…68 %). Der Restbetrag in Höhe von € 10.000,00 stelle einen geschätzten Betrag für die von der Berufungswerberin (Bw.) zur Gänze dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Abbruchkosten des Sattel- und Flachdaches sowie der Position "Rauch, Abgas und Lüftungsfänge" dar. 2) Dachbodenausbau - Fünfzehntelabsetzung gemäß § 28 Abs…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden für das Jahr 2005 mit € -2.561,58 und für 2006 mit € -2.300,44 festgesetzt. Die Fünfzehntelabsetzungen können entsprechend den obigen Ausführungen nicht geltend gemacht werden, die Korrektur des Übertragungsfehlers betreffend die Fremdfinanzierungskosten ist berücksichtigt. 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Stb. vom 30. Juli 2012 und 28. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. Juli 2012 und 30. August 2011…
…verteilt auf fünfzehn Jahre abzusetzen sei (statt bisher auf 66,67 Jahre = AfA-Satz 1,5 %). Über die Änderungen im Bereich der Fünfzehntelabsetzung hinaus beantragte der Abgabepflichtige noch folgende Berichtigungen im Bereich der Gebäudeabschreibung: a) Beginn der Gebäudeabschreibung: Nach der Rechtsprechung sei bei Gebäuden…
Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…
…dass im Vorhalt vom 11.03.2002 die Problematik der Fünfzehntelabsetzung und der Liebhaberei angesprochen wurde. In den Beilagen zur Überschussrechnung zum 31.12.2000 wurde für den Sanierungsaufwand 2000 in Höhe von 2.648.746,00 Schilling = 192.491,88 € die Abschreibung…
…vorgebracht: "1. Das große Pendlerpauschale habe ich mit Ihnen bereits telefonisch abgeklärt. Die Unterlagen liegen Ihnen bereits vor. 2. Aufstockung mit Fünfzehntelabsetzung: Die Fünfzehntelabsetzung gründet sich auf § 28 Abs 3 Z 1 EStG, weil das Haus dem Mietrechtsgesetz voll unterliegt, weil ein Teil des Hauses…
…Bericht Tz 73.3) Die im Jahr 1997 geleistete Zahlung habe mit dem Mietobjekt R. 5 nichts zu tun und sei somit aus der Bemessungsgrundlage für die Fünfzehntelabsetzung auszuscheiden. Dazu führte der Bw. im Vorlageantrag Folgendes aus: Der strittige Betrag sei zu Recht ausgeschieden worden…
…S außerbilanzmäßig aktiviert und auf 15 Jahre aufgeteilt. Im Jahre 1996 wurde der verbleibende Wert von 25.768.726,50 S (einschließlich der darin enthaltenen Fünfzehntelabsetzung in Höhe von 1.982.507,77) als Restbuchwert erfolgswirksam ausgebucht. Begründend wurde vom Finanzamt die Rechtsmeinung vertreten dieser…
…der Tz 3 - der Bw. am Gebäude X 13 seit dem Jahr 1995 zu Unrecht aus Umbauarbeiten herrührende Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzungen geltend gemacht, wiewohl im Jahr 1998 eine Nutzungsänderung des Gebäudes von einem Gaststättenbetrieb zu einem Wohngebäude erfolgt sei, wobei nämliches Gebäude nicht unter Denkmalschutz…
…behandeln und demnach gleichmäßig verteilt auf fünfzehn Jahre abzusetzen sei (statt bisher auf 66,67 Jahre = AfA-Satz 1,5 %). Über die Änderungen im Bereich der Fünfzehntelabsetzung hinaus beantragte der Abgabepflichtige noch folgende Berichtigungen: a) Beginn der Gebäudeabschreibung: Nach der Rechtsprechung sei bei Gebäuden…
…§ 3-5 MRG, wofür richtigerweise die Fünfzehntelabsetzung zustehe. Die Erneuerung der Heizanlage und der Elektrik stünden im Zusammenhang mit dem Dachbodenausbau; auf Grund der notwendigen Neudimensionierung seien die Kosten in Instandsetzung Altbau und Normal-Afa Neubau aufzuteilen. Für die Renovierung der drei Wohnungen im Altbestand…
…Verpachtung daher: 335.099,67 d.s. 24.352,64 € Korrektur der laufenden Absetzungen: Instandsetzungsaufwand neu ATS 455.860,17, d.s. 33.128,65 € Bisher als Fünfzehntelabsetzung berücksichtigt: 1.104,28 €; Zehntelabsetzung nach § 28 Abs. 2 neu: 3.312,87 €…
…weshalb gemäß den Bestimmungen des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 eine Fünfzehntelabsetzung zustünde, sei entgegenzuhalten: Gegenständlichenfalls handle es sich gänzlich um die "Neuerrichtung (die Schaffung) von 9 Wohnungen" durch eine Miteigentümergemeinschaft. Diese Tatsache sei sowohl aus dem Ansuchen um Förderung nach dem Stmk…
…weshalb gemäß den Bestimmungen des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 eine Fünfzehntelabsetzung zustünde, sei entgegenzuhalten: Gegenständlichenfalls handle es sich gänzlich um die "Neuerrichtung (die Schaffung) von neun Wohnungen" durch eine Miteigentümergemeinschaft. Diese Tatsache sei sowohl aus dem Ansuchen um Förderung nach dem Stmk…
…die von der Abgabenbehörde vertretene Meinung eine mögliche Vorgangsweise sei. Der "Normalfall" - eine sofortige Verrechnung (schon vor definitiver Förderungszusage) - bleibe aber jedenfalls zulässig. Im Übrigen wäre aber zumindest ab dem Kalenderjahr 1998 die Fünfzehntelabsetzung bei der Überschussermittlung zu berücksichtigen, da die Abschreibung nach § 28 Abs…
…00, die aus der Bemessungsgrundlage für die Fünfzehntelabsetzung ausgeschieden und einer AfA mit einer Nutzungsdauer von 67 Jahren zugeführt werden - erweist sich das Berufungsbegehren aus nachstehenden Gründen als berechtigt: Die Erhöhung des schätzungsweise ermittelten Kostenbetrages um das 6-fache hätte schon besonderer Gründe bedurft, um…
…Sondern es werde lediglich bestimmt, dass die Firmenwertabschreibung gemäß § 8 Abs. 3 EStG (Fünfzehntelabsetzung) letztmalig im letzten vor dem 1. Januar 1997 endenden Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden könne. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes werde auch keine Abschreibung des Firmenwertes vorgenommen, sondern nur eine Gegenüberstellung der…
…2004 bis 2009 hätten sich tatsächliche und daher auch steuerpflichtige Einnahmenüberschüsse von € 16.942,51 ergeben, obwohl die Kategoriemietzinse angesetzt und Zehntel-bzw. Fünfzehntelabsetzungen aus Vorjahren abgesetzt worden seien. Ein anderes Ergebnis hätte sich auch nicht bei Vermietung an Familienfremde ergeben. Daraus sei ersichtlich…
…in den folgenden Kalenderjahren als nachträgliche Werbungkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (jeweils 1/10) geltend gemacht werden, da es sich hierbei um die Verteilung eines an sich sofort absetzbaren Erhaltungsaufwandes handle (anders bei Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen für Herstellungsaufwendungen, Rz. 6488 EStR 2000)…