…Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH vom 18. Oktober 2005, 2005/14/0046). Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Werbungskosten berücksichtigt werden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann…
…EStG 1988, weil mit der Zuteilungsgebühr keine Fahrtkosten ersetzt werden. Der Rechtsansicht des Finanzamtes, wonach die als Werbungskosten abzugsfähigen Kilometergelder für Familienheimfahrten um Zuteilungsgebühren für die am Wohnort verbrachten dienstfreien Zeiten zu kürzen seien, kann deshalb nicht gefolgt werden. Ist - wie hier - der Tatbestand des §…
…die vom Bw. im Berufungsjahr erzielten Bezüge (noch) unberücksichtigt, anerkannte die geltend gemachten Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten und setzte die beantragten Unterhaltsleistungen mit der Begründung, dass diese nur für Kinder außerhalb des EU-Raumes geltend gemacht werden könnten, nicht als außergewöhnliche…
…einem halben Jahr angedauert hat, war im vorliegenden Fall die Wohnsitzverlegung nicht zumutbar, weshalb die Aufwendungen für die Familienheimfahrten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der Berufungswerber war im Berufungszeitraum verheiratet und ist unstrittig an 17 Wochenenden an seinen Familienwohnsitz gefahren. Wenn, wie im vorliegenden Fall…
…im Sinne der Bestimmung des § 20 Abs.2 EStG. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass Aufwendungen für - grundsätzlich dem Privatbereich zuzuordnende - Familienheimfahrten Werbungskostencharakter zukommt, solange dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die aus der Sicht des…
…und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) sind bei einem steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz Werbungskosten. Über die anzuerkennende Häufigkeit der Familienheimfahrten bestehen keine gesetzlichen Regelungen (VwGH 08.02.07, 2004/15/0102). Bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Steuerpflichtigen sind grundsätzlich die Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten zu berücksichtigen …
…am gemeinsamen Wohnsitz mit den Eltern lebe, die Wohnsitzverlegung sehr wohl als für den Steuerpflichtigen unzumutbar betrachte und daher die Aufwendungen im Rahmen des Werbungskostenabzuges für Familienheimfahrten zugelassen hätte. In seinem Fall sei der Betrachtungszeitraum sogar wesentlich kürzer. Außerdem sei durch die zwischenzeitig erfolgte Versetzung…
…Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1988 darstellen. Derartige Aufwendungen gelten so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst…
…Dienstgeber [sind] genau bekannt zu geben. Die Voraussetzungen und die beantragten Kosten der doppelten Haushaltsführung sind nachzuweisen." In seinem mit "Arbeitnehmerveranlagung - Ansuchen bzw. Begründung zur Anerkennung der Familienheimfahrten (Werbungskosten) für die Jahre 2006/2007/2008/2009" übertitelten Antwortschreiben vom 25. Februar 2010 führte der Bw…
…an den Ort der Erwerbstätigkeit zumutbar, ist die Gründung eines zweiten Hausstandes am Arbeitsort "berufsbedingt". In einem solchen Fall stellen die Kosten der doppelten Haushaltsführung einschließlich der Familienheimfahrten Werbungskosten dar. Eine berufliche Veranlassung in diesem Sinn liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung…
…vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen: Derartige Aufwendungen gelten so lange als durch die…
…veranlasst ist, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann…
…vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG darstellen. Derartige Aufwendungen gelten so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst…
…eine 83 m² große Wohnung angemietet, die er als Nebenwohnsitz angemeldet hat. Dieser Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu würdigen: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so…
…getroffene Feststellung ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte den Abzug von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung iHv € 1.800,- und Familienheimfahrten iHd Pauschales von € 2.219,25,- als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG darstellen. Derartige Aufwendungen gelten so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst…
…werden. In Streit steht, ob die dem Bw. durch die doppelte Haushaltsführung erwachsenen Mehraufwendungen (gegenständlich Mietkosten und Aufwendungen für Familienheimfahrten) Werbungskosten darstellen. Eine Abfrage im Zentralen Melderegister ergab lediglich, dass der Bw. ausländischer Staatsbürger ist und seit dem 18.09.2000 in Bz., A.-Straße…
…doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort und der Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG darstellen. Derartige…
…Einkommensteuergesetz3, § 16, ABC der Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung, Punkt i). Voraussetzung ist, dass der alleinstehende Steuerpflichtige an seinem Heimatort über eine Wohnung verfügt. Die Höhe der absetzbaren Kosten für Familienheimfahrten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16…