…Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Weiters trifft den Abgabepflichtigen - ungeachtet einer beruflichen Beanspruchung - die Pflicht der vollständigen und wahrheitsgemäßen Information der mit…
…der Bw. seit Jahren seinen Steuerberater, Herrn Dr.R.P., mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Aufgaben beauftragt. Auf dessen fachkundige Meinung und Handlungsweise habe der Bw. seit Jahren vertrauen können. Zwar sei unbestritten, dass diese Delegation nicht a priori ein Fahrlässigkeitsdelikt des Steuerpflichtigen ausschließe, aber…
…über den allgemeinen Prüfungsteil des Rigorosums (Fachfragenkatalog udgl.), Zulassung zur Defensio (Rigorosum) an der UFS (der Ablauf besteht aus 3 Phasen/Präsentation der Dissertation durch den Kandidaten/Defensio der Dissertation gegen Prüfung und Kritik der Prüfer/allgemeine Fachkunde aus dem Studiengebiet), erfolgreiches Rigorosum-bestandene Defensio…
…bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Weiters trifft den Abgabepflichtigen - ungeachtet einer beruflichen Beanspruchung - die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information…
…habe offensichtlich die finanzielle Lage des Unternehmens sehr gut einzuschätzen gewusst und aus diesem Grund eine Geschäftsführerin eingesetzt, die für die Schulden haftbar gemacht werden könne. Eine unternehmensspezifische Ausbildung oder Fachkunde habe die Bw. nicht gehabt. Unrichtig sei, dass letzte Zahlungen der GmbH am 5…
…bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Weiters trifft den Abgabepflichtigen - ungeachtet einer beruflichen Beanspruchung - die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Information…
…ein größeres Unternehmen leitenden Geschäftsführer wird überdies nicht zugemutet werden können, eine engmaschige Überprüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wird das Ausmaß der notwendigen Überwachung durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Im Allgemeinen reicht eine stichprobenweise Überprüfung aus…
…ein größeres Unternehmen leitenden Geschäftsführer wird überdies nicht zugemutet werden können, eine engmaschige Überprüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wird das Ausmaß der notwendigen Überwachung durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Im Allgemeinen reicht eine stichprobenweise Überprüfung aus…
…leitenden Geschäftsführer wird überdies nicht zugemutet werden können, eine engmaschige oder gar lückenlose Überprüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wird das Ausmaß der notwendigen Überwachung durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Im Allgemeinen reicht eine stichprobenweise Überprüfung aus…
…Geschäftsführer verpflichtet, den Erfüllungsgehilfen entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird dabei durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Jedenfalls ist der für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen Verantwortliche zu einer stichprobenweisen Überprüfung der betrauten Organe verpflichtet. Eine Verletzung…
…ist allein zu prüfen, ob der Bf. die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Im Allgemeinen wird eine strichprobenartige Überprüfung ausreichen (VwGH 29.9.1993, 89/13/0051). Hinzu…
…ist er gehalten, bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde der Erfüllungsgehilfen bestimmt; wobei im Allgemeinen eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht. Weiters trifft den Abgabepflichtigen - ungeachtet…
…Finanzstrafakt betreffend Dr. H, Bl. 10 f), eine hinsichtlich Verwaltungsverfahrensabläufe überdurchschnittliche Fachkunde aufweisenden, ausführlichen gemeinsamen Schriftsatz vom 11. Februar 2007 wird im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: "BERUFUNG wegen des Ausspruches über die Schuld und Strafe, in welcher hinsichtlich der Schuld Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige und…
…praktischen Prüfung auch eine theoretische Prüfung in den Gegenständen Fachrechnen, Fachkunde und Fachzeichnen umfasst. Aufgrund der geringen zeitlichen Inanspruchnahme im Rahmen der von ihrer Tochter besuchten Schule ist auch eine Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium nicht gegeben. Zieht man zB einen Vergleich mit der Hochschule für…
…W-GmbH und die Beschuldigte als Verantwortliche für die steuerlichen Belange hätten sich auf das ordnungsgemäße und fachkundige Erledigen der steuerlichen Belange durch die Steuerberatungskanzlei verlassen dürfen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung des Erfüllungsgehilfen werde durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt…
…lediglich entsprechende Bankeingänge vorlagen, übersehen. Dem sei jedoch entgegenzuhalten, dass der Abgabepflichtige beim Nichtvorliegen von Abrechnungen auch bei der Heranziehung fachkundiger Personen im Rahmen der ihm obliegenden Offenlegungspflicht verpflichtet sei, zu prüfen, ob tatsächlich sämtliche erhaltenen Honorare auch in seinen Abgabenerklärungen aufschienen. Dieser Verpflichtung sei…
…betriebliche Ausgaben ausscheiden, von vornherein auszuscheiden und nicht in die Steuererklärung aufzunehmen. Diesbezüglich fehle dem Beschuldigten jeder Hinterziehungsvorsatz, er habe sich auf die Fachkunde seines Steuerberaters verlassen können. Der Beschuldigte habe zu keiner Zeit einen Abgabenhinterziehungsvorsatz gehabt, weil er nicht gewusst habe, dass bestimmte von…
…den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Eine bis ins einzelne gehende Überwachungstätigkeit wäre nicht einmal dann erforderlich, wenn schon in früheren Jahren Unrichtigkeiten entdeckt worden wären (vgl. Fellner, § 34 Rz 8). Nachdem der Bw. auf die Fachkunde und Zuverlässigkeit der YX jedenfalls…
…Angelegenheiten dritter Personen, ist er gehalten, bei der Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt, wobei im Allgemeinen eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht. Weiters trifft den…
…Auswahl dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der notwendigen Überwachung wird durch den Grad der Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt. Weiters trifft den Abgabepflichtigen - ungeachtet einer beruflichen Beanspruchung - die Pflicht der vollständigen und wahrheitsgemäßen Information der mit…