…da die Bw. seit dem Jahre 2004 den Lebensgefährten pflegen würde und weiters versuche mit Aufnahmeprüfung vom 26.3.2007 in die Krankenpflegeschule des A. aufgenommen zu werden. Dem Antrag wurde weiters zum Nachweis der Existenzmittel und Krankenversicherung u. a. auch vom "Beratungszentrum Pflege und…
…aufhalten sind Österreichern in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn sie unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen." Der Bw. erhob Berufung: "Ich erhebe Anspruch gegen den Abweisungsbescheid vom…
…1.1.2008 ruhend gemeldet und verfüge somit über keine eigenen Einkünfte. Mangels eigenen Existenzmittel ab 2/2008 wäre die Berufung somit abgewiesen worden. Dagegen wurde fristgerecht der Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
… 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 im Bundesgebiet befände. Als Nachweis dafür gelte in erster Linie das Vorhandensein ausreichender Existenzmittel, sowie das Bestehen einer in Österreich leistungspflichtigen Krankenversicherung für Antragsteller und Kind. Eine bloße Anmeldung in Österreich eines EU/EWR/CH-Bürgers zum zentralen Melderegister…
…drei Monate hier aufhielten, seien Österreichern und Österreicherinnen in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn diese unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Gem. § 3 Abs. 1 und 2…
…hat dem Finanzamt keine EU-Anmeldebescheinigung übermittelt. Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, sei nach Ansicht des Finanzamtes (FA) das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der…
Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, ist das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der Rechtsansicht des Finanzamtes die Berufung abzuweisen wäre. Vom UFS wird angemerkt, wie…
…der EU-Richtlinie 2004/34/EG hat jeder Unionsbürger das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedsstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt…
…oder - über Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfügen Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Antragstellers (Bw.) und der ständige Aufenthalt des Kindes in Österreich muss nachgewiesen sein. Die Bw. ist weder selbständig noch unselbständig tätig. Sie konnte weder vorhandene ausreichende Existenzmittel vorweisen noch eine…
…auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen…
…Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Da die Berufungswerberin in Österreich keiner selbständigen oder nichtselbständigen Beschäftigung nachgehe und laut Aktenlage weder über eigene Existenzmittel noch eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfüge, sei der Antrag abzuweisen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 28.8.2008 wird damit begründet…
…vom 12.1.2012 auf Ausgleichzahlung" für das Kind kind für den Zeitraum März 2011 bis Dezember 2011 abgewiesen und wie folgt begründet: "Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen wurde festgestellt, dass sie im Jahr 2011 keine ausreichenden Existenzmittel hatten. Somit kann nicht angenommen werden…
…Visum, jenes ihres Gattens sowie ihres Sohnes bis Dezember 2006, den Nachweis von Existenzmitteln und einer Krankenversicherung ab dem Jahr 2006 vorzulegen. Mit Bescheid vom 18. Jänner 2012 wurde der Antrag auf Familienbeihilfe vom Finanzamt mangels Vorlage der abverlangten Unterlagen und Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß …
…halten sich dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Osterreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer un/selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen. Da sich die Kinder xx seit Dezember 2009 nicht mehr in Österreich aufhalten…
…in- oder ausländischen Krankenversicherung nachzureichen. Er wurde auch aufgefordert, ausreichende Existenzmittel nachzuweisen sowie Einnahmen-und Ausgaben Rechnungen ab Beginn seiner Tätigkeit in Österreich samt den dazugehörigen Honorarnoten sowie Werkverträge und einen Mietvertrag in Kopie vorzulegen. Der Bw. gab bekannt, monatlich € 502,54 für seinen…
…Arbeitserlaubnis bzw Befreiungsschein, Mietvertrag, Nachweis einer leistungspflichtigen in- oder ausländischen Krankenversicherung der ganzen Familie im In- oder Ausland, Aufstellung der durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten von der ganzen Familie und deren Finanzierung, Nachweis ausreichender Existenzmittel, Einkommensnachweis ab Gewerbeanmeldung, Honorarnoten und Werkvertrag für 2009, E401 und E411, Heiratsurkunde.…
…1. Jänner 2006 in Österreich einreisen und sich hier länger als drei Monate aufhalten, seien zur Niederlassung berechtigt, wenn sie eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausüben oder über Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfügen. Da lt. Vorhaltsbeantwortung vom 12. August 2010 die Bw…
…führte das Finanzamt als Kriterien, die für die Annahme eines Mittelpunkts der Lebensinteressen in Österreich sprechen, die Verehelichung mit einem österreichischen Staatsbürger, eigene Existenzmittel, die nicht aus Unterhaltsleistungen der Eltern im Ausland oder aus Ersparnissen stammen, Versicherung in der österreichischen Sozialversicherung, Zusage für unbefristete Ausübung…
…auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn sie -- unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind bzw. -- über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen." Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 26. November 2009 Berufung eingebracht. Der Begründung des Abweisungsbescheides…
…die Bw. geleistet worden wären, hätte sich die Bw. ihre ausreichenden Existenzmittel nicht "aus Eigenem" verschafft, und es wäre der (Eigen-)Antrag auf Zuerkennung von Familienbeihilfe aus diesem Grund abzuweisen gewesen. Das Finanzamt verwies auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung (AS 30 - 32). Dass…