… 92 Abs. 1 BAO nicht nur dann erlassen werden können, wenn dies - wie in den Fällen der §§ 186 ff BAO - gesetzlich ausdrücklich geboten ist, sondern auch dann, wenn eine solche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines Feststellungsbescheides aber im öffentlichen Interesse liegt oder wenn…
…kommt der Unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis, dass der angefochtene Bescheid den Anforderungen des § 92 BAO und der Sondervorschrift des § 24 a KStG 1988 entspricht und alle für die gesetzeskonforme Besteuerung nötigen Angaben enthält. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 22…
…Bezirk in Wien vom 23. September 2004, mit dem gem. § 92 BAO festgestellt wurde, dass für die Jahre 1986 bis 1992 ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO nicht zu erlassen ist (kein Vorliegen von Einkünften bzw. einer Einkunftsquelle) abzuändern. Im angefochtenen Bescheid wurde diesbezüglich noch ein…
…August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. August 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit .b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 4. Juni 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung…
…Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 20. April 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung…
…den Verkauf der bezogenen o.a. drei Grundstücke bis 1998 wurde der Verlust teilweise verbraucht. Es erging demzufolge am 17.10.2003 ein Feststellungsbescheid gem. § 92 BAO, gegen den rechtzeitig Berufung eingebracht wurde. Begründend wurde in der Berufung ausgeführt, dass anlässlich der verschmelzenden Umwandlung der…
…habe damit keine Rechtswirksamkeit erlangt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Steuerbescheide für 1995 (Feststellung der im Kalenderjahr 1995 erzielten Einkünfte gem § 188 BAO mit Null) und für 1996 (Feststellungsbescheid gem § 92 Abs 1 BAO, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung nicht durchgeführt wird…
…BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (ua. VwGH 12.9.1996, 96/15/0161). Im Einklang mit der Rechtsprechung wird in den EStR 2000 in Rz 5903 und 5906 ausgeführt: Liegen keine gemeinschaftlichen Einkünfte (zB Liebhaberei) vor, so ist in Erledigung einer gem…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. § 92 BAO umschreibt die Fälle, in denen Erledigungen stets in Bescheidform zu ergehen haben. Dazu gehören auch feststellende Bescheide ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage. Ein Feststellungsbescheid hat nämlich auch über Rechte und Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird…
…aus Gewerbebetrieb gem. § 188 BAO zwischen der Verlassenschaft nach A , der EG und dem Bw. abgegeben (siehe die von Ihnen in der Bilanz 1995 unter "Rechtsverhältnisse" vorgenommene Verlustverteilung)? Bitte stellen Sie auch dar, warum Ihrer Ansicht nach die Berufungsvorentscheidung und der ursprünglich veranlagte Feststellungsbescheid Rechtswirkungen…
…Kapitalertragsteueranmeldung abzugeben und den Betrag zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Zur entsprechenden Rechtsverteidigung hätte in weiterer Folge ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 92 Abs. 1 BAO beantragt werden können (vgl. VfGH 3.3.1971, B 175/70 bzw. auch Ritz, BAO Kommentar, § 92 BAO, S 204)…
…Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO sowie für den Wiederaufnahmebescheid betreffend 2004 (vgl UFS-R2-Akt Bl 22-24). Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an Geschäftsherrin2 & atypisch Stille z.H. Geschäftsherrin2 ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig (vgl UFS…
…für 1998 im gem. § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommenen Verfahren) und ausschließlich den jeweiligen Komplementären zugewiesen. Die Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter wurden in den Feststellungsbescheiden nicht angeführt. Hinsichtlich der Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter wurden für die Jahre 1998 bis 2001 auf § 92 Abs…