…die von der Berufungswerberin an sie erteilten Fahraufträge zu ganz bestimmten Zeiten durchzuführen waren und eine ganz bestimmte Strecke umfasst haben (siehe verschiedene Touren). Den beiden betroffenen Personen verblieb bei dieser Konstellation lediglich die Fahrtätigkeit übrig. Sie waren weder in den Prozess der Auftragsakquirierung eingebunden…
…vom 16. Mai 2007 erhobenen Berufung vom 15. Juni 2007 führte der Bw. streitgegenständlich (zu Pkt. 2 - Außergewöhnliche Belastung) aus, dass seine berufliche Fahrtätigkeit (Fachspezialist, Gruppenleiter Lokpersonal) nicht in einem Jahresplan erfolge. Da er in dieser Position die Vertretung bei Krankheit, Urlaub, etc. mache, bestehe…
…Finanzamt Eisenstadt zugesandt. In den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1996 und 1997 vom 3.12.1998 wurden vom Finanzamt diese Diäten nicht anerkannt, weil die Reisen des Bw. in einer Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen bestanden haben. Der Bw…
…dass der Bw. durch seine Fahrtätigkeit auf nahezu gleichbleibenden Routen ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet habei und daher für die Fahrten zu den wiederkehrend selben Zielorten keine Werbungskosten wegen Verpflegungsmehraufwandes zustünden. Auf Grund günstigerer lohngestaltenden Vorschriften habe zwar der Arbeitgeber steuerfreie Diäten an den Bw…
…den angefochtenen Bescheiden die Auffassung, dass derartige (geschätzte) Frühstückskosten ab der Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Im vorliegenden Fall begründe die Fahrtätigkeit des Bw. hinsichtlich des Fahrzeuges aber einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, und zwar innerhalb des gesamten…
…wird; bei Außendienstbediensteten der ÖBB sohin hinsichtlich des gesamten Bundesgebietes. Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liegt für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeübt hat (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, EStG10…
…wie insbesondere im gegenständlichen Fall das Gebiet der dem "Milchfahrer" zugewiesenen Sammelroute. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründe sich bei Fahrtätigkeiten hinsichrtlich des Fahrzeuges, wenn sich diese auf gleich bleibende Routen ähnlich einem Linienverkehr (hier: Molkereien) beschränke. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht am 1.9…
…Strecke zwei oder mehrmals täglich - hin und retour - befahren hat. Es liegt also eine lokale Fahrtätigkeit vor und somit stellt das "Fahrzeug" den Mittelpunkt der Tätigkeit dar. Aufgrund der obigen Ausführungen liegt keine Reise vor, es können daher keine Tagesdiäten gewährt werden. Nächtigungskosten Der Bw…
…im Berufungsfall davon ausgegangen bzw. vorausgesetzt werden, dass der Bw. in Anbetracht der aus dem vorgelegten Fahrtenbuch hervorgehenden Fahrtätigkeit als Lkw-Fahrer einerseits hinsichtlich der vom Finanzamt bestimmten (vier) Zielgebiete weitere Mittelpunkte (eine vom Bw. im Übrigen nicht bestrittene Vorgehensweise), alternativ auch hinsichtlich seines Fahrzeuges…
…die Berücksichtigung der beantragten Werbungskosten mit der Begründung, dass eine Fahrtätigkeit hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB…
…von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw. fünfzehn Tage) zu. Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur…
…die Berücksichtigung der beantragten Werbungskosten mit der Begründung, dass eine Fahrtätigkeit hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB…
…der Bearbeitung der Berufung wurde der Bw. aufgefordert sämtliche Unterlagen, die Werbungskosten betreffend nachzureichen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Dezember 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Bei ständiger Fährtätigkeit (Kraftfahrer, Linienverkehr, ...) können gemäß § 16 EStG keine Diäten anerkannt werden…
…Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolge. Dagegen erhob Herr A Berufung und führte aus, dass er Tagesgelder und…
…und 29. Jänner 2009 nicht möglich sei, könnten die beantragten Differenzwerbungskosten nicht berücksichtigt werden, da auf Grund des Berufsbildes von einer Fahrtätigkeit, welche keinen Anspruch auf Werbungskosten vermittle, auszugehen sei. Am 5. Februar 2009 langte eine Aufstellung zur Ergänzung der Reiserouten für Jänner 2007 beim…
…da bei einer Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleich bleibenden Routen erfolgt. Gegen diesen Bescheid wurde rechtzeitig Berufung erhoben und unter Hinweis auf die vorgelegten Nachweise um Berücksichtigung der beantragten…
…nicht vor, wenn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (vgl. Doralt, EStG9, § 16 Tz 173). Bei einer Fahrtätigkeit - wie im vorliegenden Fall als ÖBB-Zugbegleiter - gilt dies aber für das ständig befahrene Linien-/Schienenetz bzw. das regelmäßig bereiste Einsatzgebiet schlechthin (vgl. Doralt, EStG9, § 16…
…das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, der Berufungswerber habe durch seine Fahrtätigkeit einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 13. April 2004 widerspricht der Berufungswerber dieser Ansicht des Finanzamtes mit der Begründung…
…Tätigkeit. Nach der Aktenlage fährt der Steuerpflichtige wiederkehrend die gleichen Zielorte an (Kunden des Dienstgebers). Durch eine derartige Fahrtätigkeit entsteht in typisierender Betrachtungsweise jenes Maß an Vertrautheit über die Verpflegungsmöglichkeiten, wie vergleichsweise im Nahgebiet um einen Dienstort oder bei laufenden Dienstverrichtungen in einem Einsatzgebiet. Deshalb…
…Ich glaube vielmehr, daß meine Tätigkeit verkannt wurde. Es handelt sich um keine Fahrtätigkeit wie Lokführer etc. wo das gesamte Schienennetz Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Es wurde mir seitens des Finanzamtes ab 2003 bis 2007 im Zuge einer WA gem. § 303 BAO sowie für das…