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UFSG RV/0629-G/06Fehler einer Angestellten der Abgabepflichtigen sind nur bei Vernachlässigung der Kontrollpflichten relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…korrekten Verrechnungsweisung bei den Selbstbemessungsabgaben nicht ausreichend kommuniziert worden. Gleichzeitig hätten sich durch Umstellungen im Team der Zahlungsanweisung Änderungen in der Reihenfolge der gespeicherten Vorlage ergeben, worin sicherlich ein Fehlerpotenzial gelegen sei. Die Bw. führte weiters aus, dass sämtliche Beträge in Summe korrekt einbezahlt worden…

UFSW RV/4120-W/09Fehlerberichtigende Wertfortschreibung von Amts wegen - Fortschreibungsstichtag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…demnach zum 1.1.2004, keinerlei rechtliche Fehlbeurteilung (in diesem Fall des Finanzamtes) vor (auch nicht eine unrichtige Sachverhaltsannahme), weshalb Gründe für eine rückwirkende Fehlerberichtigung nicht gegeben seien. Wie aufgezeigt, sei aufgrund der damaligen und bis heute unwidersprochenen auch österreichischen Kommentar- und Literaturmeinung eindeutig von…

UFSL RV/0476-L/09Fehlerhaftigkeit der Begründung als Aufhebungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2010

…Dissertation keinesfalls um Einkünfte aus Kapitalvermögen, insoweit ist der Abgabenbehörde erster Instanz bei Erlassung der berufungsgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2001, 2002, 2003 und 2004 tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Alle weiteren Ausführungen zur (korrekten) Qualifikation dieser Bezüge, sofern ohne Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage, erübrigen sich anlässlich der Prüfung…

UFSW RV/2597-W/09Fehlerhafte Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DDr. K.O. und des MMag. Dr. Z.O. Erben nach xy H.O., W., G.gassexy, vertreten durch Karasek Wietrzyk, Rechtsanwälte GmbH, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, vom 2. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes…

UFSW RV/1524-W/07Fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten nach Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.10.2007

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende V. und die weiteren Mitglieder M., A. und B. über die von Stb. SteuerberatungsgmbH, Adr1, namens der Verlassenschaft nach C. eingebrachten Berufung vom 7. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes D. vom 25. September 2006 betreffend…

UFSW RV/0540-W/05Fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.08.2005

…des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH vom 24. November 2004…

UFSW RV/0338-W/02fehlerhafte Vorschreibungen an Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Eine amtswegige Wiederaufnahme nach dem Neuerungstatbestand kann…

UFSZ2L ZRV/0129-Z2L/10Berufung gegen eine Fehlermeldung im Informatikverfahren "e-zoll"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2011

…einer direkten Vertretung im Informatikverfahren "e-zoll" die Zollanmeldung betreffend die Überführung von 31 Packstücken Drehstühlen, Teilen und Broschüren in den freien Verkehr für einen deutschen Warenempfänger. Nach einer Prüfung durch das Zollsystem wurde mit Nachricht IM 501 eine Fehlermeldung mit der Nr. 1415 ausgegeben…

UFSL RV/0963-L/05Allfällige Fehler bei der Abgabenfestsetzung können nicht im Rahmen des Nachsichtsverfahrens saniert werden. Sorgfaltsverletzungen des Steuerberaters gehen zu Lasten des Abgabenpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005

…und die Sachverhalte richtig aufgenommen worden seien. Die Belastung auf Grund der Betriebsprüfung resultiere im Wesentlichen aus zwei Teilen, einmal aus den kalkulatorischen Differenzen und einmal aus dem fehlenden Erlös auf Grund der Einnahmen der Ehrenkarten. Die Ehrenkarten, so wie sie auch im BP-Bericht…

UFSI RV/0292-I/04Liegt berichtigbarer Fehler iSd § 293 BAO vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…Str.Nr.2, "zum Bescheid vom 5. März 2004" wurde der vorgenannte Fehler behoben und die Vorschenkung im Betrag von zutreffend S 722.000 in die Ermittlung des Gesamterwerbes einbezogen. Ausgehend vom Gesamterwerb von sohin S 1,457.000 wurde die Schenkungssteuer gem. § 8 Abs…

UFSW FSRV/0065-W/02Einspruch gegen die Strafverfügung, Zurückweisung, Zustellung, Fehler der Post
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.04.2003

…17 Abs. 3 ZustellG die Zustellung saniert wurde und die Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung ab diesem Tag zu laufen begann. Der Fehler der Behörde (hier des Postamtes), den Brief entgegen der Ankündigung ab einer genau bezeichneten Uhrzeit nicht zur Abholung bereit gehalten zu haben, kann…

UFSW RV/0037-W/10Objektiv fehlerhafte Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…erbracht habe, worüber zum Teil keine Rechnungen existiert hätten. Außerdem habe die Prüferin Anschaffungsvorgänge wegen nicht erwiesener Zahlungsflüsse sowie fehlender Geschäftsunterlagen nicht nachvollziehen und diese in der Folge auch nicht dem verfahrensgegenständlichen Mietobjekt zuordnen können. Die Bw. sei auch niemals an der jeweiligen Geschäftsadresse der…

UFSW RV/1017-W/12Objektiv fehlerhafte Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…erbracht habe, worüber zum Teil keine Rechnungen existiert hätten. Außerdem habe die Prüferin Anschaffungsvorgänge wegen nicht erwiesener Zahlungsflüsse sowie fehlender Geschäftsunterlagen nicht nachvollziehen und diese in der Folge auch nicht dem verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsobjekt zuordnen können. Die Bw. sei auch niemals an der jeweiligen Geschäftsadresse der…

UFSW RV/1207-W/12Keine Nachsicht bei schuldhaftem Fehler des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2013

…Treffen geführt, dass durch die Korrekturen sehr hohe Kosten entstehen würden. Die vorgebrachten Gründe vermögen für sich allein nicht die vom Gesetz geforderte Unbilligkeit darzutun. Das behauptete Fehlverhalten des steuerlichen Vertreters ist dem Abgabepflichtigen zuzurechnen. Unrichtigkeiten einer Abgabenfestsetzung können nicht im Nachsichtsverfahren saniert werden. Umso…

UFSW RV/3815-W/09Stichtag bei fehlerberichtigender Wertfortschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…demnach zum 1.1.2004, keinerlei rechtliche Fehlbeurteilung (in diesem Fall des Finanzamtes) vor (auch nicht eine unrichtige Sachverhaltsannahme), weshalb Gründe für eine rückwirkende Fehlerberichtigung nicht gegeben seien. Wie aufgezeigt, sei aufgrund der damaligen und bis heute unwidersprochenen auch österreichischen Kommentar- und Literaturmeinung eindeutig von…

UFSW RV/1026-W/12Säumniszuschlag infolge fehlerhafter Verbuchung einer Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…zeitgerechte Entrichtung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Umsatzsteuer 10/2011 in Höhe von € 2.838,92 bewirkt hätte. Da die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages somit auf die fehlerhafte Verbuchung einer Umsatzsteuervorauszahlung für 7-9/2011 in Höhe von € 2.912,34 am 15…

UFSI RV/0514-I/09Organisationsmangel bei einem (wiederholten) Fehler des Buchhalters bei der Bedienung der EDV-Anlage und anschließendem Urlaubsantritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2010

…12. 2008 ein neues Buchhaltungsprogramm verwendet werde. Weiters sei darauf zu verweisen, dass aufgrund eines Fehlers bei der Bedienung dieses EDV-Programms eine Umsatzsteuergutschrift für 11/2008 erst am 1. 4. 2009 vorangemeldet worden sei. Aus diesen Gründen werde um Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages zur Umsatzsteuer…

UFSW RV/2940-W/07Berichtigung einer Unrichtigkeit im automationsunterstützt erstellten Abgabenbescheid infolge Fehler bei Direkteingabe in EDV aufgrund Vertauschens der Beträge bei zwei Kennzahlen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…Familie getrennt. Das Finanzamt habe keine Berechnungsgrundlagen mitgeschickt, sodass im Jahr 2005 nicht ersichtlich gewesen sei, dass das Bescheidergebnis durch einen Fehler des Finanzamtes bei der Eingabe zustande gekommen sei. Außerdem werde durch die Kontrollen bei der Eingabe ausreichend vorgesorgt, dass Eingabefehler vermieden würden. Es…

UFSW RV/3684-W/08Säumniszuschlag wegen fehlerhafter Eingabe beim Internet-banking durch Verwechseln der richtigen Kontonummer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…sei am 11. September 2008 erfolgt (laut beiliegender Kopie des Kontoauszuges). Bei korrekter Eingabe des Empfängers wäre die Überweisung zeitgerecht erfolgt. Der Fehler sei erst bei Erhalt der Rücküberweisung von der St. entdeckt und durch neuerliche Überweisung korrigiert worden. Laut Darstellung der Bw. sei ein…

UFSW RV/0373-W/07Kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der für steuerliche Agenden zuständigen Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2007

…in Österreich gewesen und habe den Erlagschein erst nach Rückkehr unverzüglich der Bank zur Überweisung gegeben. Da aus diesem Verhalten kein grobes Verschulden abgeleitet werden könne (siehe Ritz, BAO-Handbuch Seite 152 ff) und es sich um einen Fehler handle, der sorgfältigen Menschen unterlaufen könne…