen Formular vorgesehenen Daten enthalten. Der Lohnzettel stellt die grundlegende Information für die Arbeitnehmerveranlagung dar; durch das gesetzlich …