…allgemeinen aus der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit erwachsenden wirtschaftlichen Interessen der Xhändler Österreichs wahrnehme. - Da sich lt. Bw. die Wirtschaftsförderung nicht auf Einzelbetriebe beschränke, sondern sich auf alle Betriebe der Xbranche erstrecke, stelle die Tätigkeit des Verbandes auch eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar…
…2002/13/0213). Aus der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich eindeutig, dass auch im Falle des Bw., dessen Zweck zweifellos in der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder gelegen ist, eine pauschale Qualifizierung sämtlicher Mitgliedsbeiträge als unechte Mitgliedsbeiträge ohne Ansehung der konkreten Sachverhalte nicht zulässig ist.…
…Die Tätigkeit der Bw. war aber nicht darauf gerichtet, einzelne Personen oder Personengruppen zu fördern, der Vorteil aus der Tätigkeit der Bw. war nicht von vornherein individuell bestimmten Personen zurechenbar. Es liegt somit eine die wirtschaftlichen Einzelinteressen übersteigende Förderung von wirtschaftlichen Interessen der Allgemeinheit und…
…Aus dem bloßen Faktum des zufälligen Ablebens in Österreich könne nicht auf den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Lebzeiten geschlossen werden. c) Zur Forderung der V: In der Berufung wird die Anerkennung von Verbindlichkeiten in Höhe von S 1,447.433,- und S…
…die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der Bw. handelt es sich um eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Gesellschafter…
…Berufungen der Betriebsprüfung zur Stellungnahme übermittelt. Mit Schreiben vom 12. Jänner 2007 wurde seitens der Betriebsprüfung zur Berufung wie folgt Stellung genommen: Bei der Bw.-Einkaufsgenossenschaft reg. Genossenschaft mbH handle es sich um ein Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ua. lt. Satzung die Förderung der wirtschaftlichen Interessen…
…lang noch keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen einher. Wie unten dargestellt konnte der Berufungswerber nämlich weiterhin über den Raum im Dachboden des Objektes Werkstatthaus verfügen. Auch das gesamte soziale Umfeld (Kinder, Mutter, Freundeskreis etc.) wie auch das Zentrum der wirtschaftlichen Interessen des Berufungswerbers (Werkstatt)…
…weil eine Förderung der Allgemeinheit dann nicht vorliege, wenn die beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen von bestimmten Ständen oder Personengruppen gefördert werden (Berufs- und Wirtschaftsverbände, Interessensvertretungen) und der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch die Volkswirtschaft gefördert werde, eine bloß mittelbare Förderung darstelle (VwGH…
…oder wirtschaftlich dominiert werden, die gleichen Anforderungen wie für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten. Dies muss nach dem VwGH deshalb gelten, weil es in solchen Fällen typischerweise an dem ansonsten bei Vertragsabschlüssen zwischen Fremden vorliegenden Interessensgegensatz fehlt, sodass aus dem Gebot der…
…wirtschaftlichen Sachverhalt verkannt. Sofern eine unternehmerische Tätigkeit in Form von juristischen Personen betrieben werde, seien die Aktionäre/Gesellschafter nur in ganz besonderen - vertraglich festgelegten - Fällen verpflichtet, zusätzliches Kapital ihren Gesellschaften zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung von Unternehmen richte sich allein nach der wirtschaftlichen Interessenslage…
…jahrelang vorstreckt ohne auch nur eine Aufforderung der Kostenübernahme an ihn zu richten. Im Gegenteil führte ein Stiftungsvorstand sogar aus, dass man daran interessiert gewesen wäre, das Verhältnis zum Stifter nicht weiter zu belasten und daher von der Forderung nach Miete und/oder Betriebskosten Abstand…
…wie etwa Förderung von Kultur, Gesundheit oder Bildung - als gemeinnützig i.S.d. § 35 BAO und somit prinzipiell als abgabenrechtlich begünstigt angesehen werden können. Andererseits verfolgt der Verein nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats in einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß auch die Förderung wirtschaftlicher Belange der Mitgliedergemeinden…
…alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Selbständige Bewertungsfähigkeit werde angenommen, wenn im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen ein besonderes Entgelt angesetzt zu werden pflegt Da die Hingabe des Besserungskapitals im Berufungsfall beim Kapitalgeber eine zu aktivierende Forderung begründete…
…uneigennützige Förderung der Vereinsinteressenten zu erwarten ist d) Ehrenmitglieder Personen, die sich um die L. oder um den Verein durch besondere Leistungen verdient gemacht haben. (3) Außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder leisten keine Mitgliedsbeiträge. Inhaber oder Geschäftsführer von Unternehmen, die an der L. kommerziell interessiert sind…
…verfolge, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder (verstärkte Inanspruchnahme ihrer Angelangebote) zu fördern. Um diesen Zweck zu erreichen, würden vor allem gemeinsame Werbemaßnahmen, Beratungen und Angebotsschulungen durchgeführt. Diese Leistungen seien im Berufungszeitraum nicht durch eigenes Personal des Bw., sondern auftragsbezogen von der STM für den Bw…
…beim Einsatz der Energiemedizin und dem Aufbau eines Wissens-Netzwerkes sowie die Förderung des Wissenstransfers im Bereich Energiemedizin und unterstützender ganz-heitlicher Therapieformen. Dies entspricht dem von der belangten Behörde angenommenen Hauptbetätigungsfeld "Verbreitung der Methode der Magnetfeldregeneration", wobei hierbei auch die wirtschaftlichen Interessen der Firma…
…sind, da der Tourismusverband eine vom Bw. getrennte, völlig unterschiedliche Rechtsperson ist. Dessen Tätigkeiten können nicht dem Bw. zugeordnet werden. "Nach § 2 Punkt 7 der Vereinsstatuten ist es ua. Aufgabe des Bw. die Unterstützung und Förderung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen des Naturparks zu unterstützen…
…sind, da der Tourismusverband eine vom Bw. getrennte, völlig unterschiedliche Rechtsperson ist. Dessen Tätigkeiten können nicht dem Bw. zugeordnet werden. "Nach § 2 Punkt 7 der Vereinsstatuten ist es ua. Aufgabe des Bw. die Unterstützung und Förderung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen des Naturparks zu unterstützen…
…an der G-GmbH war im alleinigen wirtschaftlichen Interesse von RH, der diese Beteiligung im Privatvermögen hielt. Es handelt sich auch nicht um die Übernahme von Geschäftsschulden der G-GmbH, welche in deren eigenem Betrieb gegenüber Dritten entstanden sind, die allenfalls eine Stützung der G…
…verfolge, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder (verstärkte Inanspruchnahme ihrer Angebote) zu fördern. Um diesen Zweck zu erreichen, würden vor allem gemeinsame Werbemaßnahmen, Beratungen und Angebotsschulungen durchgeführt. Diese Leistungen seien im Berufungszeitraum nicht durch eigenes Personal des Bw., sondern auftragsbezogen von der STM für den Bw…