…handelt offenkundig fahrlässig. Da im Gegenstande offenkundige Fahrlässigkeit des Zollschuldners im Sinne eines Beteiligten des Art. 185 ZK bzw. des Erstattungsrechtes gegeben ist, ist eine der vier Voraussetzungen des Art. 212a ZK nicht erfüllt. Im Beschwerdeverfahren wird vom Bf. noch das Vorliegen der Voraussetzungen des…
…Betrügerische Absicht wiederum liegt vor, wenn jemand wissentlich und willentlich Verfahrensvorschriften missachtet und dabei das Ziel verfolgt, die Zollbehörden zu betrügen. Die Kriterien des Erstattungsrechtes gelten aber auch für den Begriff des "Beteiligten" im Sinne des § 212a ZK. Gemäß Art. 899 erster Anstrich zweiter Absatz…
…einmal eine eindeutige Aussage darüber getroffen, ob die Sendung entladen worden ist oder nicht. Gerade unter erstattungsrechtlichen Gesichtspunkten macht es nämlich einen Unterschied, ob die Ausfuhrsendung beim Importeur tatsächlich abgeladen oder allenfalls lediglich in ein Zolllager verbracht worden ist. Die bloße Verbringung der ausgeführten Erzeugnisse…
…dass bei den 110 Hintervierteln (Produktcode 0201 2050 9110) jeweils das Filetstück fehlte. Dieser Umstand führt zu einer Änderung der tarifarischen Einreihung der Ware und hat in der Folge auch erstattungsrechtliche Auswirkungen. Der geplante Export fand daraufhin nicht mehr statt. Mit Beschluss des Landesgerichts Krems…
…festgestellt, dass bei den Hintervierteln jeweils das Filetstück fehlte. Dieser Umstand führt zu einer Änderung der tarifarischen Einreihung der Ware und hat in der Folge auch erstattungsrechtliche Auswirkungen. Der geplante Export fand daraufhin nicht mehr statt. Mit Beschluss des Landesgerichts K wurde am 5. April…
…19), der sich aus Rückforderungsbetrag und Sanktion zusammensetzt, mit der Begründung zurück, laut Prüfbericht einer durchgeführten Betriebsprüfung/Zoll würde bei drei der exportierten Tiere der Ursprung nicht den erstattungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 13. April 1998 wurde von der Rechtsmittelbehörde erster Instanz…
…in ihren Rechten verletzen. Nach der in der Rechtsprechung der deutschen und österreichischen Gerichtsbarkeit anerkannten Beweislastverteilung im Erstattungsrecht trage der Ausführer die Beweislast für das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nur bis zur endgültigen Gewährung der Ausfuhrerstattung. Bei der Rückforderung von bereits…
…in ihren Rechten verletzen. Nach der in der Rechtsprechung der deutschen und österreichischen Gerichtsbarkeit anerkannten Beweislastverteilung im Erstattungsrecht trage der Ausführer die Beweislast für das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nur bis zur endgültigen Gewährung der Ausfuhrerstattung. Bei der Rückforderung von bereits…
…in ihren Rechten verletzen. Nach der in der Rechtsprechung der deutschen und österreichischen Gerichtsbarkeit anerkannten Beweislastverteilung im Erstattungsrecht trage der Ausführer die Beweislast für das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nur bis zur endgültigen Gewährung der Ausfuhrerstattung. Bei der Rückforderung von bereits…
…in ihren Rechten verletzen. Nach der in der Rechtsprechung der deutschen und österreichischen Gerichtsbarkeit anerkannten Beweislastverteilung im Erstattungsrecht trage der Ausführer die Beweislast für das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen nur bis zur endgültigen Gewährung der Ausfuhrerstattung. Bei der Rückforderung von bereits…
…23 Absatz 1 AEVO keine Strafe darstellt. Selbst die Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) AEVO hat nach der Rechtsprechung des EuGH keinen verwaltungsstrafrechtlichen Charakter und ist lediglich Ausdruck der Garantiehaftung, die dem Ausführer nach dem Erstattungsrecht zukommt. Nach § 289 Abs. 2 BAO…
…23 Absatz 1 AEVO keine Strafe darstellt. Selbst die Sanktion gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) AEVO hat nach der Rechtsprechung des EuGH keinen verwaltungsstrafrechtlichen Charakter und ist lediglich Ausdruck der Garantiehaftung, die dem Ausführer nach dem Erstattungsrecht zukommt. Nach § 289 Abs. 2 BAO…
…natürliche Personen, die durch ihr Handeln eine Fahrlässigkeit setzen können oder juristische Personen, deren Sphäre das Handeln von Einzelpersonen zuzurechnen ist, da sie sich dieser Personen bedienen. Beachtet man nun das System des Erstattungsrechts in Art. 239 Abs.1 erster Anstrich ZK, Art. 890, 899…
…zu einer Anzeige durch das Kontrollorgan an die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Der Ausgang des Verfahrens war im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung nicht mehr zu eruieren. Abgesehen davon zieht der festgestellte Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie auch erstattungsrechtliche Konsequenzen nach sich, weil gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG)…
…gefroren, ohne Knochen) exportiert und hiefür über ihren Antrag Ausfuhrerstattung ausbezahlt erhalten habe, habe eine Betriebsprüfung stattgefunden, im Zuge welcher die erstattungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft worden seien. Im Zuge der Ermittlungen der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll des Hauptzollamtes Wien (zu GZ. 100/28212/97 und 100…
…vom Sachbearbeiter bei der Bearbeitung des Erstattungsantrags in jedem Fall zu prüfen. Wenn der Nachweis gemäß Artikel 7 Absatz 1 Erstattungs-VO fehlt, gilt das Erzeugnis aus erstattungsrechtlicher Sicht als nicht ausgeführt und besteht kein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch für den differenzierten Teil der Erstattung…
…wie sich zeigen wird, zu beträchtlichen erstattungsrechtlichen Auswirkungen. Für die Einreihung der Waren in die Erstattungsnomenklatur gelten die Kombinierte Nomenklatur und die Erläuterungen dazu (VwGH vom 05. November 2003, 2002/17/0299).Die Erzeugnisse sind daher zunächst unter die richtige Unterposition der Kombinierten Nomenklatur einzureihen…
…idgF, einzuordnen. Aus der unterschiedlichen Einreihung der Waren ergeben sich in weiterer Folge erstattungsrechtliche Auswirkungen. Vorderteile vom Schwein im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2.A Buchstabe c) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur sind in gefrorenem Zustand unter den KN-Code 0203 2911 einzureihen. Waren…
…S 1) einzureihen. Aus der unterschiedlichen Einreihung der Waren in den Zolltarif ergeben sich in weiterer Folge erstattungsrechtliche Auswirkungen. Vorderteile vom Schwein im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2.A Buchstabe c) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur sind in gefrorenem Zustand unter den KN-Code…
…S 1) einzureihen. Aus der unterschiedlichen Einreihung der Waren in den Zolltarif ergeben sich in weiterer Folge erstattungsrechtliche Auswirkungen. Vorderteile vom Schwein im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2.A Buchstabe c) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur sind in gefrorenem Zustand unter den KN-Code…