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UFSG RV/0258-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0407-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0406-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0405-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0404-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0403-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0402-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0401-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSG RV/0099-G/10Feststellung gemäß § 188 BAO und Einheitlichkeitsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. September 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2007 entschieden: Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe An der x GmbH waren bis 2007 mehrere Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Diese nahmen dort auf Grund ihrer Mitunternehmerstellung…

UFSW RV/1532-W/05Keine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO mangels Vorliegen einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010Teil 2/2

…Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet…

UFSW RV/0168-W/10Keine Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO mangels Vorliegen einer atypischen stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.02.2010Teil 2/2

…Es werden damit auch keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt, weshalb eine Feststellung gemäß § 188 BAO von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterbleiben hat. Selbst wenn man davon ausginge, dass ein mit 102% der Einlage begrenztes Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet…

UFSW RV/2939-W/09Gebot der Einheitlichkeit der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2013

…maximal jedoch bis zu 300% der Kommanditeinlage. Mit 5. Dezember 2006 erließ das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO dieser Gesellschaft zuständige Finanzamt einen Bescheid, mit dem das Feststellungsverfahren 1997 wiederaufgenommen wurde sowie Feststellungsbescheide betreffend die Jahre 1997 bis 2001…

UFSW RV/4425-W/021. Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden für abgeleitete Bescheide (hier: Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Einkommen­steuerverfahren). 2. Nichtausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils im Bereich der Personengesellschaften insoweit, als darin ein anteiliger IFB enthalten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…Mitgesellschafter); desgleichen der auf Grund dieser Erklärung gemäß § 188 BAO ergangene Feststellungsbescheid vom 1. Juli 2002 (S 8 ff/2001 Gewinnfeststellungsakt der B GmbH und Mitgesellschafter). - In Entsprechung dazu ist im F-Akt der Bw. eine Gewinntangente ("Mitteilung über die gesonderte Feststellung") - ebenfalls vom 1…

UFSI RV/0261-I/04Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens, Kursgewinn, Erfassung bei GmbH & CoKG im Rahmen der Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…März 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Innsbruck erließ am 26.3.2003…

UFSL RV/0993-L/02Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben in Zusammenhang mit einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit einer GesbR; Bindungswirkung des Feststellungsverfahrens (einheitlich und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…iSd. § 116 BAO für die Beurteilung, ob nachträgliche im Zusammenhang mit den Gewinn- oder Verlustanteilen an dieser GesbR stehende Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom Finanzamt, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zuständig ist, geklärt (vgl. Feststellungsbescheid…

UFSW RV/2556-W/06Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, da keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt werden, weil die Verträge mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2008Teil 2/2

…Randnummer 69)." Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…

UFSW RV/1229-W/04Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO, wenn sämtliche Einkünfte lediglich einer Person zufließen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…169,88 € | (346.345,09 S) Das Finanzamt nahm mit Bescheid vom 23. März 2004 das Verfahren hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 wieder auf. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit -30.563,51 € (-420.563,00 S)…

UFSI RV/0401-I/08Einheitlich und gesondert festgestellt gemäß § 188 BAO werden nur Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…gemäß § 188 BAO ist es, die Grundlagen für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren in den Abgabenverfahren der Beteiligten vermeidet (VwGH 22.11.2001, 98/15/0056). Weil abgabenrechtlich relevante Feststellungen…

UFSW RV/2238-W/02Veräußerungsgewinn für ein Haus nicht als gemäß § 188 BAO festgestellte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006

…entfallende Vorsteuer in Höhe von S 200.000,00 vom Finanzamt nicht anerkannt wurde. Hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO wurde vom Finanzamt der erklärte Jahresverlust in Höhe von S 241.666,00 anerkannt und laut obiger Tabelle einheitlich und…

UFSW RV/2065-W/03Bei der Einkommensteuerveranlagung sind Werbungskosten, die in Zusammenhang mit von einem Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO abgeleiteten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen, nicht zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…einzelnen: Laut § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, einheitlich und gesondert festgestellt; laut Absatz 3 leg. cit. ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des…