…keine betreuenden Großeltern zur Verfügung stünden und ihr Mann und sie selber die notwendige Betreuung nicht übernehmen könnten. Beide müssten aus Gründen der Sicherung der Existenzgrundlage zum Unterhalt beitragen. Der Wegfall ihres Einkommens würde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinflussen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als…
…1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wird (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten und Notlagen. Es genügt…
…Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten und Notlagen. Es genügt…
…Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten und Notlagen. Es genügt…
…einen (regelmäßig erzwungenen, in Einzelfällen aber auch freiwilligen) Berufswechsel veranlasst sind und damit der Schaffung einer neuen, wirtschaftlichen Existenzgrundlage dienen. Hätte der Gesetzgeber eine generelle Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten beabsichtigt, wäre der Verweis auf den bereits ausgeübten oder einen damit verwandten Beruf entbehrlich gewesen. Sollten bei…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
…können sein: die sonst steuerlich nicht abzugsfähige Versorgung naher Angehöriger, die Schaffung oder Erhaltung einer Beschäftigung bzw. zukünftigen Existenzgrundlage für nahe Angehörige, die steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der Privatsphäre stehen und dort jedenfalls angefallen wären, die Aufrechterhaltung einer Betätigung aus …
…beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig wäre, oder, wenn die (neuerliche) Berufungsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wäre…
…Willensentschlusses erfolgt. Sie erwachsen daher nicht zwangsläufig und sind auch nicht außergewöhnlich. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder, wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung u…
…selbständig handelbares, unkörperliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das grundsätzlich dem Betriebseigentümer als verfügungsberechtigten Betriebsinhaber zusteht. Da die Milchreferenzmenge zu den notwendigen Existenzgrundlagen von Milch erzeugenden, landwirtschaftlichen Betrieben gehört zählt der Verkauf dieses Rechts zweifellos nicht zu den regelmäßigen Geschäften des Betriebes und ist gemäß § 1 Abs…
…ist weiters auf die Darlegung einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabenentrichtung ausgerichtet. Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährden würde. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus "persönlichen" Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Die vom Bw zur Begründung seines Nachsichtsansuchens vorgebrachte "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers bzw. seiner Familie gefährdet…
…vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…In Anbetracht der Höhe der Abgabenschuld von € 174.104,39, welche aus dem Haftungsbescheid resultiere, liege eine Gefährdung der Existenzgrundlage vor. Dem Bw stehe kein Vermögen zur Verfügung. Mögliche Verwertungserlöse aus dem Verkauf der Liegenschaften seien zur Gänze zur Abdeckung der pfandrechtlich besicherten Verbindlichkeiten…
…auch beim Unterhaltsberechtigten selbst keine außergewöhnliche Belastung darstellen (eine derartige Abzugsfähigkeit läge etwa dann vor, wenn die auswärtige Berufsausbildung zur Sicherung der Existenzgrundlage unumgänglich oder wegen einer Krankheit des Kindes notwendig wäre; solche Umstände sind nach Aktenlage nicht gegeben und wurden sie auch nicht behauptet)…
…Verjährung) eine Vorschreibung dieser Abgaben jedenfalls sachlich unbillig gewesen sei. Zudem sei die Vorschreibung auch persönlich unbillig, da damit die persönliche Existenzgrundlage des BW bedroht sei. Dieser sei aufgrund längerer Krankenhausaufenthalte nur eingeschränkt arbeitsfähig gewesen was zur Erhöhung der Salden bei den zur Finanzierung des…
…dass eine persönliche Unbilligkeit dann vorliege, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährde. Seitens des Finanzamtes seien jedoch minimale Ratenzahlungen in Höhe von monatlich € 50,-- bis zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation angeboten worden, weshalb von einer Gefährdung ihrer Existenz nicht ausgegangen werden…
…Artikulierens und der Motorik schwer genug ist. Die Kosten für die Rundumbetreuung und den Lebensunterhalt werden durch die Berufsunfähigkeitspension gedeckt und vollständig aufgebraucht. Da sein Sohn kein Einkommen mehr bezieht und die Berufsunfähigkeitspension für ihn die einzige Existenzgrundlage ist, hat Herr B die Kreditrückzahlungen für…