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UFSZ2L ZRV/0339-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit iSd Art. 244 letzter Satz ZK, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2005

…ersetzt werden könnte. Ein derartiger Schaden ist die Existenzgefährdung eines Unternehmen. Die Existenzgefährdung muss jedoch durch die angefochtene Entscheidung verursacht sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn die Schäden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können. Bei dem Bf. handelte es…

UFSZ1W ZRV/0068-Z1W/081. Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung 2. Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei Vorliegen begründeter Zweifel iSd Art.244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.02.2011

…nicht vollständig ersetzt werden könnte. Ein derartiger Schaden ist die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Die Existenzgefährdung muss jedoch durch die angefochtene Entscheidung verursacht sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn die Schäden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können. ( FG Düsseldorf 18…

UFSZ2L ZRV/0393-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit im Rahmen des behördlichen Ermessens bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können.…

UFSZ2L ZRV/0348-Z2L/03Anwendungbereiche von Art. 244 Abs. 2 ZK und § 212a BAO bei der Beurteilung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Der Eintritt des unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH (VwGH, Erkenntnis vom 27.9.1999…

UFSZ1W ZRV/0011-Z1W/11Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.05.2012

…Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Ent-scheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein…

UFSZ1W ZRV/0019-Z1W/07Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen gemäß Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2008

…beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber…

UFSZ1W ZRV/0058-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…

UFSZ1W ZRV/0057-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können…

UFSZ2L ZRV/0411-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005

…angefochtenen Entscheidung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht zu bejahen. Die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung…

UFSZ2L ZRV/0392-Z2L/03Im Rahmen des behördlichen Ermessens wird von der Forderung einer Sicherheitsleistung, in der vollen Höhe der, mit der angefochtenen Sachentscheidung festgesetzten, Zollschuld, Abstand genommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können.…

UFSZ2L ZRV/0139-Z2L/05Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2005

…der angefochtenen Entscheidung ist auch auszusetzen, wenn dem Bf. durch die Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Mangels Definition im Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil…

UFSZ1W ZRV/0109-Z1W/09Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK liegen nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.02.2013

…Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens kausal sein…

UFSZ1W ZRV/0026-Z1W/06Keine Abstandnahme von einer Sicherheitleistung bei Vorliegen begründeter Zweifel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2008

…eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung…

UFSZ1W ZRV/0199-Z1W/07Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2009

…Klage abgewiesen würde. Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Der Eintritt eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Mit dem (beweislos vorgebrachten und nicht näher konkretisierten) Einwand in der Berufungsschrift, der Versuch der…

UFSZ1W ZRV/0027-Z1W/06Keine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung bei Vorliegen begründeter Zweifel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.06.2008

…eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung…

UFSZ2L ZRV/0127-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2007

…der angefochtenen Entscheidung ist auch auszusetzen, wenn dem Bf. durch die Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Mangels Definition im Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil…

UFSZ1W ZRV/0010-Z1W/11Die Voraussetzungen für die Aussetzungen der Vollziehung gem. Art. 244 ZK liegen nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.05.2012

…Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Ent-scheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein…