…BP) erlassen. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung (zugleich BP-Bericht) vom 23.1.2009 ist zu den berufungsgegenständlichen BP-Feststellungen folgendes ausgeführt: I) Umsatzsteuer für die Zeiträume 06/2008 und 07-09/2008 (Tz 1.1): Hinsichtlich der Rechnungen der Firma B. (angebliche Adresse…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 1998 - 2001 zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat die Feststellungen einer Umsatzsteuersonderprüfung zum Anlass genommen um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82 Abs…
…einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen einer Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2004 zum Anlass, um gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten…
…einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat die Feststellungen der Betriebsprüfung für die Jahre 1999 bis 2001, die im Bericht vom 26. Juli 2004 dokumentiert sind…
…Finanzamtes vom 7. Oktober 1997) Kenntnis erlangt hätte, zu dem nach den Feststellungen der belangten Behörde für die Entrichtung keine Mittel der S-GmbH mehr vorhanden gewesen seien (siehe die Abweisung des Konkursantrages vom 9. April 1997). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…
…die laut Tz 3 und Tz 5 BP-Bericht vom 10.11.2010 in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 23.9.2010 dargestellten berufungsgegenständlichen Feststellungen folgenden Inhalts getroffen: I) Zeitpunkt der Leistungserbringung bei Gestionsleistungen (Punkt 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung): Das geprüfte Unternehmen…
Da dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zum gleichen Sachverhalt in vorangegangenen Abgabenerhebungszeiträumen ergangen ist, wird das Begehren auf Gewährung des Vorsteuerabzuges iHv € 30.159,56 im Jahr 2003, € 27.998,96 im Jahr 2004, € 26.687,96 im Jahr 2005, € 36.034…
…Einkommensteuer 2006 und 2007 werden als unbegründet abgewiesen. VI) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2005 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw ist Komplementär der PS KG und Kommanditist der RW KG und erzielt daraus die ihm in den Feststellungsbescheiden gemäß …
…im BP-Bericht dargestellten, berufungsgegenständlichen Feststellungen getroffen. A) Tz 2 BP-Bericht - Vorsteuerabzug 2003: Im September 2003 seien von der Bw. ein Geschäftslokal und 14 Garagenstellplätze an der Wiener Adresse X-Strasse,Nr.xx um € 490.541,63 netto zuzüglich 20 % USt erworben worden…
…die im Übrigen folgende Varianten enthielten: Hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1994 und 1995 wurde den Berufungen antragsgemäß stattgegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1996 bis 1999 wurden im Hinblick auf die einheitliche und gesonderte Feststellung zu StNr…
…Theobaldgasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf, vertreten durch Hofrätin Mag. Susanne Brandstätter, vom 7.12.2006 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2000 nach der am 27. Februar 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der…
…Ablauf des Jahres der Erlassung der vorläufigen Bescheide. Sachverhaltsfeststellungen zur Frage, ob Liebhaberei vorliegt, und gegebenenfalls in der Folge zu treffende Feststellungen über den Zeitpunkt des Eintrittes ihrer Erkennbarkeit hat die belangte Behörde in Verkennung der Rechtslage unterlassen, weshalb der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes FA FA2 vom 23. Oktober 2006 an Herrn Dr. Dieter KK und an die TV FR Immobilien Handel KEG - betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für den Zeitraum 2000 und…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes FA FA2 vom 23. Oktober 2006 an Herrn Dr. Heinz KL und an die BW FR Immobilien Handel KEG - betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für den Zeitraum 2000 und…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes FA FA2 vom 23. Oktober 2006 an Herrn Dr. Ulrich KDT1 und an die TV FR Immobilien Handel KEG - betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für den Zeitraum 2000 und…
…November 2007, welche als "Bescheinigung des Bundessozialamtes" gilt, und bietet dieses entgegen der Feststellung der Bw - wie weiter unter noch näher ausgeführt wird - die Grundlage für den hier in Streit stehenden Rückforderungsbescheid. Ab 1. Jänner 2003 ist nämlich der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich…
…des strafbestimmenden Wertes ein Gutachter bestellt worden sei. Das Gericht habe auf Grund der Feststellungen des Gutachters den strafbestimmenden Wertbetrag in Ansehung der Kapitalertragsteuer um einen Betrag von € 140.036,95 reduziert. Diese Steuerreduktion basiere im Wesentlichen auf folgenden Gründen: 1. Die Kapitalertragsteuer hätte…
…Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus (VwGH 29.9.1997, 96/17/0453) und zwar auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben wurde. Die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände sind von der Abgabenbehörde…
…führte zur Begründung aus, der Bw. sei geschieden und sorgepflichtig für drei Kinder. Genaue Feststellungen zu seiner privaten und finanziellen Situation seien derzeit nicht möglich. Der Bw. betreibe eine Gastwirtschaft in Form eines Einzelunternehmens. Er sei für sämtliche steuerlichen Agenden verantwortlich. In der aus dem…